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   OLG Celle, 07.12.2009 - 1 Ws 556/09   

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https://dejure.org/2009,5014
OLG Celle, 07.12.2009 - 1 Ws 556/09 (https://dejure.org/2009,5014)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.12.2009 - 1 Ws 556/09 (https://dejure.org/2009,5014)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. Dezember 2009 - 1 Ws 556/09 (https://dejure.org/2009,5014)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    § 81g StPO

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Zulässigkeit der Entnahme von Körperzellen zum Zwecke der Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren bei einer Verurteilung wegen Hehlerei

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Entnahme von Körperzellen zum Zwecke der Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren bei einer Verurteilung wegen Hehlerei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 81g
    Zulässigkeit der Entnahme von Körperzellen zum Zwecke der Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren bei einer Verurteilung wegen Hehlerei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Verfahrensgang

  • LG Hannover - 30 AR 5/09
  • OLG Celle, 07.12.2009 - 1 Ws 556/09

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 149
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99

    Genetischer Fingerabdruck I

    Auszug aus OLG Celle, 07.12.2009 - 1 Ws 556/09
    Der angefochtene Beschluss konnte bereits deswegen keinen Bestand haben, weil seine Begründung nicht den Anforderungen des § 81g Abs. 3 Satz 5 StPO und den durch das BVerfG in ständiger Rechtsprechung (BVerfG NStZ 2001, 328 ff. (330); BVerfG NJW 2001, 2320 ff. (2321); BVerfG StV 2003, 1) benannten Kriterien genügte.

    Für die Frage der Erheblichkeit der Bedeutung einer Straftat und damit ihrer Tauglichkeit als Anlasstat i.S.d. § 81g StPO kommt es dabei entgegen der Rechtsauffassung der Verteidigung nicht auf die Wahrscheinlichkeit der Spurenverursachung durch bestimmte Arten von Straftaten an; dieses ist allein bei der prognostizierten Tat von Bedeutung (BVerfG NStZ 2001, 328 ff. (329); Meyer-Goßner § 81g StPO Rn. 7a).

    Die Anordnung der DNA-Untersuchung nach § 81g StPO setzt neben dem Vorliegen einer Anlasstat aber auch eine auf Tatsachen gestützte Gefahr der Begehung künftiger Straftaten von erheblicher Bedeutung voraus, für die das DNA-Identifizierungsmuster einen Aufklärungsansatz durch einen (künftigen) Spurenvergleich bieten kann (BVerfG NStZ 2001, 328 ff. (330)).

  • OLG Köln, 03.02.2004 - 2 Ws 41/04

    Anlasstat für die Feststellung des DNA-Identifizierungsmusters

    Auszug aus OLG Celle, 07.12.2009 - 1 Ws 556/09
    Auch Hehlerei gehört nicht zu den Straftatbeständen, bei deren Verwirklichung typischerweise auswertbares Zellmaterial anfällt (OLG Köln, StV 2004, 640).
  • BVerfG, 15.03.2001 - 2 BvR 1841/00

    Weitere Entscheidungen zum "genetischen Fingerabdruck"

    Auszug aus OLG Celle, 07.12.2009 - 1 Ws 556/09
    Der angefochtene Beschluss konnte bereits deswegen keinen Bestand haben, weil seine Begründung nicht den Anforderungen des § 81g Abs. 3 Satz 5 StPO und den durch das BVerfG in ständiger Rechtsprechung (BVerfG NStZ 2001, 328 ff. (330); BVerfG NJW 2001, 2320 ff. (2321); BVerfG StV 2003, 1) benannten Kriterien genügte.
  • BVerfG, 20.12.2000 - 2 BvR 2232/00

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Unterlassung verfassungsrechtlicher

    Auszug aus OLG Celle, 07.12.2009 - 1 Ws 556/09
    Entscheidend ist, ob die Gründe unter Berücksichtigung der in Bezug genommenen Schriftstücke erkennen lassen, dass der Richter eine auf den Einzelfall bezogene Entscheidung getroffen hat, die sich auf tragfähige Gründe stützt und dadurch der Bedeutung des eingeschränkten Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung Rechnung trägt (BVerfG NJW 2001, 882 f. (882 f.); Meyer-Goßner, § 34 StPO Rn. 4; BeckOK StPO Stand: 1.10.2009 § 34 Rn. 3).
  • LG Darmstadt, 28.03.2011 - 3 Qs 152/11

    Speicherung von DNA-Mustern: Zu den Anforderungen an das Vorliegen einer

    Die Anordnung einer DNA-Identitätsfeststellung nach § 81g Abs. 4 i. V. m. Abs. 1 StPO setzt voraus, dass der Betroffene wegen einer Straftat von erheblicher Bedeutung oder einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung rechtskräftig verurteilt worden ist ("Anlasstat") und, dass wegen der Art oder Ausführung der Tat, der Persönlichkeit des Betroffenen oder sonstiger Erkenntnisse Grund zu der Annahme besteht, dass gegen ihn künftig Strafverfahren wegen einer Straftat von erheblicher Bedeutung zu führen sind ("Wiederholungsgefahr"), für die das DNA-Identifizierungsmuster ein Aufklärungsansatz für einen Spurenabgleich bieten kann (vgl. hierzu: BVerfG, NStZ 2001, 328, 330; OLG Celle, Beschluss vom 07.12.2009, Az: 1 Ws 556/09, Rz. 8, zitiert nach Juris).

    Im vorliegenden Fall sind konkrete Anhaltspunkte für die Wahrscheinlichkeit von zukünftigen Strafverfahren gegen den Verurteilten, bei denen sein DNA-Identifizierungsmuster ein Aufklärungsansatz bieten könnte (vgl. BVerfG, NStZ 2001, 328, 330; OLG Celle, Beschluss vom 07.12.2009, Az: 1 Ws 556/09, Rz. 8, zitiert nach Juris), derzeit nicht ersichtlich.

  • LG Saarbrücken, 01.06.2021 - 2 Qs 9/21

    Corona-Subventionsbetrügern darf genetischer Fingerabdruck abgenommen werden

    Vor diesem Hintergrund tritt die Kammer derjenigen Auffassung entgegen, wonach bei bestimmten Deliktsgruppen (insbesondere Vermögensdelikte wie §§ 263, 266, 266a StGB, die Anschlussdelikte der §§ 257 ff. StGB und Betäubungsmittelstraftaten) die Erhebung des DNA-Identifizierungsmusters ausscheiden soll, da verwertbare Spuren üblicherweise nicht verursacht würden (vgl. LG Leipzig 19.7.2007 - 1 Qs 215/07, StraFo 2007, 464; LG Aachen 28.10.2008 - 68 Qs 120/08, StraFo 2009, 18, 19; OLG Köln 3.2.2004 - 2 Ws 41/04, StraFo 2004, 317; OLG Celle 7.12.2009 - 1 Ws 556/09, NStZ-RR 2010, 149, 150).
  • OLG Celle, 11.03.2010 - 1 Ws 108/10

    DNA-Identitätsfeststellung bei Verdacht der Urkundenfälschung

    Zwar gehören die §§ 257 bis 266b StGB zu den Straftatbeständen, bei deren Begehung typischerweise keine DNA-Spuren entstehen (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Dezember 2009 - 1 Ws 556/09 , NJVV-Spezial 2010, 90).
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