Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 27.01.2004 - 1 Ws 559/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 84 Abs 2 BRAGebO, § 86 Abs 4 BRAGebO, § 97 BRAGebO
Strafverteidigerkosten: Revisionsrücknahme außerhalb der Hauptverhandlung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Festsetzung der Pflichtverteidigervergütung im Revisionsverfahren; Höhe der Gebühr für die Vertretung im Revisionsverfahren für eine Tätigkeit des Pflichtverteidigers außerhalb der Hauptverhandlung; Erforderlichkeit eines Gebührenanreizes für die Beendigung des ...
- Judicialis
BRAGO § 83 Abs. 3; ; BRAGO § 84 Abs. 2; ; BRAGO § 85 Abs. 4; ; BRAGO § 86; ; BRAGO § 86 Abs. 3; ; BRAGO § 86 Abs. 4; ; BRAGO § 97
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsanwaltsgebührenrecht: Keine volle Gebühr für die Verteidigung im Revisionsverfahren, wenn dieses unter Mitwirkung des Rechtsanwalts im Revisionsverfahren erledigt wird
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Zweibrücken, 20.11.2003 - 4009 Js 9555/02
- OLG Zweibrücken, 27.01.2004 - 1 Ws 559/03
Papierfundstellen
- Rpfleger 2004, 375
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 25.05.2005 - 2 Ws 43/05
Rücknahme der Revision; Höhe der gesetzlichen Gebühren des Pflichtverteidigers
Dass eine analoge Anwendung der §§ 85 Abs. 4, 84 Abs. 2 BRAGO nicht in Frage kommt, hat das OLG Zweibrücken im Beschluss vom 27.01.2004 (Rpfleger 2004, 375) überzeugend dargelegt.Diesen zutreffenden Ausführungen tritt der Senat bei und verweist ergänzend nochmals auf die bereits zutreffend zitierte Entscheidung des OLG Zweibrücken in Rpfleger 2004, 375 = VRS 106, 311 = DAR 2004, 479.
- OLG Celle, 20.05.2019 - 2 Ws 141/19
Zusätzliche Verfahrensgebühr, Rücknahme der Revision
Soweit eine analoge Anwendung befürwortet wurde, wurde verlangt, dass ausnahmsweise eine Hauptverhandlung anberaumt worden war (eine entsprechende Anwendung ablehnend: OLG Zweibrücken, Beschluss vom 27.01.2004, 1 Ws 559/03 und OLG Saarbrücken AGS 2004, 154 [OLG Saarbrücken 02.10.2003 - 1 Ws 181/03] mit entsprechenden Nachweisen der Gegenmeinung).