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   OLG Jena, 24.02.2009 - 1 Ws 559/08   

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https://dejure.org/2009,32701
OLG Jena, 24.02.2009 - 1 Ws 559/08 (https://dejure.org/2009,32701)
OLG Jena, Entscheidung vom 24.02.2009 - 1 Ws 559/08 (https://dejure.org/2009,32701)
OLG Jena, Entscheidung vom 24. Februar 2009 - 1 Ws 559/08 (https://dejure.org/2009,32701)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kompensation rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung bei Überprüfung von freiheitsentziehenden Maßregeln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kompensation rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung bei Überprüfung von freiheitsentziehenden Maßregeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 27.01.2005 - 2 BvR 2311/04

    Nachträgliche Sanktionierung der ohne richterliche Grundlage erfolgten

    Auszug aus OLG Jena, 24.02.2009 - 1 Ws 559/08
    Dies ist auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG NStZ-RR 2005, 187, 188).

    Der Senat teilt die Annahme der Strafvollstreckungskammer, dass der Zweck der Maßregel die Unterbringung noch erfordert, weil dem Verurteilten noch keine hinreichend günstige Prognose i.S.v. § 67d Abs. 2 Satz 1 StGB gestellt werden kann (vgl. BVerfG NStZ-RR 2005, 187, 188).

  • BVerfG, 09.03.1976 - 2 BvR 618/75

    Sicherungsverwahrung

    Auszug aus OLG Jena, 24.02.2009 - 1 Ws 559/08
    Insoweit bestehen auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken (BVerfGE 42, 1, 11).

    Auch insoweit gilt nämlich - ähnlich wie in Haftsachen - das Beschleunigungsgebot (BVerfGE 42, 1, 11).

  • OLG Düsseldorf, 28.07.1992 - 2 Ws 303/92
    Auszug aus OLG Jena, 24.02.2009 - 1 Ws 559/08
    Die Gefährlichkeitsprognose des erkennenden Gerichts bleibt solange maßgebend, bis die Strafvollstreckungskammer unter Berücksichtigung der Entwicklung des Verurteilten während des Strafvollzuges darüber entschieden hat, ob der Zweck der Maßregel die Unterbringung noch erfordert (OLG Düsseldorf NJW 1993, 1087 ).
  • KG, 15.06.2007 - 2 Ws 360/07

    Sicherungsverwahrung: Vollzug der Sicherungsverwahrung nach Strafende bei

    Auszug aus OLG Jena, 24.02.2009 - 1 Ws 559/08
    Im vorliegenden Fall muss davon ausgegangen werden, dass der Vollzug der Sicherungshaft spätestens seit Juni 2008 wegen der beschriebenen Verfahrensverzögerungen nicht mehr zulässig war (vgl. OLG Düsseldorf, NJW aaO.; KG StV 2008, 202ff.).
  • OLG Karlsruhe, 27.06.2017 - 2 Ws 166/17

    Maßregelvollstreckungsverfahren: Anfechtbarkeit der Entscheidung über ein

    Gerade im Fall einer ggf. sich anschließenden Sicherungsverwahrung könnte es für einen Verurteilten durchaus einen Anreiz darstellen, durch - ggf. wiederholte - Ablehnungsverfahren den Abschluss des in § 67c Abs. 1 StGB vorgesehenen Prüfungsverfahrens über das Strafende hinaus zu verzögern in der Hoffnung, dass eine gerichtliche Entscheidung infolge möglicher mit dem Ablehnungsverfahren verbundener vermeidbarer Fehler oder Verzögerungen nicht binnen angemessener Frist getroffen werden kann (vgl. zu den Folgen nicht rechtzeitiger Entscheidung nach § 67c StGB: Thüringer OLG, Beschluss vom 24.02.2009 - 1 Ws 559/08 -, juris; KG Berlin StV 2008, 202), während die Gerichte sich zunehmend der Versuchung ausgesetzt sähen, unter Hintanstellung sachlicher Erwägungen auf jeden Fall zeitgerecht zu entscheiden.
  • BVerfG, 29.12.2009 - 2 BvR 574/09

    Teils unzulässige, teils offensichtlich unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

    In den Verfahren über die Verfassungsbeschwerden 1. des Herrn R ... - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Pinkes & Tuppat, Heinrich-Heine-Straße 1, 07749 Jena - gegen den Beschluss des Thüringer Oberlandesgerichts vom 24. Februar 2009 - 1 Ws 559/08 - 2 BvR 574/09 -, 2. des Herrn R ..., gegen a) den Beschluss des Thüringer Oberlandesgerichts vom 24. Februar 2009 - 1 Ws 559/08 -, b) den Beschluss des Landgerichts Erfurt vom 27. Oktober 2008 - StVK 527/07 - und Antrag auf Zulassung eines Beistands - 2 BvR 675/09 - hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Vizepräsidenten Voßkuhle, den Richter Mellinghoff und die Richterin Lübbe-Wolff gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 29. Dezember 2009 einstimmig beschlossen:.
  • OLG Nürnberg, 23.02.2012 - 2 Ws 320/11

    Maßregelvollstreckung aufgrund einer Nachfolgeentscheidung:

    In diesem Fall bestand nach obigen Ausführungen kein Entschädigungsanspruch aus § 1 Abs. 1 StrEG (Kunz a. a. O. § 1 Rdn. 28; Meyer a. a. O. § 1 Rdn. 15; OLG Thüringen, Beschluss vom 24.2.2009, Az. 1 Ws 559/08, zitiert nach Juris).
  • OLG Rostock, 18.07.2012 - I Ws 224/12

    Sicherungsverwahrung: Vollstreckung nach Strafende ohne vorherige

    Denn das mit dem Maßregelvollzug verfolgte Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit vor zu erwartenden Rechtsgutverletzungen tritt noch nicht zurück, wenn das grundrechtlich gebotene Verfahren nur um einige Monate verzögert wurde (vgl. BVerfGK 4, 176 = RuP 2005, 198 mit Anm. Pollähne = NStZ-RR 2005, 92, 93; OLG Jena, Beschl. v. 24.02.2009 - 1 Ws 559/08, zit. nach juris.).
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