Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 26.01.2009 - 1 Ws 56/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Durchsuchungsbeschluss: (Un-)Angemessenheit der Durchsuchung von Wohnung, Kanzleiräumen und Kraftfahrzeugen eines Rechtsanwalts zum Auffinden und Sicherstellen seines Führerscheins
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 102 StPO; § 111a Abs. 3 StPO; § 111b Abs. 4 StPO; § 69 Abs. 1 StGB; § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB
Verhältnismäßigkeit der Durchsuchung von Wohnung und Anwaltskanzleiträumen zum Beschlagnahme eines Führerscheins nach § 111a Strafprozessordnung (StPO) - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verhältnismäßigkeit der Durchsuchung von Wohnung und Anwaltskanzleiträumen zum Beschlagnahme eines Führerscheins nach § 111a Strafprozessordnung (StPO)
- blutalkohol , S. 312
- Judicialis
StPO § 102; ; StPO § 111a Abs. 3; ; StPO § 111b Abs. 4; ; StGB § 69 Abs. 1; ; StGB § 69 Abs. 2 Nr. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verhältnismäßigkeit der Durchsuchung von Wohnung und Anwaltskanzleiträumen zum Beschlagnahme eines Führerscheins nach § 111a StPO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rabüro.de (Kurzinformation)
Zur Zulässigkeit der Durchsuchung von Wohnung und Büro eines Anwalts zur Auffindung eines beschlagnahmten Führerscheins
Verfahrensgang
- LG Osnabrück, 05.11.2008 - 5 Ns 156/08
- OLG Oldenburg, 26.01.2009 - 1 Ws 56/09
Rechtsprechung
KG, 12.06.2009 - 1 Ws 56/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Höhe des Übersetzerhonorars; Voraussetzungen des erhöhten Vergütungssatzes
- Judicialis
- rechtsportal.de
JVEG § 11 Abs. 1 S. 1; JVEG § 11 Abs. 1 S. 2
Höhe des Übersetzerhonorars; Voraussetzungen des erhöhten Vergütungssatzes - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 09.04.2009 - 69 Js 159/08
- KG, 12.06.2009 - 1 Ws 56/09
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- KG, 14.01.2009 - 1 Ws 359/08
Übersetzervergütung im Strafverfahren: Erhöhung wegen erheblich erschwerter …
Auszug aus KG, 12.06.2009 - 1 Ws 56/09
Die Anwendung des Erhöhungstatbestandes setzt voraus, daß die Übersetzung des schriftlichen Textes in dessen Gesamtheit (vgl. OLG Nürnberg DS 2005, 274) nach Art und Umfang der verwendeten Fachterminologie zu einer erheblichen Erschwerung geführt hat (vgl. Senat, Beschluß vom 14. Januar 2009 - 1 Ws 359/08 -). - KG, 19.12.2008 - 1 Ws 358/08
Übersetzervergütung im Strafverfahren: Erhöhung wegen erheblich erschwerter …
Auszug aus KG, 12.06.2009 - 1 Ws 56/09
Das ist noch nicht dann der Fall, wenn in dem Text überhaupt Fachbegriffe benutzt werden (vgl. OLG München DS 2005, 275) oder nur gebräuchliche und häufig verwendete juristische Begriffe zu übersetzen sind (vgl. Senat, Beschluß vom 19. Dezember 2008 - 1 Ws 358/08 -), die dem durchschnittlich erfahrenen Übersetzer, der beide Sprachen professionell beherrscht, keine erheblichen Schwierigkeiten bereiten.
- OLG Stuttgart, 31.10.2014 - 4 Ws 432/14
Vergütung des Übersetzers: Erhöhtes Honorar mangels Editierbarkeit des Textes; …
Ob die Verwendung juristischer Fachausdrücke, die sowohl in der deutschen Sprache als auch in der Zielsprache häufig vorkommen und einem durchschnittlich erfahrenen Übersetzer geläufig sind, für sich allein die Annahme einer besonderen Erschwernis rechtfertigt (…verneinend KG, Beschlüsse vom 14. Januar 2009 - 1 Ws 359/08, juris Rn. 2; vom 12. Juni 2009 - 1 Ws 56/09, juris; vgl. auch OLG München…, Beschluss vom 16. März 2011 - 4 Ws 3/11 (K), juris Rn. 14;… Giers in Gesamtes Kostenrecht, 2014, § 11 RVEG Rn. 8; bejahend Bund, JurBüro 2006, 402, 409;… Hartmann, Kostengesetze, 44. Aufl., § 11 JVEG Rn. 8;… Meyer/Höfer/Bach/Oberlack, JVEG, 26. Aufl., § 11 Rn. 4 unter a), kann hier offen bleiben. - SG Karlsruhe, 11.11.2013 - S 1 KO 3885/13
Sozialgerichtliches Verfahren - Vergütung eines Dolmetschers - gesonderte …
Eine erhebliche Schwierigkeit liegt vielmehr nur vor, wenn eine richtige Übersetzung dem erfahrenen, durchschnittlichen Übersetzer, der beide Sprachen professionell beherrscht, ohne Beherrschung der Fachterminologie objektiv nicht mehr möglich ist (vgl. hierzu KG Berlin vom 12.06.2009 - 1 Ws 56/09 - , ferner Meyer/Höver/Bach, a.a.O., § 11, Anm. 11.5 sowie Hartmann, a.a.O., § 11, Rand-Nr. 9).