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   OLG Hamm, 10.11.2011 - III-1 Ws 573/11   

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https://dejure.org/2011,4212
OLG Hamm, 10.11.2011 - III-1 Ws 573/11 (https://dejure.org/2011,4212)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.11.2011 - III-1 Ws 573/11 (https://dejure.org/2011,4212)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. November 2011 - III-1 Ws 573/11 (https://dejure.org/2011,4212)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    StGB § 57a, StGB § 57f
    Widerruf; Strafaussetzung; Bewährung, lebenslange Freiheitsstrafe

  • Burhoff online

    Strafaussetzung, Widerruf, lebenslange Freiheitsstrafe

  • openjur.de

    Prognosemaßstab Widerruf lebenslang Freiheitsstrafe Straftat Bewährungszeit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 453 Abs. 2 S. 2, 310, 311 StPO, 57a Abs. 3 S. 2 StGB, 56f StGB
    Prognosemaßstab Widerruf lebenslang Freiheitsstrafe Straftat Bewährungszeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für den Widerruf der Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 56f Abs. 1; StGB § 57a Abs. 3
    Voraussetzungen für den Widerruf der Strafaussetzung lebenslanger Freiheitsstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Nur gewaltfreie Straftaten in der Bewährungszeit - kein Widerruf der Strafaussetzung lebenslanger Freiheitsstrafe

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 350
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 27.03.1997 - 5 Ws 53/97
    Auszug aus OLG Hamm, 10.11.2011 - 1 Ws 573/11
    Bei lebenslanger Freiheitsstrafe darf die Annahme fortbestehender Gefährlichkeit des Täters indes nur auf Delikte von Art und Schwere bezogen werden, wie sie in der begangenen Tat zu Tage getreten ist (OLG Karlsruhe a.a.O.; KG a.a.O. JURIS Rdnr 7, BVerfG NStZ 1998, 374, KG NStZ-RR 1997, 382, 383).
  • OLG Karlsruhe, 25.06.2010 - 1 Ws 325/09

    Strafaussetzung: Widerruf der Aussetzung einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 10.11.2011 - 1 Ws 573/11
    Beim Widerruf der Aussetzung einer lebenslangen Freiheitsstrafe ist zudem zu berücksichtigen, dass im Falle des Widerrufs vom Verurteilten kein zeitiger Strafrest zu verbüßen ist, der Verurteilte vielmehr wieder in eine zeitlich unbeschränkte, möglicherweise bis zu seinem Lebensende dauernde Verwahrung genommen wird (OLG Karlsruhe NStZ 2011, 92, zit. bei JURIS Rdnr 9; Schönke/Schröder-Stree/Kinzig § 57a Rdnr 17; Fischer, 57. Aufl. § 57a Rdnr 25).
  • KG, 08.09.2003 - 5 Ws 348/03

    Bewährungswiderruf nach Strafrestaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe:

    Auszug aus OLG Hamm, 10.11.2011 - 1 Ws 573/11
    Sie kann nach keinem anderen Maßstab erfolgen als demjenigen, der bei der Strafaussetzung angelegt worden ist (KG NStZ 2004, 156, zit. bei JURIS Rdnr 7).
  • BGH, 31.08.2021 - 2 StR 140/21

    Grundsätze der Strafzumessung (Wechselwirkung zwischen der verhängten Strafe und

    Deshalb kann nicht jede in der Bewährungszeit begangene Straftat zum Widerruf der Strafrestaussetzung führen, sondern nur ein erhebliches Gewaltdelikt oder eine sonst besonders schwere Straftat (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 10. November 2011 ? III-1 Ws 573/11, NStZ 2012, 350, 351; KG, Beschluss vom 8. September 2003 ? 5 Ws 348/03, NStZ 2004, 156 f.; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 9. April 2013 - 1 Ws 59/13 mit Anm. Groß, jurisPR-StrafR 21/2013 Anm. 2; BeckOK StGB/Heintschel-Heinegg, 50. Ed., § 56f Rn. 35).
  • OLG Saarbrücken, 09.04.2013 - 1 Ws 59/13

    Widerruf der Strafaussetzung lebenslanger Freiheitsstrafe: Ausschluss bei

    Daher gilt hier in verstärktem Maße die Überlegung, dass nicht jede in der Bewährungszeit begangene Straftat zum Widerruf führen kann (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ 2011, 92; OLG Hamm, NStZ 2012, 350; LK-Hubrach, a.a.O., § 57 a Rn. 40; Schönke/Schröder-Stree/Kinzig, a.a.O., § 57 a Rn. 17; SK-StGB/Schall, § 57 a Rn. 19).
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