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   OLG Zweibrücken, 16.03.2012 - 1 Ws 58/12   

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https://dejure.org/2012,18205
OLG Zweibrücken, 16.03.2012 - 1 Ws 58/12 (https://dejure.org/2012,18205)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16.03.2012 - 1 Ws 58/12 (https://dejure.org/2012,18205)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16. März 2012 - 1 Ws 58/12 (https://dejure.org/2012,18205)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Strafverfahren: Wiederinvollzugsetzung eines ausgesetzten Haftbefehls wegen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe und Anordnung der Sicherungsverwahrung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiederinvollzugsetzung eines Haftbefehls

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 116 Abs. 4
    Wiederinvollzugsetzung eines Haftbefehls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Verurteilung zu einer hohen Strafe rechtfertigt nicht den sofortigen Vollzug des Haftbefehls

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 08.11.2001 - 4 Ws 544/01

    Unzulässige Wiederinvollzugsetzung eines Haftbefehls ; Anforderungen an den

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.03.2012 - 1 Ws 58/12
    Ist ein Haftbefehl einmal unangefochten außer Vollzug gesetzt worden, so ist jede neue haftrechtliche Entscheidung, die den Wegfall der Haftverschonung zur Folge hat, nur unter den einschränkenden Voraussetzungen des § 116 Abs. 4 StPO möglich (BVerfG StV 2008, 26; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8.11.2001, 4 Ws 544/01 ; OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.03.2010, 1 Ws 38/10).
  • OLG Frankfurt, 24.03.2010 - 1 Ws 38/10

    Untersuchungshaftbefehl: Widerruf der Aussetzungsentscheidung wegen "neu

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.03.2012 - 1 Ws 58/12
    Ist ein Haftbefehl einmal unangefochten außer Vollzug gesetzt worden, so ist jede neue haftrechtliche Entscheidung, die den Wegfall der Haftverschonung zur Folge hat, nur unter den einschränkenden Voraussetzungen des § 116 Abs. 4 StPO möglich (BVerfG StV 2008, 26; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8.11.2001, 4 Ws 544/01 ; OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.03.2010, 1 Ws 38/10).
  • OLG Nürnberg, 08.04.2011 - 2 Ws 148/11

    Untersuchungshaftbefehl: Wiederinvollzugsetzung bei Realisierung der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.03.2012 - 1 Ws 58/12
    Dagegen können eine lediglich andere Beurteilung des unverändert gebliebenen Sachverhalts und die Realisierung einer Straferwartung die Wiederinvollzugsetzung eines Haftbefehls nicht rechtfertigen (vgl. BVerfG StV 2008, 26; Beschlüsse des KG Berlin vom 11.09.1997, 3 AR 17/95 -4 Ws 205/97; des OLG Frankfurt vom 24.03.2010, 1 Ws 38/103; OLG Nürnberg vom 08.04.2011, 2 Ws 148/11).
  • OLG Dresden, 19.07.2011 - 1 Ws 106/11
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.03.2012 - 1 Ws 58/12
    Der Angeklagte befand sich zuletzt aufgrund Haftbefehls des Senats vom 30.Mai 2011 (1 Ws 106/11) wegen dringenden Tatverdachts hinsichtlich des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 9 rechtlich selbständigen Fällen, wobei es in zwei Fällen beim Versuch blieb, sowie hinsichtlich weiterer 4 rechtlich selbständiger Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern, davon in einem Fall im Versuch, in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt in F.
  • KG, 11.09.1997 - 4 Ws 205/97
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.03.2012 - 1 Ws 58/12
    Dagegen können eine lediglich andere Beurteilung des unverändert gebliebenen Sachverhalts und die Realisierung einer Straferwartung die Wiederinvollzugsetzung eines Haftbefehls nicht rechtfertigen (vgl. BVerfG StV 2008, 26; Beschlüsse des KG Berlin vom 11.09.1997, 3 AR 17/95 -4 Ws 205/97; des OLG Frankfurt vom 24.03.2010, 1 Ws 38/103; OLG Nürnberg vom 08.04.2011, 2 Ws 148/11).
  • KG, 28.08.2015 - 1 Ws 59/15

    Kostenerstattung für den Nebenklagevertreter: Dokumentenpauschale für das

    In allen anderen Fällen ist es die Aufgabe des Nebenklagevertreters, dem Nebenkläger den Akteninhalt zusammenfassend mündlich zu vermitteln und dessen Bedeutung für den Verfahrensfortgang erforderlichenfalls anhand einzelner Schriftstücke zu belegen, wobei dazu in der Regel der Rückgriff auf den eigenen Ablichtungssatz bzw. Scan des Anwalts ausreichen wird (vgl. Senat, Beschlüsse vom 26. September 2012 - 1 Ws 58/12 - und vom 1. Juli 2008 - 1 Ws 16/08 -).
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