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   OLG Celle, 15.02.2008 - 1 Ws 60/08, 1 Ws 78/08, 1 Ws 95/08   

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https://dejure.org/2008,15472
OLG Celle, 15.02.2008 - 1 Ws 60/08, 1 Ws 78/08, 1 Ws 95/08 (https://dejure.org/2008,15472)
OLG Celle, Entscheidung vom 15.02.2008 - 1 Ws 60/08, 1 Ws 78/08, 1 Ws 95/08 (https://dejure.org/2008,15472)
OLG Celle, Entscheidung vom 15. Februar 2008 - 1 Ws 60/08, 1 Ws 78/08, 1 Ws 95/08 (https://dejure.org/2008,15472)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Führungsaufsicht: Eintritt trotz vorzeitiger Entlassung des Verurteilten auf Grund einer sog. Weihnachtsamnestie

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 68f Abs. 1 S. 1 StGB; § 462a Abs. 1 S. 1 StPO; § 463 Abs. 6 StPO; § 16 Abs. 2 StVollzG; § 16 Abs. 3 StVollzG; § 43 StVollzG
    Vorzeitige Entlassung eines Strafgefangenen in Niedersachsen aus Anlass des Weihnachtsfestes 2007; Gnadenhalber Erlass einer Restfreiheitsstrafe von knapp zwei Wochen; Eintritt einer Führungsaufsicht wegen vorzeitiger Entlassung eines Strafgefangenen; Nichteintritt der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorzeitige Entlassung eines Strafgefangenen in Niedersachsen aus Anlass des Weihnachtsfestes 2007; Gnadenhalber Erlass einer Restfreiheitsstrafe von knapp zwei Wochen; Eintritt einer Führungsaufsicht wegen vorzeitiger Entlassung eines Strafgefangenen; Nichteintritt der ...

  • Judicialis

    StGB § 68 f Abs. 1 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 16.05.1990 - 2 Ws 508/90
    Auszug aus OLG Celle, 15.02.2008 - 1 Ws 60/08
    Auch die nach Zurückstellung gemäß § 35 BtMG verbrachte Zeit in einer Therapieeinreichtung gelte den Vertretern dieser Ansicht als Vollstreckung im Sinne des § 68 f Abs. 1 StGB (vgl. OLG München NStZ 1990, 454 mit zust. Anm. Stree).

    Der Wortlaut des § 68 f Abs. 1 Satz 1 StGB stellt in beiden Fällen keine "unüberbrückbare Schranke" dar (vgl. Stree, Anm. zu OLG München NStZ 1990, 454 [456]).

  • BGH, 04.05.1982 - 1 StR 642/81

    Rückfall - Vorzeitige Entlassung - Freiheitsstrafe - Strafgefangener -

    Auszug aus OLG Celle, 15.02.2008 - 1 Ws 60/08
    Das zeige sich schon daran, dass es einhellig auch als "vollständige Vollstreckung" in diesem Sinne angesehen werde, wenn der Entlassungszeitpunkt nach § 16 Abs. 2 und 3 StVollzG vorverlegt werde (vgl. BGH MDR 1982, 766; OLG Düsseldorf MDR 1987, 603; Sch/Sch-Stree a. a. O.; LK-Hanack a. a. O.; Fischer a. a. O.; SK-StGB-Horn a. a. O.; Lackner/Kühl a. a. O.) oder durch Anrechnung gemäß § 43 StVollzG früher eintrete (KG NStZ 2004, 228).

    Dem Senat erscheint es deshalb nicht einsichtig, warum hier nicht wie bei Anwendung des § 16 Abs. 2 und 3 StVollzG mit dem Bundesgerichtshof (MDR 1982, 766) davon ausgegangen werden können soll, dass "die Strafe als bis zum 'eigentlichen' Entlassungszeitpunkt vollzogen" und "die nicht in der Anstalt verbüßte Zeit ... als endgültig erledigt" gilt mit der Folge, dass der vorzeitig entlassene Verurteilte die Strafe "im vollstreckungsrechtlichen Sinn ... voll verbüßt" hat, weil "auch die außerhalb der Vollzugsanstalt verbrachte Zeit ... als verbüßt" gilt.

  • KG, 15.08.2003 - 5 Ws 447/03

    Wegfall oder Verkürzung von Führungsaufsicht: Vollständige Vollstreckung einer

    Auszug aus OLG Celle, 15.02.2008 - 1 Ws 60/08
    Lediglich das Kammergericht hat in einem Beschluss vom 15. August 2003, 3 Ws 447/03 (= NStZ 2004, 228), in dem es entschieden hat, dass eine Strafe auch dann im Sinne des § 68 f Abs. 1 StGB vollständig verbüßt ist, wenn der Entlassungszeitpunkt auf Grund von § 16 Abs. 2 und 3 StVollzG oder durch Anrechnung nach § 43 StVollzG vorverlegt worden ist, unter Bezugnahme auf seinen früheren Beschluss von 1979 ausgeführt, dass das Strafende nicht erreicht sei, wenn der Gefangene auf Grund eines Gnadenerweises oder einer Amnestie vorzeitig entlassen werde, weil eine solche Entlassung nicht auf dem Gesetz beruhe, sondern auf einem politischen Gnadenakt.

    Das zeige sich schon daran, dass es einhellig auch als "vollständige Vollstreckung" in diesem Sinne angesehen werde, wenn der Entlassungszeitpunkt nach § 16 Abs. 2 und 3 StVollzG vorverlegt werde (vgl. BGH MDR 1982, 766; OLG Düsseldorf MDR 1987, 603; Sch/Sch-Stree a. a. O.; LK-Hanack a. a. O.; Fischer a. a. O.; SK-StGB-Horn a. a. O.; Lackner/Kühl a. a. O.) oder durch Anrechnung gemäß § 43 StVollzG früher eintrete (KG NStZ 2004, 228).

  • KG, 05.02.1979 - 4 Ws 432/78
    Auszug aus OLG Celle, 15.02.2008 - 1 Ws 60/08
    Diese Auffassung wird durchweg auf die bislang einzige (veröffentlichte) obergerichtliche Entscheidung zu dieser Frage, nämlich den Beschluss des Kammergerichts vom 5. Februar 1979, 4 Ws 432/79 (= JR 1979, 293), gestützt.

    Die Gesetzgebungsmaterialien gäben unmittelbar keinen Aufschluss über die Auslegung des Merkmals "vollständige Vollstreckung" (so auch schon das KG JR 1979, 293).

  • BGH, 08.03.1984 - 2 ARs 56/84

    Pflicht zur Vorlage der Akten an die Strafvollstreckungkammer 3 Monate vor Ende

    Auszug aus OLG Celle, 15.02.2008 - 1 Ws 60/08
    Da die Staatsanwaltschaft gemäß § 54 a Abs. 2 StVollstrO die Akten der Strafvollstreckungskammer zur Vorbereitung der Entscheidung nach § 68 f Abs. 2 StGB drei Monate vor Entlassung des Verurteilten vorzulegen hat, wird die Strafvollstreckungskammer, in deren Bezirk der Verurteilte die Strafe zum vorgeschriebenen Vorlagezeitpunkt verbüßt, im Sinne der §§ 462a Abs. 1 Satz 1, 463 Abs. 6 StPO mit der Sache "befasst" und zwar ohne Rücksicht darauf, ob ihr die Akten tatsächlich vorgelegt werden (vgl. BGH NStZ 1984, 332).
  • OLG Rostock, 29.02.2008 - I Ws 60/08

    Strafverfahren: Androhung von Zwangsmaßnahmen in einer Ladung eines im Ausland

    1 Ws 60/08 .
  • OLG Brandenburg, 07.04.2014 - 1 Ws 38/14

    Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls bei Nichterscheinen im

    Eine derartige Warnung geht ins Leere, da die Ausübung hoheitlicher Gewalt auf dem Gebiet eines fremden Staats unzulässig ist und bereits die Androhung der Ausübung von Zwangsmitteln auf fremdem Staatsgebiet einen Eingriff in dessen Souveränität darstellt und dem Territorialsprinzip zuwider läuft (vgl. Senat mit Beschluss vom 21. Mai 2007 - 1 Ws 92/07 - zur früheren Fassung von Nr. 116 Abs. 1 RiVASt; KG Berlin, B. v. 15. April 2013, (1) 3 StE 6/11 - 1 (3/11), zitiert nach juris; Saarländisches OLG, B. v. 13. November 2009, 1 Ws 207/09, zitiert nach juris; OLG Rostock, B. v. 29. Februar 2008, 1 Ws 60/08, zitiert nach juris; Meyer-Goßner, 56. A. 2013, § 216 Rn 4; Gmel in KK-StPO, 7. A. 2013, § 216 Rn 5).
  • KG, 16.07.2009 - 2 Ws 167/09

    Strafvollstreckung: Beendigung einer Führungsaufsicht wegen des Vollzugs einer in

    Eine den Wortlaut über die Grenze seines - durch Ermittlung der möglichen begrifflichen Bedeutungen festzustellenden - Sinns hinaus überdehnende Auslegung darf das Gericht auch dann nicht vornehmen, wenn es meint, dadurch dem Willen des Gesetzgebers, den Sicherheitsbedürfnissen der Allgemeinheit (vgl. LG Marburg aaO) oder etwa gar dem Bedürfnis der Gefangenen, einer Weihnachtsamnestie in größerem als dem von den Ministerien zugestandenen Umfang teilhaftig zu werden (vgl. OLG Celle StraFO 2008, 262; Schmitz StV 2007, 608) besser Rechnung zu tragen.
  • OLG Hamm, 24.02.2009 - 3 Ws 55/09

    Weihnachtsamnestie; Vollverbüßer; Führungsaufsicht

    Die Strafvollstreckungskammer beim Landgericht C war zur Entscheidung berufen, auch wenn ihr die Akten erst nach der Entlassung des Beschwerdeführers aus dem Strafvollzug vorgelegt worden sind, da dieser drei Monate vor seiner Haftentlassung in einer zu ihrem Bezirk gehörenden Justizvollzugsanstalt einsaß (vgl. zur Zuständigkeit: OLG Celle Beschl. v. 15.02.2008 - 1 Ws 60/08 - juris).
  • KG, 04.09.2012 - 2 Ws 351/12

    Führungsaufsicht: Vollständige Vollstreckung einer Strafe

    Das Strafende ist nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats nicht erreicht, wenn der Gefangene aufgrund eines Gnadenerweises zu Weihnachten oder einer Amnestie vorzeitig entlassen wird; denn eine solche Entlassung beruht nicht auf dem Gesetz, sondern auf einem politischen Gnadenakt (vgl. Senat StraFO 2008, 261; NStZ-RR 2007, 340-Ls; KG JR 1979, 293; Fischer aaO; a.A.: OLG Celle StraFO 2008, 262; LG Kiel NStZ-RR 2011, 31).
  • LG Kiel, 19.01.2010 - 41 StVK 104/09

    Eintritt der Führungsaufsicht nach der vollständigen Vollstreckung der Strafe

    Dem steht der gnadenweise Erlass eines Teils der Strafe nicht entgegen ( OLG Celle , StraFo 2008, 262; Schmitz , StV 2007, 608; Ullenbruch , in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG, 5. Aufl., § 16 Rn. 7; a.A. OLG Schleswig bei Ernesti/Lorenzen, SchlHA 1982, 100; KG , JR 1979, 293; NStZ 2004, 228; StraFo 2008, 261; Fischer , StGB, 57. Aufl., § 68 f Rn. 6; Stree , in: Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl., § 68 f Rn. 5).
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