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   OLG Hamm, 20.11.2012 - III-1 Ws 604/12   

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https://dejure.org/2012,36549
OLG Hamm, 20.11.2012 - III-1 Ws 604/12 (https://dejure.org/2012,36549)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.11.2012 - III-1 Ws 604/12 (https://dejure.org/2012,36549)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. November 2012 - III-1 Ws 604/12 (https://dejure.org/2012,36549)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftprüfung während laufender Hauptverhandlung; Einbeziehung der Erkenntnisse aus der Hauptverhandlung bei Außervollzugsetzung des Haftbefehls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 112a Abs. 1 Nr. 2
    Haftprüfung während laufender Hauptverhandlung; Einbeziehung der Erkenntnisse aus der Hauptverhandlung bei Außervollzugsetzung des Haftbefehls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Neue Entscheidung des Landgerichts Dortmund über die Haftbeschwerde der Staatsanwaltschaft im Fall eines wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagten 25jährigen Dortmunders erforderlich

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Haftprüfung während laufender Hauptverhandlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 86 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 08.10.2012 - StB 9/12

    Fortdauer der Untersuchungshaft; Verbrechen gegen die Menschlichkeit;

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2012 - 1 Ws 604/12
    Zwar unterliegt die Beurteilung des dringenden Tatverdachts, die das erkennende Gericht während laufender Hauptverhandlung vornimmt, im Beschwerdeverfahren nur in eingeschränktem Umfang der Nachprüfung durch das Beschwerdegericht, denn allein das Gericht vor dem die Beweisaufnahme stattfindet, ist in der Lage, deren Ergebnisse aus eigener Anschauung festzustellen und zu würdigen, sowie auf dieser Grundlage zu bewerten, ob der dringende Tatverdacht nach dem erreichten Verfahrensstand noch fortbesteht oder nicht (BGH, Beschl. v. 08.10.2012 - StB 9/12 = BeckRS 2012, 21858).

    Eine umfassende Darstellung der erhobenen Beweise ist dazu allerdings nicht erforderlich, sondern nur eine vorläufige Wertung, orientiert an dem Maßstab des dringenden Tatverdachts (BGH, Beschl. v. 08.10.2012 - StB 9/12 = BeckRS 2012, 21858; OLG Hamm NStZ 2008, 649; OLG Hamm, Beschl. v. 05.07.2012 - 3 WS 159/12 = BeckRS 2012, 16358 - jew. n.w.N.).

  • OLG Hamm, 25.02.2010 - 2 Ws 18/10
    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2012 - 1 Ws 604/12
    Eine wiederholte Begehung liegt vor, wenn der Beschuldigte mindestens zweimal durch rechtlich selbständige Handlungen (§ 53 StGB) dasselbe Strafgesetz verletzt hat (OLG Hamm, Beschl. v. 25.02.2012 - 2 Ws 18/10 = BeckRS 2010, 06464).

    Hierbei muss es sich, da die Katalogtaten ohnehin schon schwerwiegende Taten sind, um solche handeln, die einen überdurchschnittlichen Schweregrad aufweisen (OLG Hamm NStZ-RR 2010, 292; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2006, 210), wobei Beurteilungsmaßstab hierfür insbesondere der Unrechtsgehalt der Tat ist (BVerfG NJW 1973, 1363, 1365).

  • OLG Karlsruhe, 21.04.2006 - 1 Ws 79/06

    Untersuchungshaftbefehl: Haftgrund der Wiederholungsgefahr bei einer Anlasstat

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2012 - 1 Ws 604/12
    Eine wiederholte Begehung kann auch dann vorliegen, wenn das Verfahren nur eine Anlasstat zum Gegenstand hat oder (wie hier offenbar nach Auffassung der Kammer) nur noch bzgl. einer Anlasstat dringender Tatverdacht besteht, der Beschuldigte aber mindestens wegen einer weiteren Tat verurteilt worden ist oder unter dringendem Tatverdacht verfolgt wird (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2006, 210; Hilger in:.

    Hierbei muss es sich, da die Katalogtaten ohnehin schon schwerwiegende Taten sind, um solche handeln, die einen überdurchschnittlichen Schweregrad aufweisen (OLG Hamm NStZ-RR 2010, 292; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2006, 210), wobei Beurteilungsmaßstab hierfür insbesondere der Unrechtsgehalt der Tat ist (BVerfG NJW 1973, 1363, 1365).

  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 136/61
    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2012 - 1 Ws 604/12
    Der Tötungsvorsatz ist stets mit dem Körperverletzungsvorsatz verbunden (BGH NJW 1961, 1779 = BGHSt 16, 122; BGH NJW 1967, 1918 = BGHSt 21, 265; BGH NJW 1999, 69, 70 = BGHSt 44, 196).
  • BGH, 30.06.1967 - 4 StR 194/67
    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2012 - 1 Ws 604/12
    Der Tötungsvorsatz ist stets mit dem Körperverletzungsvorsatz verbunden (BGH NJW 1961, 1779 = BGHSt 16, 122; BGH NJW 1967, 1918 = BGHSt 21, 265; BGH NJW 1999, 69, 70 = BGHSt 44, 196).
  • BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98

    Versuchter Totschlag (Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Aufgabe der

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2012 - 1 Ws 604/12
    Der Tötungsvorsatz ist stets mit dem Körperverletzungsvorsatz verbunden (BGH NJW 1961, 1779 = BGHSt 16, 122; BGH NJW 1967, 1918 = BGHSt 21, 265; BGH NJW 1999, 69, 70 = BGHSt 44, 196).
  • BVerfG, 24.08.2010 - 2 BvR 1113/10

    Haftbefehl wegen Verstoßes gegen das Beschleunigungsgebot verfassungswidrig

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2012 - 1 Ws 604/12
    Andererseits muss das Beschwerdegericht aber in die Lage versetzt werden, seine Entscheidung über ein Rechtsmittel auf eine hinreichend tragfähige sachliche Grundlage zu stellen, damit den erhöhten Anforderungen an die Begründungstiefe von Haftfortdauerentscheidungen (vgl. nur: BVerfG, Beschl. v. 24.08.2010 - 2 BvR 1113/10 = BeckRS 2010, 53051) Rechnung getragen werden kann.
  • OLG Hamm, 05.06.2008 - 3 Ws 220/08

    Prüfungsumfang des Beschwerdegerichts bei Haftbeschwerde nach Urteilsverkündung

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2012 - 1 Ws 604/12
    Eine umfassende Darstellung der erhobenen Beweise ist dazu allerdings nicht erforderlich, sondern nur eine vorläufige Wertung, orientiert an dem Maßstab des dringenden Tatverdachts (BGH, Beschl. v. 08.10.2012 - StB 9/12 = BeckRS 2012, 21858; OLG Hamm NStZ 2008, 649; OLG Hamm, Beschl. v. 05.07.2012 - 3 WS 159/12 = BeckRS 2012, 16358 - jew. n.w.N.).
  • OLG Hamm, 05.07.2012 - 3 Ws 159/12

    Anforderungen an die Begründung eines Haftfortdauerbeschlusses gem. § 268 StPO;

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2012 - 1 Ws 604/12
    Eine umfassende Darstellung der erhobenen Beweise ist dazu allerdings nicht erforderlich, sondern nur eine vorläufige Wertung, orientiert an dem Maßstab des dringenden Tatverdachts (BGH, Beschl. v. 08.10.2012 - StB 9/12 = BeckRS 2012, 21858; OLG Hamm NStZ 2008, 649; OLG Hamm, Beschl. v. 05.07.2012 - 3 WS 159/12 = BeckRS 2012, 16358 - jew. n.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 29.01.1982 - 5 Ws 1/82
    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2012 - 1 Ws 604/12
    Im vorliegenden Fall hätte der Senat dazu erforderlichenfalls einen Haftbefehl selbst zu erlassen (vgl. OLG Stuttgart NJW 1982, 1296).
  • OLG Hamm, 15.01.2015 - 2 Ws 1/15

    Haftgrund der Wiederholungsgefahr bei gewerbsmäßigen Betrugstaten

    Ob eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Rechtsordnung durch die Tat gegeben ist, ist anhand einer umfassenden Gesamtwürdigung von Tat und Täter zu bestimmen, in die neben der Schadenshöhe insbesondere auch die Beweggründe und Ziele des Täters, die aus der Tat sprechende Gesinnung und der bei ihr aufgewendete Wille, die Art der Ausführung und die weiteren Auswirkungen der Tat, ferner das Vorleben des Täters und sein Nachtatverhalten einzubeziehen sind (vgl. zu maßgeblichen Bewertungskriterien im Zusammenhang mit einer Katalogtat nach § 224 StGB auch OLG Hamm, Beschluss vom 20. November 2012 - III-1 Ws 604/12, 1 Ws 604/12 -, juris).
  • OLG Hamm, 21.11.2023 - 3 Ws 426/23

    Untersuchungshaft, Wiederholungsgefahr, Rechtsordnung schwerwiegend

    Bei Erstellung der Gefahrenprognose sind bestimmte im Freibeweis festzustellende Indiztatsachen zu berücksichtigen und zu würdigen, die entsprechende Schlussfolgerungen gestatten, wie z.B. Vorstrafen des Angeschuldigten, seine Persönlichkeitsstruktur, seine gesamten Lebensverhältnisse, sein soziales Umfeld, die ggf. serienmäßige Begehung von Straftaten, die Verübung weiterer Straftaten in Kenntnis eines eingeleiteten Ermittlungsverfahrens u.a. Sind nicht alle Taten, die für die Feststellung der Wiederholungsgefahr von Bedeutung sind, Gegenstand des Verfahrens, in dem der Haftbefehl erlassen werden soll, so muss das über die Haftfrage entscheidende Gericht den dringenden Tatverdacht bzgl. der verfahrensfremden Taten eigenverantwortlich prüfen (OLG Hamm 20.11.2012, III-1 Ws 604/12).
  • LG Kiel, 08.09.2023 - 7 KLs 593 Js 43392/23

    Wiederholungsgefahr, Katalogtat, U-Haft, BtM-Delikt

    Selbst wenn man unterstellt, dass die Waffen - etwa auf Ebene der Strafzumessung bei der Beurteilung der Tatmodalitäten - Berücksichtigung finden würden (vgl. OLG Hamm Beschluss vom 20.11.2012 - 1 Ws 604/12 = BeckRS 2012, 24189), wäre die Tat immer noch nicht im mittleren bis oberen Bereich der Kriminalität anzusiedeln, da nicht zu erwarten ist, dass hierdurch die Rechtsordnung erheblich beeinträchtigt wird.
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