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   OLG Koblenz, 29.11.2007 - 1 Ws 605/07   

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OLG Koblenz, 29.11.2007 - 1 Ws 605/07 (https://dejure.org/2007,22109)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29.11.2007 - 1 Ws 605/07 (https://dejure.org/2007,22109)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29. November 2007 - 1 Ws 605/07 (https://dejure.org/2007,22109)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 138 Abs. 1, 2 § 140 Abs. 2
    Anforderungen an die berufliche Qualifikation eines Verteidigers in Fällen notwendiger Verteidigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 179
  • NStZ-RR 2008, 179
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 12.01.2006 - 2 Ws 9/06

    Beistand; Zulassung; Sachlichkeitsgebot; Verteidiger; Ermessensfehlgebrauch

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.11.2007 - 1 Ws 605/07
    4 Sie entscheidet darüber als das mit der Sache befasste Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen (vgl. OLG Hamm NStZ 2007, 238, 239; Meyer-Goßner, StPO, § 138 Rdn. 13, jeweils m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 24.04.2015 - 4 Ws 117/15

    Wahl des Strafverteidigers: Ablehnung eines nicht als Rechtsanwalt zugelassenen

    Die Genehmigung ist vielmehr zu erteilen, wenn die gewählte Person genügend sachkundig und vertrauenswürdig erscheint und sonst keine Bedenken gegen ihr Auftreten als Verteidiger bestehen (OLG Hamm, Beschluss vom 12. Januar 2006 - 2 Ws 9/06, juris Rn. 14; OLG Koblenz, Beschluss vom 29. November 2007 - 1 Ws 605/07, juris Rn. 4; OLG Stuttgart, Beschluss vom 9. Januar 2009 - 6 - 2 StE 8/07, juris Rn. 5; BVerfG, Kammerbeschluss vom 16. Februar 2006 - 2 BvR 951/04, juris Rn. 24; Lüderssen/Jahn in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 138 Rn. 27; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 138 Rn. 13).

    Das Beschwerdegericht darf die Entscheidung des Gerichts über die Erteilung oder Versagung der Genehmigung der Wahl zum Verteidiger nur auf Ermessensfehler prüfen (OLG Hamm, Beschluss vom 12. Januar 2006 - 2 Ws 9/06, juris Rn. 15; OLG Koblenz, Beschluss vom 29. November 2007 - 1 Ws 605/07, juris Rn. 5; Lüderssen/Jahn in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 138 Rn. 32; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 138 Rn. 28).

  • OLG Karlsruhe, 16.01.2017 - 2 Ws 371/16

    Strafverfahren: Ablehnung der Genehmigung einer Verteidigung eines Angeklagten

    Das Beschwerdegericht darf die angefochtene Entscheidung nur auf Ermessensfehler überprüfen (OLG Stuttgart StV 2016, 139; OLG Koblenz NStZ-RR 2008, 179; OLG Hamm NStZ 2007, 238; enger: OLG Karlsruhe [1. Strafsenat] NStZ 1987, 424; Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 138 Rn. 13 und 23; vgl. auch BVerfG NJW 2006, 1503).
  • OLG Stuttgart, 09.01.2009 - 2 StE 8/07

    Verteidigung: Zulassung eines im Ausland tätigen Rechtsanwalts als

    Das Gericht hat zu prüfen, ob einerseits die Belange des Angeklagten die Zulassung des von ihm dann Bevollmächtigten als Wahlverteidiger rechtfertigen und ob andererseits die Belange der Rechtspflege der Zulassung nicht entgegenstehen (OLG Düsseldorf NStZ 1999, 586; OLG Koblenz 1 Ws 605/07 in juris).
  • OLG Celle, 13.08.2012 - 2 Ws 195/12

    Zulassung eines gewählten Verteidigers als Rechtsbeistand bei einschlägigen

    Die Zulassung eines gewählten Verteidigers als Rechtsbeistand nach § 138 Abs. 2 StPO steht nach herrschender Meinung im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts (vgl. OLG Koblenz, NStZ-RR 2008, 179; Laufhütte in Karlsruher Kommentar StPO, 6. Auflage, § 138 Rdnr. 7).

    So bestehen nach der Rechtsprechung durchgreifende Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit des gewählten Verteidigers, wenn auf Grund seiner früheren unsachlichen Äußerungen von vornherein eindeutig absehbar ist, dass der Gewählte den für einen anwaltlichen Verteidiger geltenden Verhaltensregeln nicht entsprechen kann oder will (vgl. OLG Hamm NStZ 2007, 238; OLG Koblenz, NStZ-RR 2008, 179).

  • KG, 24.11.2017 - 5 Ws 213/17

    Gerichtliches Verfahren in Strafvollzugssachen: Beschwerde des als

    Soweit in Rechtsprechung und Schrifttum ein eigenes Beschwerderecht des Dritten vielfach ohne weiteres bejaht oder vorausgesetzt wird, vermag dies nicht zu überzeugen (so auch OLG Frankfurt am Main a.a.O.), da die Frage, ob der Dritte beschwert ist, jeweils unerörtert bleibt (vgl. etwa BayObLGSt 53, 15; 54, 53; OLG Celle NdsRpfl 2013, 24 - juris Rdn. 6; OLG Hamm, Beschluss vom 25. Februar 2010 - 2 Ws 27/10 - BeckRS 2010, 06465; NStZ 2007, 238; OLG Karlsruhe NStZ 1987, 424; OLG Koblenz NStZ-RR 2008, 179; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 138 Rdn. 23) oder ohne Begründung bejaht wird (vgl. OLG Stuttgart StV 2016, 139 - juris Rdn. 4).
  • OLG Frankfurt, 24.01.2014 - 3 Ws 56/14

    Wahl anderer Person als Verteidiger

    Soweit in Rechtsprechung und Literatur ein eigenes Beschwerderecht des Dritten bejaht oder vorausgesetzt wird (OLG Celle, Beschluss vom 13. August 2012 - 2 Ws 195/12 - juris; OLG Hamm BeckRS 2010, 06465; OLG Koblenz NStZ-RR 2008, 179; OLG Karlsruhe aaO; BayObLG …
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