Rechtsprechung
KG, 27.04.2010 - 1 Ws 61/10 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
Rechtsmittel des Gegners, Erstattung Verfahrensgebühr
- Burhoff online
Rechtsmittel, Rücknahme, Gegner, Verfahrensgebühr, Erstattungsfähigkeit
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Nr 4130 RVG-VV, § 464 Abs 2 StPO, § 464a Abs 2 Nr 2 StPO
Strafverteidigerkosten: Erstattungsfähigkeit einer Verfahrensgebühr bei Revisionsrücknahme durch die Staatsanwaltschaft vor Revisionsbegründung - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr für das Revisionsverfahren bei Rücknahme der von der Staatsanwaltschaft eingelegten Revision gegen ein Urteil vor ihrer Begründung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVG -VV Nr. 4130
Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr für das Revisionsverfahren bei Zurücknahme der durch die Staatsanwaltschaft eingelegten Revision vor Begründung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Das KG hat auch einen Igel in der Tasche :-)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 16.03.2010 - M 13/1 Kap Js 2335/94 VRs (63/09
- KG, 27.04.2010 - 1 Ws 61/10
Papierfundstellen
- Rpfleger 2010, 696
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- KG, 25.07.2008 - 1 Ws 262/08
Strafverteidigerkosten: Erstattungsfähigkeit einer Verfahrensgebühr bei …
Auszug aus KG, 27.04.2010 - 1 Ws 61/10
Nach der ständigen Entscheidungspraxis des Kammergerichts (vgl. Senat, Beschluss 25. Juli 2008 - 1 Ws 262/08 - m.w.N.) bestand bis zu diesem Zeitpunkt für anwaltliches Handeln keine Notwendigkeit.
- OLG Köln, 03.07.2015 - 2 Ws 400/15
Gebührenanspruch des Verteidigers bei zurückgenommener Berufung der …
Diese Auffassung steht in Übereinstimmung mit dem weit überwiegenden Teil der Rechtsprechung (KG Berlin JurBüro 2012, 471 (Berufung), KG JurBüro 2010, 599 (Revision); OLG Bremen NStZ-RR 2011, 391 (Revision); OLG Rostock JurBüro 2009, 541 (Revision); OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 351 (Revision); OLG Karlsruhe JurBüro 1996, 31 (Revision); OLG Koblenz Rpfleger 2006, 670 (Revision); OLG Düsseldorf MDR 1993, 582 (Revision) JurBüro 1981, 229 (Revision); OLG Oldenburg JurBüro 2002, 531 (Revision); OLG Düsseldorf MDR 1993, 582 (Revision); OLG Bamberg JurBüro 1988, 64; LG Bochum JurBüro 2007, 38 (Berufung); LG Koblenz JurBüro 2009, 198 (Berufung), LG Köln StraFo 2007, 305, a.A. OLG Stuttgart StV 1998, 615 (Revision). - KG, 07.09.2011 - 2 W 123/10
Kostenfestsetzungsverfahren: Entscheidungsmöglichkeit des Rechtspflegers bei …
So hat der Bundesgerichtshof für die aktienrechtliche Anfechtungsklage verschiedener Kläger festgestellt, dass bis zu ihrer Verbindung selbstständige gebührenrechtliche Angelegenheiten vorliegen, erst mit der Verbindung ist nur noch eine einzige gebührenrechtliche Angelegenheit im Sinne des § 15 RVG gegeben (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 10. Mai 2010 - II ZB 14/09 - Tz.15; Rpfleger 2010, 696; so auch: KG, ZIP 2009, 1087). - LG Köln, 18.06.2014 - 105 Qs 146/14
Erstattungsfähigkeit von anwaltlichen Gebühren eines beigeordneten …
Für die anwaltlichen Gebühren im Revisionsrechtszug wird überwiegend vertreten, dass vor Begründung des Rechtsmittels eine Gebühr nach Nr. 4130 VV RVG nicht entstanden ist (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 27.04.2010 - 1 Ws 61/10 [Rn. 3]; OLG Koblenz…, Beschluss vom 03.07.2006 - 2 Ws 424/06 [Rn. 3]; OLG Köln…, Beschluss vom 05.06.2003 - 2 Ws 317/03 [Rn. 38]; a.A.: OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.04.1998 - 3 Ws 102/95 und 3 Ws 103/95 - jeweils nach juris). - LG Aachen, 23.11.2020 - 60 Qs 55/20
Tätigkeit des Verteidigers; Vergütung nach Rücknahme der Berufung
Diese Auffassung steht in Übereinstimmung mit dem weit überwiegenden Teil der Rechtsprechung (KG Berlin JurBüro 2012, 471 (Berufung), KG JurBüro 2010, 599 (Revision); OLG Bremen NStZ-RR 2011, 391 (Revision); OLG Rostock JurBüro 2009, 541 (Revision); OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 351 (Revision); OLG Karlsruhe JurBüro 1996, 31 (Revision); OLG Koblenz Rpfleger 2006, 670 (Revision); OLG Düsseldorf MDR 1993, 582 (Revision) JurBüro 1981, 229 (Revision); OLG Oldenburg JurBüro 2002, 531 (Revision); OLG Düsseldorf MDR 1993, 582 (Revision); OLG Bamberg JurBüro 1988, 64; LG Bochum JurBüro 2007, 38 (Berufung); LG Koblenz JurBüro 2009, 198 (Berufung), LG Köln StraFo 2007, 305, a.A. OLG Stuttgart StV 1998, 615 (Revision).
Rechtsprechung
OLG Naumburg, 04.02.2010 - 1 Ws 61/10 |
Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 13.09.1978 - StB 187/78
Mündliche Anhörung durch Strafvollstreckungskammer
Auszug aus OLG Naumburg, 04.02.2010 - 1 Ws 61/10
Jedoch sprechen Sinn und Zweck der Vorschriften über das Verfahren bei der bedingten Entlassung dafür, dass der Verurteilte nicht nur Gelegenheit haben soll, sich vor der Entscheidung mündlich zu äußern, sondern dass sich das zuständige Gericht, d.h. alle an der Entscheidung mitwirkenden Richter, auch einen unmittelbaren persönlichen Eindruck von ihm verschaffen soll ( BGH NJW 1979, 116 [BGH 13.09.1978 - StB 187/78] ; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2002, 191, 192; OLG Rostock NStZ 2002, 109, 110, jeweils unter Hinweis auf die Begründung zum Regierungsentwurf eines Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch , BT-Drucksache 7/550 S. 309, dort zu Nr. 114 - § 454 StPO ).Dementsprechend genügt die Vermittlung des lediglich durch den beauftragten Richter gewonnenen Eindrucks an die anderen Kammermitglieder nur in besonderen Ausnahmefällen dem Gesetz ( Senat , Beschluss vom 5. Mai 2000 - 1 Ws 166/00 ), etwa dann, wenn dem persönlichen Eindruck des Gerichts unter Berücksichtigung der nachrangigen Bedeutung der Sache und der nicht erheblichen Schwierigkeit der Entscheidung nur geringe Bedeutung zukommt, insbesondere wenn erst kurz zuvor eine Anhörung durch alle zu der Entscheidung berufenen Richter stattgefunden hat, oder die örtlichen Verhältnisse eine Anhörung durch die gesamte Kammer erheblich erschweren (…OLG Düsseldorf a.a.O.; ähnlich auch BGH NJW 1979, 116, 117; OLG Rostock NStZ 2002, 109, 110 f.).
- OLG Rostock, 10.07.2001 - I Ws 246/01
Auszug aus OLG Naumburg, 04.02.2010 - 1 Ws 61/10
Jedoch sprechen Sinn und Zweck der Vorschriften über das Verfahren bei der bedingten Entlassung dafür, dass der Verurteilte nicht nur Gelegenheit haben soll, sich vor der Entscheidung mündlich zu äußern, sondern dass sich das zuständige Gericht, d.h. alle an der Entscheidung mitwirkenden Richter, auch einen unmittelbaren persönlichen Eindruck von ihm verschaffen soll ( BGH NJW 1979, 116 [BGH 13.09.1978 - StB 187/78] ; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2002, 191, 192; OLG Rostock NStZ 2002, 109, 110, jeweils unter Hinweis auf die Begründung zum Regierungsentwurf eines Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch , BT-Drucksache 7/550 S. 309, dort zu Nr. 114 - § 454 StPO ).Dementsprechend genügt die Vermittlung des lediglich durch den beauftragten Richter gewonnenen Eindrucks an die anderen Kammermitglieder nur in besonderen Ausnahmefällen dem Gesetz ( Senat , Beschluss vom 5. Mai 2000 - 1 Ws 166/00 ), etwa dann, wenn dem persönlichen Eindruck des Gerichts unter Berücksichtigung der nachrangigen Bedeutung der Sache und der nicht erheblichen Schwierigkeit der Entscheidung nur geringe Bedeutung zukommt, insbesondere wenn erst kurz zuvor eine Anhörung durch alle zu der Entscheidung berufenen Richter stattgefunden hat, oder die örtlichen Verhältnisse eine Anhörung durch die gesamte Kammer erheblich erschweren (…OLG Düsseldorf a.a.O.; ähnlich auch BGH NJW 1979, 116, 117; OLG Rostock NStZ 2002, 109, 110 f.).
- OLG Koblenz, 21.02.2007 - 1 Ws 85/07
Jährliche Überprüfung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: …
Auszug aus OLG Naumburg, 04.02.2010 - 1 Ws 61/10
Hat - wie hier - bereits die Staatsanwaltschaft das schriftliche Gutachten eingeholt, gilt hinsichtlich der Pflicht zur mündlichen Anhörung des beauftragten Sachverständigen jedoch nichts anderes als in dem von § 454 Abs. 2 S. 1 StPO ausdrücklich vorgesehenen Fall ( OLG Koblenz StV 1999, 496 [OLG Koblenz 08.07.1999 - 1 Ws 422/99] ; StraFo 2007, 302 [OLG Koblenz 21.02.2007 - 1 Ws 85/07] ; OLG Hamm NStZ 2005, 55, 56).
- OLG Naumburg, 05.05.2000 - 1 Ws 166/00
Auszug aus OLG Naumburg, 04.02.2010 - 1 Ws 61/10
Dementsprechend genügt die Vermittlung des lediglich durch den beauftragten Richter gewonnenen Eindrucks an die anderen Kammermitglieder nur in besonderen Ausnahmefällen dem Gesetz ( Senat , Beschluss vom 5. Mai 2000 - 1 Ws 166/00 ), etwa dann, wenn dem persönlichen Eindruck des Gerichts unter Berücksichtigung der nachrangigen Bedeutung der Sache und der nicht erheblichen Schwierigkeit der Entscheidung nur geringe Bedeutung zukommt, insbesondere wenn erst kurz zuvor eine Anhörung durch alle zu der Entscheidung berufenen Richter stattgefunden hat, oder die örtlichen Verhältnisse eine Anhörung durch die gesamte Kammer erheblich erschweren (…OLG Düsseldorf a.a.O.; ähnlich auch BGH NJW 1979, 116, 117; OLG Rostock NStZ 2002, 109, 110 f.). - OLG Koblenz, 08.07.1999 - 1 Ws 422/99
Auszug aus OLG Naumburg, 04.02.2010 - 1 Ws 61/10
Hat - wie hier - bereits die Staatsanwaltschaft das schriftliche Gutachten eingeholt, gilt hinsichtlich der Pflicht zur mündlichen Anhörung des beauftragten Sachverständigen jedoch nichts anderes als in dem von § 454 Abs. 2 S. 1 StPO ausdrücklich vorgesehenen Fall ( OLG Koblenz StV 1999, 496 [OLG Koblenz 08.07.1999 - 1 Ws 422/99] ; StraFo 2007, 302 [OLG Koblenz 21.02.2007 - 1 Ws 85/07] ; OLG Hamm NStZ 2005, 55, 56). - OLG Hamm, 27.02.2003 - 1 Ws (L) 9/03
Verwertung eines von der Justizvollzugsanstalt zur Frage der Lockerungseignung …
Auszug aus OLG Naumburg, 04.02.2010 - 1 Ws 61/10
Hat - wie hier - bereits die Staatsanwaltschaft das schriftliche Gutachten eingeholt, gilt hinsichtlich der Pflicht zur mündlichen Anhörung des beauftragten Sachverständigen jedoch nichts anderes als in dem von § 454 Abs. 2 S. 1 StPO ausdrücklich vorgesehenen Fall ( OLG Koblenz StV 1999, 496 [OLG Koblenz 08.07.1999 - 1 Ws 422/99] ; StraFo 2007, 302 [OLG Koblenz 21.02.2007 - 1 Ws 85/07] ; OLG Hamm NStZ 2005, 55, 56). - OLG Düsseldorf, 25.07.2001 - 4 Ws 322/01
Verfahrensfehlerhafte Entscheidung über die Fortdauer einer Unterbringung; …
Auszug aus OLG Naumburg, 04.02.2010 - 1 Ws 61/10
Jedoch sprechen Sinn und Zweck der Vorschriften über das Verfahren bei der bedingten Entlassung dafür, dass der Verurteilte nicht nur Gelegenheit haben soll, sich vor der Entscheidung mündlich zu äußern, sondern dass sich das zuständige Gericht, d.h. alle an der Entscheidung mitwirkenden Richter, auch einen unmittelbaren persönlichen Eindruck von ihm verschaffen soll ( BGH NJW 1979, 116 [BGH 13.09.1978 - StB 187/78] ; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2002, 191, 192; OLG Rostock NStZ 2002, 109, 110, jeweils unter Hinweis auf die Begründung zum Regierungsentwurf eines Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch , BT-Drucksache 7/550 S. 309, dort zu Nr. 114 - § 454 StPO ).