Weitere Entscheidung unten: OLG Naumburg, 04.02.2010

Rechtsprechung
   KG, 27.04.2010 - 1 Ws 61/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4703
KG, 27.04.2010 - 1 Ws 61/10 (https://dejure.org/2010,4703)
KG, Entscheidung vom 27.04.2010 - 1 Ws 61/10 (https://dejure.org/2010,4703)
KG, Entscheidung vom 27. April 2010 - 1 Ws 61/10 (https://dejure.org/2010,4703)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Nr 4130 RVG-VV, § 464 Abs 2 StPO, § 464a Abs 2 Nr 2 StPO
    Strafverteidigerkosten: Erstattungsfähigkeit einer Verfahrensgebühr bei Revisionsrücknahme durch die Staatsanwaltschaft vor Revisionsbegründung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr für das Revisionsverfahren bei Rücknahme der von der Staatsanwaltschaft eingelegten Revision gegen ein Urteil vor ihrer Begründung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 4130
    Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr für das Revisionsverfahren bei Zurücknahme der durch die Staatsanwaltschaft eingelegten Revision vor Begründung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2010, 696
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 25.07.2008 - 1 Ws 262/08

    Strafverteidigerkosten: Erstattungsfähigkeit einer Verfahrensgebühr bei

    Auszug aus KG, 27.04.2010 - 1 Ws 61/10
    Nach der ständigen Entscheidungspraxis des Kammergerichts (vgl. Senat, Beschluss 25. Juli 2008 - 1 Ws 262/08 - m.w.N.) bestand bis zu diesem Zeitpunkt für anwaltliches Handeln keine Notwendigkeit.
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 04.02.2010 - 1 Ws 61/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,75606
OLG Naumburg, 04.02.2010 - 1 Ws 61/10 (https://dejure.org/2010,75606)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 04.02.2010 - 1 Ws 61/10 (https://dejure.org/2010,75606)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 04. Februar 2010 - 1 Ws 61/10 (https://dejure.org/2010,75606)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.09.1978 - StB 187/78

    Mündliche Anhörung durch Strafvollstreckungskammer

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.02.2010 - 1 Ws 61/10
    Jedoch sprechen Sinn und Zweck der Vorschriften über das Verfahren bei der bedingten Entlassung dafür, dass der Verurteilte nicht nur Gelegenheit haben soll, sich vor der Entscheidung mündlich zu äußern, sondern dass sich das zuständige Gericht, d.h. alle an der Entscheidung mitwirkenden Richter, auch einen unmittelbaren persönlichen Eindruck von ihm verschaffen soll ( BGH NJW 1979, 116 [BGH 13.09.1978 - StB 187/78] ; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2002, 191, 192; OLG Rostock NStZ 2002, 109, 110, jeweils unter Hinweis auf die Begründung zum Regierungsentwurf eines Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch , BT-Drucksache 7/550 S. 309, dort zu Nr. 114 - § 454 StPO ).

    Dementsprechend genügt die Vermittlung des lediglich durch den beauftragten Richter gewonnenen Eindrucks an die anderen Kammermitglieder nur in besonderen Ausnahmefällen dem Gesetz ( Senat , Beschluss vom 5. Mai 2000 - 1 Ws 166/00 ), etwa dann, wenn dem persönlichen Eindruck des Gerichts unter Berücksichtigung der nachrangigen Bedeutung der Sache und der nicht erheblichen Schwierigkeit der Entscheidung nur geringe Bedeutung zukommt, insbesondere wenn erst kurz zuvor eine Anhörung durch alle zu der Entscheidung berufenen Richter stattgefunden hat, oder die örtlichen Verhältnisse eine Anhörung durch die gesamte Kammer erheblich erschweren (OLG Düsseldorf a.a.O.; ähnlich auch BGH NJW 1979, 116, 117; OLG Rostock NStZ 2002, 109, 110 f.).

  • OLG Rostock, 10.07.2001 - I Ws 246/01
    Auszug aus OLG Naumburg, 04.02.2010 - 1 Ws 61/10
    Jedoch sprechen Sinn und Zweck der Vorschriften über das Verfahren bei der bedingten Entlassung dafür, dass der Verurteilte nicht nur Gelegenheit haben soll, sich vor der Entscheidung mündlich zu äußern, sondern dass sich das zuständige Gericht, d.h. alle an der Entscheidung mitwirkenden Richter, auch einen unmittelbaren persönlichen Eindruck von ihm verschaffen soll ( BGH NJW 1979, 116 [BGH 13.09.1978 - StB 187/78] ; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2002, 191, 192; OLG Rostock NStZ 2002, 109, 110, jeweils unter Hinweis auf die Begründung zum Regierungsentwurf eines Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch , BT-Drucksache 7/550 S. 309, dort zu Nr. 114 - § 454 StPO ).

    Dementsprechend genügt die Vermittlung des lediglich durch den beauftragten Richter gewonnenen Eindrucks an die anderen Kammermitglieder nur in besonderen Ausnahmefällen dem Gesetz ( Senat , Beschluss vom 5. Mai 2000 - 1 Ws 166/00 ), etwa dann, wenn dem persönlichen Eindruck des Gerichts unter Berücksichtigung der nachrangigen Bedeutung der Sache und der nicht erheblichen Schwierigkeit der Entscheidung nur geringe Bedeutung zukommt, insbesondere wenn erst kurz zuvor eine Anhörung durch alle zu der Entscheidung berufenen Richter stattgefunden hat, oder die örtlichen Verhältnisse eine Anhörung durch die gesamte Kammer erheblich erschweren (OLG Düsseldorf a.a.O.; ähnlich auch BGH NJW 1979, 116, 117; OLG Rostock NStZ 2002, 109, 110 f.).

  • OLG Koblenz, 21.02.2007 - 1 Ws 85/07

    Jährliche Überprüfung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus:

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.02.2010 - 1 Ws 61/10
    Hat - wie hier - bereits die Staatsanwaltschaft das schriftliche Gutachten eingeholt, gilt hinsichtlich der Pflicht zur mündlichen Anhörung des beauftragten Sachverständigen jedoch nichts anderes als in dem von § 454 Abs. 2 S. 1 StPO ausdrücklich vorgesehenen Fall ( OLG Koblenz StV 1999, 496 [OLG Koblenz 08.07.1999 - 1 Ws 422/99] ; StraFo 2007, 302 [OLG Koblenz 21.02.2007 - 1 Ws 85/07] ; OLG Hamm NStZ 2005, 55, 56).
  • OLG Naumburg, 05.05.2000 - 1 Ws 166/00
    Auszug aus OLG Naumburg, 04.02.2010 - 1 Ws 61/10
    Dementsprechend genügt die Vermittlung des lediglich durch den beauftragten Richter gewonnenen Eindrucks an die anderen Kammermitglieder nur in besonderen Ausnahmefällen dem Gesetz ( Senat , Beschluss vom 5. Mai 2000 - 1 Ws 166/00 ), etwa dann, wenn dem persönlichen Eindruck des Gerichts unter Berücksichtigung der nachrangigen Bedeutung der Sache und der nicht erheblichen Schwierigkeit der Entscheidung nur geringe Bedeutung zukommt, insbesondere wenn erst kurz zuvor eine Anhörung durch alle zu der Entscheidung berufenen Richter stattgefunden hat, oder die örtlichen Verhältnisse eine Anhörung durch die gesamte Kammer erheblich erschweren (OLG Düsseldorf a.a.O.; ähnlich auch BGH NJW 1979, 116, 117; OLG Rostock NStZ 2002, 109, 110 f.).
  • OLG Koblenz, 08.07.1999 - 1 Ws 422/99
    Auszug aus OLG Naumburg, 04.02.2010 - 1 Ws 61/10
    Hat - wie hier - bereits die Staatsanwaltschaft das schriftliche Gutachten eingeholt, gilt hinsichtlich der Pflicht zur mündlichen Anhörung des beauftragten Sachverständigen jedoch nichts anderes als in dem von § 454 Abs. 2 S. 1 StPO ausdrücklich vorgesehenen Fall ( OLG Koblenz StV 1999, 496 [OLG Koblenz 08.07.1999 - 1 Ws 422/99] ; StraFo 2007, 302 [OLG Koblenz 21.02.2007 - 1 Ws 85/07] ; OLG Hamm NStZ 2005, 55, 56).
  • OLG Hamm, 27.02.2003 - 1 Ws (L) 9/03

    Verwertung eines von der Justizvollzugsanstalt zur Frage der Lockerungseignung

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.02.2010 - 1 Ws 61/10
    Hat - wie hier - bereits die Staatsanwaltschaft das schriftliche Gutachten eingeholt, gilt hinsichtlich der Pflicht zur mündlichen Anhörung des beauftragten Sachverständigen jedoch nichts anderes als in dem von § 454 Abs. 2 S. 1 StPO ausdrücklich vorgesehenen Fall ( OLG Koblenz StV 1999, 496 [OLG Koblenz 08.07.1999 - 1 Ws 422/99] ; StraFo 2007, 302 [OLG Koblenz 21.02.2007 - 1 Ws 85/07] ; OLG Hamm NStZ 2005, 55, 56).
  • OLG Düsseldorf, 25.07.2001 - 4 Ws 322/01

    Verfahrensfehlerhafte Entscheidung über die Fortdauer einer Unterbringung;

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.02.2010 - 1 Ws 61/10
    Jedoch sprechen Sinn und Zweck der Vorschriften über das Verfahren bei der bedingten Entlassung dafür, dass der Verurteilte nicht nur Gelegenheit haben soll, sich vor der Entscheidung mündlich zu äußern, sondern dass sich das zuständige Gericht, d.h. alle an der Entscheidung mitwirkenden Richter, auch einen unmittelbaren persönlichen Eindruck von ihm verschaffen soll ( BGH NJW 1979, 116 [BGH 13.09.1978 - StB 187/78] ; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2002, 191, 192; OLG Rostock NStZ 2002, 109, 110, jeweils unter Hinweis auf die Begründung zum Regierungsentwurf eines Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch , BT-Drucksache 7/550 S. 309, dort zu Nr. 114 - § 454 StPO ).
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