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OLG Zweibrücken, 29.04.1991 - 1 Ws 61/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Staatskasse; Jugendarrest; Gemeinnützige Einrichtung ; Auflagen ; Weisungen; Anrchnung; Ungehorsamsarrest; Weiterer Arrest; Höchstmaß
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1992, 84
- StV 1991, 425
Wird zitiert von ... (2)
- AG Pirmasens, 04.09.2018 - 1 VRJs 129/17
Jugendstrafsache: Verhängung eines über vier Wochen hinausgehenden Jugendarrestes
Sofern das Landgericht Zweibrücken zur Begründung seiner Ansicht, dass der durch Urteil und nachfolgend im Vollstreckungsverfahren verhängte Jugendarrest die Gesamtdauer von vier Wochen nicht überschreiten darf, auf den Beschluss des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 29.04.1991 - 1 Ws 61/91 - Bezug nimmt, vermag dies nicht zu überzeugen.Hierzu führte das Pfälzische Oberlandesgericht völlig zutreffend aus, dass die Höchstdauer des im Bewährungsverfahren verhängten Jugendarrestes vier Wochen nicht überschreiten darf (Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken, Beschluss vom 29.04.1991 - 1 Ws 61/91, zitiert nach juris, Rn. 5).
- BGH, 18.01.2000 - 1 StR 619/99
Auflage; Zahlung eines Geldbetrages; Gemeinnützige Einrichtungen
Hintergrund dieser abweichenden Regelung sind erzieherische Gründe: Dem verurteilten Jugendlichen oder Heranwachsenden ist eine finanzielle Einbuße eher verständlich zu machen, wenn sie einer gemeinnützigen Einrichtung zu Gute kommt (vgl. OLG Zweibrücken NStZ 1992, 84 m.w.N.)" - vgl. auch Eisenberg JGG 4. Aufl. Rdn. 14 zu § 15 JGG.