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   OLG Hamm, 04.03.2003 - 1 Ws 63/03   

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https://dejure.org/2003,7130
OLG Hamm, 04.03.2003 - 1 Ws 63/03 (https://dejure.org/2003,7130)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.03.2003 - 1 Ws 63/03 (https://dejure.org/2003,7130)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. März 2003 - 1 Ws 63/03 (https://dejure.org/2003,7130)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässige Ergänzung einer Kostenentscheidung ; Unterlassene Auslagenentscheidung zugunsten eines Nebenklägers ; Kostentragungspflicht des Angeklagten; Notwendige Auslagen ; Verurteilung wegen einer den Nebenkläger betreffenden Tat; Wirksame Zulassung als Nebenkläger in ...

  • Judicialis

    StPO § 464; ; StPO § 400

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 464; StPO § 400
    Unterlassene Kostenentscheidung, Nebenkläger, Nachholung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 19.10.1998 - 3 Ws 464/98
    Auszug aus OLG Hamm, 04.03.2003 - 1 Ws 63/03
    Bei Unterlassen einer Kostenentscheidung zugunsten eines Nebenklägers steht diesem nach § 464 Abs. 3 S. 1 StPO das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde auch dann zu, wenn er das Urteil wegen der Beschränkung des § 400 Abs. 1 StPO nicht anfechten kann (vgl. dazu u.a. OLG Düsseldorf VRS 96, 222).
  • OLG Hamm, 19.07.2004 - 2 Ws 143/04

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Daraus ergibt sich die Konsequenz, dass er auch in jedem Fall berechtigt ist, sich am Berufungsverfahren zu beteiligen (OLG Hamm, VRS 101, 210, 212; OLG Hamm, Beschluss vom 4. März 2003 - 1 Ws 63/03 -).
  • OLG Braunschweig, 19.01.2023 - 1 Ws 309/22

    Statthafte sofortige Beschwerde gegen fehlende Entscheidung im Urteil über Kosten

    Soweit teilweise unter Rückgriff auf die Regelung in § 472 Abs. 1 S. 3 StPO hiervon eine Ausnahme gemacht wird, wenn der Angeklagte durch sein Verhalten keinen vernünftigen Grund für den Anschluss als Nebenkläger gegeben hat oder den Verletzten ein Mitverschulden trifft ( OLG Hamm, Beschluss vom 4. März 2003, 1 Ws 63/03 , Rn. 8, zit. nach juris), liegt eine solche Fallgestaltung hier nicht vor.
  • OLG Hamm, 27.08.2015 - 1 Ws 312/15

    Zurechnung des Verschuldens des Vertreters für den Nebenkläger

    Auf diese Ausführungen, denen sich der Senat anschließt, wird zur Vermeidung von Wiederholungen zur näheren Begründung verwiesen (vgl. auch Senatsbeschluss vom 04.03.2003 - 1 Ws 63/03 - ; OLG Hamm, a.a.O.).
  • OLG Stuttgart, 02.10.2012 - 4b Ws 25/12

    Kosten- und Auslagenentscheidung im Berufungsverfahren: Zulässigkeit der

    Nach § 395 Abs. 4 StPO darf sich der Nebenkläger in jeder Lage des Verfahrens der erhobenen öffentlichen Klage anschließen, weshalb er auch in jedem Fall berechtigt ist, sich am Berufungsverfahren zu beteiligen (OLG Hamm, Beschluss vom 04. März 2003 - 1 Ws 63/03 -, zitiert nach juris).
  • OLG Braunschweig, 10.01.2023 - 1 Ws 309/22

    Rechtsmittel Nebenkläger, Anfechtung einer Kostenentscheidung, Statthaftigkeit

    Soweit teilweise unter Rückgriff auf die Regelung in § 472 Abs. 1 S. 3 StPO hiervon eine Ausnahme gemacht wird, wenn der Angeklagte durch sein Verhalten keinen vernünftigen Grund für den Anschluss als Nebenkläger gegeben hat oder den Verletzten ein Mitverschulden trifft (OLG Hamm, Beschluss vom 4. März 2003, 1 Ws 63/03, Rn. 8, zit. nach juris), liegt eine solche Fallgestaltung hier nicht vor.
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