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   OLG Naumburg, 26.05.2011 - 1 Ws 638/10   

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https://dejure.org/2011,34579
OLG Naumburg, 26.05.2011 - 1 Ws 638/10 (https://dejure.org/2011,34579)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 26.05.2011 - 1 Ws 638/10 (https://dejure.org/2011,34579)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 26. Mai 2011 - 1 Ws 638/10 (https://dejure.org/2011,34579)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Celle, 12.02.2009 - 1 Ws 42/09

    Versagung des Besitzes von Gegenständen im Strafvollzug wegen der Gefahr

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.05.2011 - 1 Ws 638/10
    Eine Versagung ist danach grundsätzlich gerechtfertigt, wenn der Gegenstand abstrakt-generell geeignet ist, die Sicherheit der Vollzugsanstalt zu gefährden, sofern diese Gefährdung nicht durch eine ordnungsgemäße Aufsicht unter Zuhilfenahme der gebotenen Kontrollmittel seitens der Vollzugsanstalt ausgeschlossen bzw. auf ein nicht mehr beachtliches Maß reduziert werden kann ( vgl. BVerfG, 31.03.2003, 2 BvR 1848/02, NJW 2003, 2447; OLG Celle, Beschluss vom 12. Februar 2009 - 1 Ws 42/09 - mit weiteren Nachweisen, nach juris).

    Darüber hinaus kommt hier § 19 Abs. 2 StVollzG zum tragen ( OLG Celle, Beschluss vom 12.02.2009 - 1 Ws 42/09 - ; KG Berlin, Beschluss vom 19.04.2007 - 2/5 Ws 342/06 Vollz - nach juris ).

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.05.2011 - 1 Ws 638/10
    Aus der Besonderheit der Sicherungsverwahrung als einer dem Schutz der Gesellschaft dienenden Maßregel folgt nämlich die von Verfassungs wegen gebotene Besserstellung im Vollzug (sog. Abstandsgebot, vgl. BVerfGE 109, 133 (166) ).
  • OLG Koblenz, 19.11.2007 - 1 Ws 501/07

    Strafvollzug: Aufhebung eines Beschlusses der Strafvollstreckungskammer über die

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.05.2011 - 1 Ws 638/10
    Verfehlt der Beschluss diese Anforderungen, so ist er schon deswegen aufzuheben, weil seine Begründung eine Beurteilung, ob die in § 116 Abs. 1 StVollzG genannten Zulässigkeitsvoraussetzungen vorliegen, nicht ermöglicht und sich damit einer Nachprüfbarkeit entzieht (OLG Koblenz, ZfStrVo 1989, 120; OLG Koblenz - 1 Ws 501/07 - vom 19. November 2007; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 11. Aufl., § 116 Rn. 3 m. w. N.; Senat, Beschluss vom 01. März 2010 - 1 Ws 3 /10 -).
  • KG, 19.04.2007 - 5 Ws 342/06

    Strafvollzug: Versagung eines Digital-Analog-Umwandlers für ein im Haftraum

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.05.2011 - 1 Ws 638/10
    Darüber hinaus kommt hier § 19 Abs. 2 StVollzG zum tragen ( OLG Celle, Beschluss vom 12.02.2009 - 1 Ws 42/09 - ; KG Berlin, Beschluss vom 19.04.2007 - 2/5 Ws 342/06 Vollz - nach juris ).
  • OLG Hamm, 24.03.1995 - 1 Vollz (Ws) 226/94
    Auszug aus OLG Naumburg, 26.05.2011 - 1 Ws 638/10
    Das Tatbestandsmerkmal der Sicherheit und Ordnung der Justizvollzugsanstalt in § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG stellt einen unbestimmten Rechtsbegriff dar, dessen Auslegung und Anwendung durch die Vollzugsbehörde der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegt (vgl. KG, NStZ-RR 2004, 255; OLG Hamm ZfStrVo 1996, 119; OLG Koblenz StV 1981, 184).
  • BVerfG, 31.03.2003 - 2 BvR 1848/02

    Keine Verletzung von Grundrechten durch Verneinung des Anspruchs eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.05.2011 - 1 Ws 638/10
    Eine Versagung ist danach grundsätzlich gerechtfertigt, wenn der Gegenstand abstrakt-generell geeignet ist, die Sicherheit der Vollzugsanstalt zu gefährden, sofern diese Gefährdung nicht durch eine ordnungsgemäße Aufsicht unter Zuhilfenahme der gebotenen Kontrollmittel seitens der Vollzugsanstalt ausgeschlossen bzw. auf ein nicht mehr beachtliches Maß reduziert werden kann ( vgl. BVerfG, 31.03.2003, 2 BvR 1848/02, NJW 2003, 2447; OLG Celle, Beschluss vom 12. Februar 2009 - 1 Ws 42/09 - mit weiteren Nachweisen, nach juris).
  • KG, 28.12.2015 - 2 Ws 289/15

    Besitz von Spielkonsolen und TV-Geräten im Strafvollzug

    Dies führte dazu, dass bei Sicherungsverwahrten (jedenfalls) hinsichtlich des noch zumutbaren Kontrollaufwandes ein großzügiger Maßstab anzulegen war als bei Strafgefangenen (so etwa OLG Naumburg, Beschluss vom 26. Mai 2011 - 1 Ws 638/10 - Senat, Beschluss vom 21. November 2011 - 2 Ws 302/11 Vollz -).
  • KG, 12.04.2021 - 2 Ws 167/20

    Besitz einer Spielkonsole

    Dies führt u.a. dazu, dass bei Sicherungsverwahrten hinsichtlich des noch zumutbaren Kontrollaufwandes nach wie vor ein großzügigerer Maßstab anzulegen ist als bei Strafgefangenen (Senat aaO; OLG Naumburg, Beschluss vom 26. Mai 2011 - 1 Ws 638/10 -).
  • BayObLG, 27.06.2022 - 203 StObWs 113/22

    Sicherungsverwahrung: Anspruch Langzeitverwahrter auf Kleintierhaltung

    16/13834 S. 36; BayObLG Beschluss vom 21.12.2020 - 204 StObWs 197/20-, juris Rn. 19; KG Beschluss vom 12. April 2021 - 2 Ws 167/20 Vollz -, juris Rn. 30; OLG Naumburg Beschluss vom 26. Mai 2011 - 1 Ws 638/10 -juris Rn. 23 ff.; OLG Koblenz Beschluss vom 13. Dezember 2021 - 2 Ws 563/21 Vollz -, juris Rn. 20), und zwar auch bei Gegenständen, die der Verwahrte nicht unbedingt benötigt (vgl. OLG Karlsruhe Beschluss vom 3. April 2019 - 2 Ws 64/19-, juris Rn. 23).
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