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   KG, 27.09.2011 - 1 Ws 64/10 - 1 AR 586/10   

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KG, 27.09.2011 - 1 Ws 64/10 - 1 AR 586/10 (https://dejure.org/2011,16178)
KG, Entscheidung vom 27.09.2011 - 1 Ws 64/10 - 1 AR 586/10 (https://dejure.org/2011,16178)
KG, Entscheidung vom 27. September 2011 - 1 Ws 64/10 - 1 AR 586/10 (https://dejure.org/2011,16178)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Erstreckung, Verbindung von Verfahren, Beiordnungsantrag, Erforderlichkeit, Beschwerde

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung der Erstreckung der Wirkungen der Pflichtverteidigerbestellung auf hinzuverbundene Verfahren ist ein Entstehungsgrund für ein eigenes Beschwerderecht des Pflichtverteidigers; Ablehnung der Erstreckung der Wirkungen der Pflichtverteidigerbestellung auf ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 48 Abs. 5; StPO § 304 Abs. 1
    Pflichtverteidigerbestellung; Erstreckung auf hinzuverbundene Verfahren; Beschwerderecht des Pflichtverteidigers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Hamm, 29.01.2008 - 4 Ws 9/08

    Anwaltsvergütung; Erstreckung; Rechtsmittel; Zulässigkeit; Voraussetzungen der

    Auszug aus KG, 27.09.2011 - 1 Ws 64/10
    Es gelten die allgemeinen Regeln der StPO , da das RVG gegen Entscheidungen über Anträge nach § 48 Abs. 5 Satz 3 RVG keinen besonderen Rechtsbehelf vorsieht (vgl. OLG Hamm, Beschluß vom 29. Januar 2008 - 4 Ws 9/08 - bei juris; OLG Düsseldorf, Beschluß vom 2. April 2004 - 3 Ws 94/07 - bei juris; Burhoff RVGreport 2004, 411).
  • LG Berlin, 28.09.2005 - 505 Qs 167/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Erstreckung der Pflichtverteidigerbeiordnung auf später

    Auszug aus KG, 27.09.2011 - 1 Ws 64/10
    Daraus hat das Landgericht geschlossen, daß eine gebührenrechtliche Erstreckung der Pflichtverteidigerbestellung nur dann möglich ist, wenn der Verteidiger in dem hinzuverbundenen Verfahren zuvor einen Antrag nach § 141 StPO gestellt und das Wahlmandat (konkludent) niedergelegt hatte (so auch LG Berlin JurBüro 2006, 29 ), was hier nicht geschehen war.
  • LG Dresden, 25.01.2008 - 3 Qs 188/07

    Rechtsanwaltsvergütung: Entscheidung über die Erstreckung der

    Auszug aus KG, 27.09.2011 - 1 Ws 64/10
    Soweit sich die Gerichte bisher mit dieser Frage befaßt haben, gehen sie übereinstimmend davon aus, daß die Antragstellung auch nachträglich möglich ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluß vom 2. April 2007 - 3 Ws 4/07 - LG Dresden, Beschluß vom 25. Januar 2008 - 3 Qs 188/07 - LG Freiburg, Beschluß 13. März 2006 - 2 Qs 3/06 - alle bei juris).
  • LG Freiburg, 13.03.2006 - 2 Qs 3/06

    Gebühr des Rechtsanwalts: Erstreckungsantrag durch den Pflichtverteidiger nach

    Auszug aus KG, 27.09.2011 - 1 Ws 64/10
    Soweit sich die Gerichte bisher mit dieser Frage befaßt haben, gehen sie übereinstimmend davon aus, daß die Antragstellung auch nachträglich möglich ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluß vom 2. April 2007 - 3 Ws 4/07 - LG Dresden, Beschluß vom 25. Januar 2008 - 3 Qs 188/07 - LG Freiburg, Beschluß 13. März 2006 - 2 Qs 3/06 - alle bei juris).
  • OLG Düsseldorf, 02.04.2007 - 3 Ws 94/07

    Erstreckung; Ablehnung; Rechtsmittel

    Auszug aus KG, 27.09.2011 - 1 Ws 64/10
    Es gelten die allgemeinen Regeln der StPO , da das RVG gegen Entscheidungen über Anträge nach § 48 Abs. 5 Satz 3 RVG keinen besonderen Rechtsbehelf vorsieht (vgl. OLG Hamm, Beschluß vom 29. Januar 2008 - 4 Ws 9/08 - bei juris; OLG Düsseldorf, Beschluß vom 2. April 2004 - 3 Ws 94/07 - bei juris; Burhoff RVGreport 2004, 411).
  • KG, 17.03.2009 - 1 Ws 369/08

    Pflichtverteidigergebühr: Bemessung der Vergütung des vor der Beiordnung als

    Auszug aus KG, 27.09.2011 - 1 Ws 64/10
    Der Senat schließt sich dieser Rechtsprechung an (noch offen gelassen in KG NStZ-RR 2009, 360 ).
  • OLG Jena, 12.06.2008 - 1 AR (S) 13/08

    Rechtsanwaltsvergütung bei hinzuverbundenen Verfahren, Pauschvergütung

    Auszug aus KG, 27.09.2011 - 1 Ws 64/10
    Das betrifft nach einhelliger Ansicht die Fälle, in denen der Verteidiger - wie hier - in dem führenden Verfahren bereits vor der Verbindung bestellt, in dem hinzuverbundenen Verfahren hingegen ausschließlich als Wahlverteidiger tätig war (vgl. KG aaO.; Thür. OLG Rpfleger 2009, 171 ; OLG Hamm NStZ-RR 2005, 285 ; zuletzt LG Aurich StRR 2011, 244).
  • OLG Düsseldorf, 25.03.2009 - 4 Ws 62/09

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers zu Vergütungsbedingungen eines

    Auszug aus KG, 27.09.2011 - 1 Ws 64/10
    Der Fall ist vergleichbar mit einer Beschränkung der Pflichtverteidigerbestellung auf die Vergütung eines ortsansässigen Rechtsanwalts, die der bestellte Verteidiger - anders als die Ablehnung seiner Bestellung - selbständig anfechten kann (vgl. OLG Düsseldorf VRS 116, 273).
  • OLG Hamm, 06.06.2005 - 2 (s) Sbd VIII-110/05

    Pauschgebühr; Verbindung von Verfahren; Erstreckung; Beiordnung als

    Auszug aus KG, 27.09.2011 - 1 Ws 64/10
    Das betrifft nach einhelliger Ansicht die Fälle, in denen der Verteidiger - wie hier - in dem führenden Verfahren bereits vor der Verbindung bestellt, in dem hinzuverbundenen Verfahren hingegen ausschließlich als Wahlverteidiger tätig war (vgl. KG aaO.; Thür. OLG Rpfleger 2009, 171 ; OLG Hamm NStZ-RR 2005, 285 ; zuletzt LG Aurich StRR 2011, 244).
  • LG Aurich, 04.01.2011 - 12 Qs 213/10

    Anspruch eines Verteidigers auf Vergütungsleistungen gem. § 48 Abs. 5 S. 1, 3

    Auszug aus KG, 27.09.2011 - 1 Ws 64/10
    Das betrifft nach einhelliger Ansicht die Fälle, in denen der Verteidiger - wie hier - in dem führenden Verfahren bereits vor der Verbindung bestellt, in dem hinzuverbundenen Verfahren hingegen ausschließlich als Wahlverteidiger tätig war (vgl. KG aaO.; Thür. OLG Rpfleger 2009, 171 ; OLG Hamm NStZ-RR 2005, 285 ; zuletzt LG Aurich StRR 2011, 244).
  • OLG Celle, 04.09.2019 - 2 Ws 253/19

    Anwendbarkeit des § 48 Abs. 6 S. 3 RVG auf alle Verfahrensverbindungen

    Wird der Erstreckungsantrag abgelehnt, kann der Rechtsanwalt dagegen aus eigenem Recht Beschwerde einlegen (KG, StraFO 2012, 292; Gerold/Schmidt/Burhoff, 23. Aufl. 2017, RVG § 48 Rn. 211).
  • LG Osnabrück, 13.05.2016 - 10 Qs 27/16

    Erstreckung, Beiordnungsantrag, Verbindung, Zeitpunkt

    Da das RVG gegen Entscheidungen über Anträge nach § 48 Abs. 6 Satz 3 RVG keinen Rechtbehelf vorsieht, gelten die allgemeinen Regeln der StPO (KG Berlin StraFo 2012, 292 m.w.N.).

    Teilweise wird aus dem Wortlaut und der Systematik der Regelung hergeleitet, dass § 48 Abs. 6 Satz 3 RVG nur auf nach der Beiordnung hinzuverbundene Verfahren anwendbar sei und in Fällen einer Beiordnung nach Verbindung der Verfahren der Bevollmächtigte auch hinsichtlich der verbundenen Verfahren seine zuvor als Wahlverteidiger erbrachten Tätigkeiten nach § 48 Abs. 6 Satz 1 RVG geltend machen könne (so OLG Bremen, StRR 2012, 436; KG Berlin StraFo 2012, 292 und NStZ-RR 2009, 360; Burhoff, StraFo 2014, 454 mit der Folge, dass auch ohne Erstreckungsentscheidung ein Anspruch auf Pflichtverteidigervergütung in allen Einzelverfahren besteht; ähnlich auch OLG Rostock StRR 2009, 279, das jedoch davon ausgeht, der Rechtsanwalt könne seine Tätigkeit im hinzuverbundenen Verfahren lediglich als gesonderten Gebührenanspruch des Wahlverteidigers gegen seinen Mandanten geltend machen).

    Zwar kann ein Erstreckungsantrag nach § 48 Abs. 6 Satz 3 RVG auch noch nach Abschluss des Instanzenzuges im Kostenfestsetzungsverfahren gestellt werden (allg. M., vgl. nur KG Berlin, StraFo 2012, 292; LG Braunschweig, StraFo 2015, 349; LG Düsseldorf, B. v. 12.01.2012, 11 KLs 42/10 - juris).

    Dies ist nach teilweise vertretener Auffassung stets dann der Fall, wenn bereits die materiellen Voraussetzungen des § 140 StPO gegeben sind, also grundsätzlich ein Fall der notwendigen Verteidigung auch in dem später hinzuverbundenen Einzelverfahren vorlag (s. KG Berlin, StraFo 2012, 292; LG Cottbus, StRR 2013, 305; Burhoff, a.a.O.; offen gelassen von OLG Hamm, B. v. 18.01.2011, 5 Ws 394/10 - www. burhoff.de).

  • OLG Braunschweig, 22.04.2014 - 1 Ws 48/14

    Erfordernis der Erstreckung einer Pflichtverteidigerbeiordnung auf

    Für die Anfechtung der Erstreckungsentscheidung gelten die allgemeinen Regeln der StPO, da das RVG insoweit keinen besonderen Rechtsbehelf vorsieht (vgl. KG, Beschluss vom 27.09.2011, 1 Ws 64/10, juris, Rn. 2 m. w. N.).
  • OLG Bremen, 07.08.2012 - Ws 137/11

    Erstreckung, Antrag, Verbindung, Pflichtverteidiger, OLG Bremen

    Erfolgt die Beiordnung im ersten Rechtszug nach der Verbindung von zuvor selbständig geführten Verfahren, so erwachsen dem Rechtsanwalt Vergütungsansprüche für alle verbundenen Verfahren, soweit er in diesen vor der Verbindung tätig geworden ist (so auch: KG Berlin, Beschluss vom 27.09.2011, StRR 2012, 78, 79; OLG Rostock, Beschluss vom 27.04.2009. bei juris Rn 8; KG Berlin, Beschluss vom 17.03.2009, NStZ-RR 2009, 360; Thüringer OLG, Beschluss vom 12.06.2008, RPfleger 2009, 171, 172; OLG Hamm, Beschluss vom 06.06.2005, NStZ-RR 2005, 285; LG Aurich, Beschluss vom 04.01.2011, bei juris Rn 7; Gerold/Schmidt RVG, 20. A. 2012, § 48 Rn 148; a.A.: OLG Koblenz, Beschluss vom 30.05.2012, bei juris Rn 14; OLG Oldenburg, Beschluss vom 27.12.2010, bei juris Rn 7; OLG Celle, Beschluss vom 02.01.2007, bei juris Rn 21f).

    Folgt man der Ansicht, dass der Erstreckungsantrag auch noch nach dem rechtskräftigen Abschluss des Erkenntnisverfahrens gestellt werden kann (KG Berlin, Beschluss vom 27.09.2011, StRR 2012, 78, 79 m.w.N.), müsste ggf. noch im Kostenfestsetzungsverfahren entschieden werden, auf welche der Jahre zuvor im Stadium des Ermittlungsverfahrens verbundenen Verfahren die Vergütung erstreckt werden soll.

  • OLG Koblenz, 30.05.2012 - 2 Ws 242/12

    Vergütung des Pflichtverteidigers in Verbundverfahren

    Der Senat folgt damit nicht der in Rechtsprechung (KG Berlin StRR 2012, 78 f.; NStZ-RR 2009, 360; OLG Jena RPfleger 2009, 171 f.; OLG Hamm NStZ-RR 2005, 285 f.; OLG Rostock StRR 2009, 279 f.; LG Bonn 2 Qs 22/06 v. 30.8.2006; LG Aurich StRR 2011, 244) und Literatur (Hartmann, Kostengesetze, 4. Aufl. 2012, § 48 Rn. 101; Hartung in: ders./Schons/Enders, RVG, 1. Aufl. 2011, § 48 Rn.70, 74; Burhoff, in: Gerold/Schmidt, RVG, 19. Aufl. 2010, § 48 Rn. 149) vertretenen Auffassung, § 48 Abs. 5 Satz 3 RVG gelte nur für diejenigen Fälle, in denen der Verteidiger in dem führenden Verfahren bereits vor der Verbindung bestellt, in dem hinzuverbundenen Verfahren hingegen ausschließlich als Wahlverteidiger tätig gewesen sei.
  • OLG Zweibrücken, 24.10.2017 - 1 Ws 196/17

    Kostenfestsetzung im Strafverfahren: Vergütung des Pflichtverteidigers im

    Der Verteidiger kann den Erstreckungsantrag auch noch nach rechtskräftigem Verfahrensabschluss im Kostenfestsetzungsverfahren stellen (KG Berlin, Beschluss vom 27. September 2011, 1 Ws 64/10, Rn. 5, zit. nach juris).
  • OLG Bremen, 23.04.2020 - 1 Ws 9/20

    Erstreckung, Rechtsmittel, Zulässigkeit

    Da das RVG gegen Entscheidungen über Anträge nach § 48 Abs. 6 Satz 3 RVG keinen besonderen Rechtsbehelf vorsieht und auch nicht auf das System der StPO verweist, ist eine isolierte Beschwerde gegen die Erstreckungsentscheidung nicht zulässig (a.A.: OLG Celle, Beschluss vom 04.09.2019 - 2 Ws 253/19 - Rn. 10, juris; zu § 48 Abs. 5 Satz 3 a.F.: KG Berlin, Beschluss vom 27.09.2011 - 1 Ws 64/10 - Rn. 2, juris m.w.N.).
  • OLG Rostock, 25.11.2013 - Ws 359/13

    Pflichtverteidigergebühren: Voraussetzung für die gebührenrechtliche Erstreckung

    Es gelten die allgemeinen Regeln der StPO, weil das RVG gegen Entscheidungen über Anträge nach (jetzt:) § 48 Abs. 6 Satz 3 RVG keinen besonderen Rechtsbehelf vorsieht (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 29. Januar 2008 - 4 Ws 9/08 - bei juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2. April 2004 - 3 Ws 94/07 - bei juris; KG Berlin, Beschluss vom 27. September 2011 - 1 Ws 64/10 -, juris; Burhoff RVGreport 2004, 411; ders. in Gerold/Schmidt, RVG, 20. Aufl. § 48 Rdz. 154 m.w.N.).
  • LG Cottbus, 13.11.2012 - 24 Qs 399/11

    Pflichtverteidigung: Erfordernis eines Erstreckungsantrags vor

    Es gelten die allgemeinen Regeln der StPO, da das RVG gegen Entscheidungen über Anträge nach § 48 Abs. 5 S. 3 RVG keinen besonderen Rechtsbehelf vorsieht (vgl. KG StraFo 2012, 292; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.04.2007, Az. 3 Ws 94/07 - juris - OLG Hamm, Beschluss vom 29.01.2008, Az. 4 Ws 9/08 - juris - LG Dresden, Beschluss vom 25.01.2008, Az. 3 Qs 188/07 - juris - Burhoff, RVG, 2. Auflage, § 48, Rdnr.: 31 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 01.09.2017 - 2 Ws 124/16

    Zu den Voraussetzungen und dem Umfang eines Vergütungsanspruchs aus

    Während eine Ansicht die Gebührenerstreckung bei der vorliegenden Konstellation grundsätzlich schon in dem Beiordnungsbeschluss nach Verbindungsentscheidung annimmt (vgl. OLG Bremen B.v. 07.08.2012 - Ws 137/11), wird dies einschränkend teilweise davon abhängig gemacht, ob der Verteidiger in den verbundenen Verfahren eine Tätigkeit entfaltet hat (vgl. OLG Rostock B.v. 25.11.2013 - Ws 359/13), bzw. weiter einschränkend, dass in den verbundenen Verfahren eine Pflichtverteidigerbestellung hätte erfolgen müssen bzw. notwendig war (vgl. OLG Koblenz B.v. 30.05.2012 - 2 Ws 242/12; OLG Oldenburg B.v. 27.12.2010 - 1 Ws 583/10; in diesem Sinne wohl auch KG Berlin Bv. 27.09.2011 - 1 Ws 64/10).
  • LG Braunschweig, 19.06.2015 - 11 Qs 115/15

    Pflichtverteidigervergütung: Erstreckung der Beiordnung auf ein hinzuverbundenes

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