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   OLG Zweibrücken, 01.12.1999 - 1 Ws 643/99   

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https://dejure.org/1999,6313
OLG Zweibrücken, 01.12.1999 - 1 Ws 643/99 (https://dejure.org/1999,6313)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 01.12.1999 - 1 Ws 643/99 (https://dejure.org/1999,6313)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 01. Dezember 1999 - 1 Ws 643/99 (https://dejure.org/1999,6313)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versäumung; Urkundsbeamte; Fristversäumung; Verschulden; Auskunft

  • Judicialis

    StPO § 329 Abs. 3; ; StPO § 44 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 329 Abs. 3, § 44 Satz 1
    Verschulden des Angeklagten bei unzutreffender Auskunft des Urkundsbeamten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 111
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.04.1962 - 5 StR 580/61

    Verwerfung einer Berufung nach unentschuldigtem Ausbleiben des Angeklagten in der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.12.1999 - 1 Ws 643/99
    Bei der danach vorzunehmenden Abwägung ist für die Verschuldensfrage zugunsten des Angeklagten eine weite Auslegung geboten (Kleinknecht/Meyer-Goßner, aaO; BGHSt 17, 188, 189 m.w.N.).

    Die Vorschrift soll im Interesse einer zügigen Verfahrensabwicklung dazu dienen, eine Verzögerung der Entscheidung durch den sich der Verhandlung entziehenden Angeklagten zu vermeiden (BGHSt 17, 188, 189).

  • BGH, 14.05.1992 - 4 StR 206/92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.12.1999 - 1 Ws 643/99
    In vergleichbaren Fällen unrichtiger, dem Justizbereich im weiteren Sinne zuzuordnender Auskünfte, die zu einer Säumnis führten, hat die Rechtsprechung ein Verschulden des Angeklagten regelmäßig verneint (vgl. BGHR StPO § 44 Satz 1 - Verhinderung 13: unrichtig mitgeteilte Rechtsmittelfrist durch einen Vollzugsbediensteten trotz Rechtsmittelbelehrung nach Schluß der Hauptverhandlung; OLG Karlsruhe AnwBl. 1977, 224 und OLG Hamm VRS 93, 72: zur unrichtigen Terminsmitteilung durch den Verteidiger).
  • BVerfG, 21.12.1995 - 2 BvR 2033/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Widerrungs der Bewährung im Anschluß an

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.12.1999 - 1 Ws 643/99
    Bei der diesem auf seine Nachfrage erteilten unzutreffenden Auskunft, die für sein Fernbleiben ursächlich gewesen ist, handelt es sich um einen allein dem Bereich des Gerichts zuzuordnenden Fehler, der es grundsätzlich ausschließt, die Verantwortung für die Säumnis auf den Angeklagten abzuwälzen (BVerfG NJW 1996, S. 1811).
  • OLG Zweibrücken, 24.10.2016 - 1 OLG 1 Ss 74/16

    Berufung im Strafverfahren: Wartepflicht des Berufungsgerichts bei Ausbleiben des

    Sie dient dem Zweck, den Beschwerdeführer daran zu hindern, die Sachentscheidung über seine Berufung dadurch zu verzögern, dass er sich der Verhandlung eigenmächtig entzieht (Senat, NStZ-RR 2000, 111, 112; Paul aaO. Rn. 1) und dadurch den Eintritt der Rechtskraft der angegriffenen Entscheidung hinauszögert.
  • KG, 29.10.2013 - 2 Ws 481/13

    Zustellung an in einem Wohnheim lebenden Adressaten

    Insbesondere bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass es sich bei dem Zeugen um eine dem Justizbereich im weiteren Sinne zuzuordnende Person handelte (dazu vgl. BGH bei Kusch NStZ 1993, 27 [Justizvollzugsbeamter]; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2000, 111 [Geschäftsstellenbeamter]; BayObLGSt NStZ-RR 2003, 85 [Verteidiger]; Meyer-Goßner, § 44 StPO Rdn. 17).
  • OLG Saarbrücken, 04.09.2008 - 1 Ws 170/08

    Wiedereinsetzungsantrag: Versäumung der Berufungshauptverhandlung aufgrund

    Dabei ist auf seine persönlichen Verhältnisse, seinen Anspruch auf ein faires Verfahren und den Verantwortungsbereich, in den das Versäumnis ganz oder überwiegend fällt, abzustellen (vgl. OLG Zweibrücken NStZ-RR 2000, 111).
  • OLG München, 26.08.2008 - 5St RR 167/08

    Ausbleiben des Angeklagten in der Berufungshauptverhandlung: Verpassen eines

    Sie dient dem Zweck, den Beschwerdeführer daran zu hindern, die Sachentscheidung über seine Berufung dadurch zu verzögern, dass er sich der Verhandlung entzieht (BGHSt 17, 188/189; BayObLGSt 1988, 103/104 f.; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2000, 111/112).
  • LG Dresden, 25.02.2010 - 5 Qs 159/09

    Terminverlegungsantrag - Nicht-Bescheidung und Wiedereinsetzung

    Die Kammer ist der Auffassung, dass in Zeiten moderner Kommunikation, insbesondere umfassender telefonischer Erreichbarkeiten, es regelmäßig zumutbar und geboten ist, sich nach dem Schicksal eines nicht beschiedenen Verlegungsantrages bei der Geschäftsstelle des Gerichts zu erkundigen, wenn der Antragsteller nicht aufgrund besonderer Umstände darauf vertrauen darf, dass seinem Antrag auf jeden Fall stattgegeben wird (so wohl die ganz herrschende Meinung: Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Aufl. (2003) - Gössel, § 329, Rz. 43 und sich dem durch Bezugnahme anschließend: Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl. (2009), § 329, Rz. 25; bei einer zur Aussetzung gemäß § 265 Abs. 4 StPO verpflichtenden Sachlage: OLG Köln VRS 85, 443 ff. - (möglicherweise) abweichend im Sinne der reichsgerichtlichen Rechtsprechung: KK, 6. Aufl. (2008) - Paul, § 329 Rz. 11, wobei die dort mitzitierte Entscheidung des OLG Zweibrücken NStZ-RR 2000, 111 den Fall einer fehlerhaften Auskunft durch die Geschäftsstelle betrifft).
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