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   OLG Düsseldorf, 13.12.2000 - 1 Ws 645/00   

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https://dejure.org/2000,6340
OLG Düsseldorf, 13.12.2000 - 1 Ws 645/00 (https://dejure.org/2000,6340)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.12.2000 - 1 Ws 645/00 (https://dejure.org/2000,6340)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Dezember 2000 - 1 Ws 645/00 (https://dejure.org/2000,6340)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hauptverhandlung; Vertagung; Beschleunigungsgebot; Außervollzugsetzung des Haftbefehls; Beschleunigungsgrundsatz; Haftfortdauer

  • Judicialis

    StPO § 112; ; StPO § 116

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 112, § 116
    Grundlose Vertagung der Hauptverhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 255
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 07.08.1998 - 2 BvR 962/98

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Fortdauer der Untersuchungshaft aufgrund

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2000 - 1 Ws 645/00
    Haftsachen sind deshalb mit der größtmöglichen Beschleunigung zu bearbeiten und zu erledigen (BVerfG StV 1999, 40; StV 2000, 87, 318, 321 und 322; Boujong, in: KK, 4. Aufl. [1999], vor § 112 StPO Rdnr. 19).
  • BVerfG, 27.07.1999 - 2 BvR 898/99

    Verletzung des Freiheitsgrundrechts durch Anordnung der Fortdauer der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2000 - 1 Ws 645/00
    Haftsachen sind deshalb mit der größtmöglichen Beschleunigung zu bearbeiten und zu erledigen (BVerfG StV 1999, 40; StV 2000, 87, 318, 321 und 322; Boujong, in: KK, 4. Aufl. [1999], vor § 112 StPO Rdnr. 19).
  • OLG Hamm, 09.09.2002 - 2 BL 90/02

    Haftprüfung, BL 6, wichtiger Grund, Aussetzung der Hauptverhandlung, Einholung

    Deshalb kommt die Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft in diesen Fällen nach allgemeiner Meinung nur in Betracht, wenn die Aussetzung der Hauptverhandlung aus sachlichen Gründen zwingend geboten bzw. unumgänglich war (OLG Karlsruhe, a.a.O., vgl. dazu z.B. auch OLG Düsseldorf StraFo 2001, 255 betreffend eine grundlose Vertagung, weil kein Grund für die Annahme vorlag, dass die Schöffen aus Sicht des Angeklagten befangen sein könnten; OLG Zweibrücken StraFo 2000, 322 betreffend die grundlose Aussetzung wegen Beweisanträgen; OLG Celle Nds.Rpfl. 2000, 367 betreffend die grundlose Aussetzung wegen Einholung eines Sachverständigengutachtens; zu allem auch Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 121 Rn. 25 mit weiteren Nachweisen).
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