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   OLG Koblenz, 13.11.2000 - 1 Ws 649/00   

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https://dejure.org/2000,8769
OLG Koblenz, 13.11.2000 - 1 Ws 649/00 (https://dejure.org/2000,8769)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13.11.2000 - 1 Ws 649/00 (https://dejure.org/2000,8769)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13. November 2000 - 1 Ws 649/00 (https://dejure.org/2000,8769)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Berufungseinlegungsfrist; Frist; Beschwerde; Funktionelle Zuständigkeit

  • Judicialis

    StPO § 300; ; StPO § 322 II; ; StPO § 310; ; StPO § 46 III; ; StPO § 309; ; StPO § 319

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verstoß gegen funktionelle Zuständigkeit der Rechtsmittelgerichte beim Landgericht - Wiedereinsetzungsantrag gegen Versäumung der Berufungseinlegungsfrist und Verwerfung der Berufung durch Amtsgericht - sofortige Beschwerde - Wirkung in der Beschwerdeinstanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Mainz - 307 Js 19688/95
  • LG Mainz - 1 Qs 219/00
  • OLG Koblenz, 13.11.2000 - 1 Ws 649/00

Papierfundstellen

  • NZV 2001, 314
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.06.1992 - StB 8/92

    Zurückverweisung bei Entscheidung durch unzuständigen Spruchkörper

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.11.2000 - 1 Ws 649/00
    Der Senat wäre auch dann, wenn die zuständige Berufungskammer den angefochtenen Beschluss erlassen hätte, in gleicher Weise wie jetzt gemäß § 121 Abs. 1 Nr. 3 GVG zur rechtlich vollständigen Überprüfung der Entscheidung berufen gewesen (vgl. BGHSt 38, 312; KK-Engelhardt, StPO, § 309 Rdnr. 7).
  • OLG Frankfurt, 10.09.1979 - 1 Ws (B) 192/79
    Auszug aus OLG Koblenz, 13.11.2000 - 1 Ws 649/00
    Denn er ist nicht im Sinne der genannten Vorschrift auf eine Beschwerde hin ergangen (OLG Frankfurt, NJW 80, 1808; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a..a0., § 310 Rdnr. 2).
  • OLG Koblenz, 26.01.1982 - 1 Ss 15/82
    Auszug aus OLG Koblenz, 13.11.2000 - 1 Ws 649/00
    Ob diese Möglichkeit berreits im Hinblick auf die die Wiedereinsetzung ablehnenden Beschlüsse versagt ist (z.B. OLG Koblenz, Beschluss vom 26.01.82 - 1 Ss 15/82 -, VRS 62 S. 49 f.), kann offenbleiben, denn er hat nicht glaubhaft gemacht, dass ihn hieran kein Verschulden trifft.
  • OLG Koblenz, 10.01.1983 - 1 Ws 11/83
    Auszug aus OLG Koblenz, 13.11.2000 - 1 Ws 649/00
    Das Rechtsmittel erweist sich auch nicht deshalb als unstatthaft, weil grundsätzlich eine weitere Anfechtung einer gemäß § 319 Abs. 2 Satz 1 StPO ergangenen Entscheidung nicht stattfindet (OLG Koblenz, Beschluss vom 10.01.1993 - 1 Ws 11/83 - VRS 64, 283).
  • OLG Celle, 26.04.2016 - 1 Ws 217/16

    Organisationshaft als eine die sachliche und funktionelle Zuständigkeit der

    § 310 Abs. 2 StPO stehe einer oberlandesgerichtlichen Beschwerdeentscheidung daher nicht entgegen (OLG Hamm, Beschluss vom 4. Dezember 2012 - III-2 Ws 372/12; KG Berlin, Beschluss vom 26. September 2009 - 5 Ws 430/05, NStZ 2007, 422; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Oktober 2000 - 3 Ws 395/00; NStZ-RR 2001, 111; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29. Dezember 1995 - 1 Ws 276/95; SK-StPO/ Frisch , Bd. VI, 4. Aufl. 2013, § 310 Rn. 7 ff.; Hoch , in: Satzger/Schluckebier/Widmaier [Hrsg.], StPO, 2014, § 310 Rn. 3; LR-StPO/ Matt , Bd. 7/1, 26. Aufl. 2014, § 310 Rn. 9; Merz , in: Radtke/Hohmann [Hrsg.], StPO, 2011, § 310 Rn. 3; MüKo-StPO/ Neuheuser , Bd. 2, 2016, § 310 Rn. 5; Meyer-Goßner /Schmitt, StPO, 58. Aufl. 2015, § 310 Rn. 2; KK-StPO/ Zabeck , 7. Aufl. 2013, § 310 Rn. 4. Siehe auch - für ähnliche Fallkonstellationen - OLG Celle, Beschluss vom 26. Juni 2012 - 2 Ws 168/12, NZV 2012, 556; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28. Oktober 2011 - 3 Ws 398, 413/11, StV 2012, 616; KG Berlin, Beschluss vom 27. März 2009 - 4 Ws 31/09, NStZ 2009, 592; OLG Koblenz, Beschluss vom 13. November 2000 - 1 Ws 649/00, NZV 2001, 314; OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. September 1979 - 1 Ws (B) 192/79, NJW 1980, 1808).
  • OLG Celle, 26.06.2012 - 2 Ws 168/12

    Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde gemäß § 310 StPO bei fehlender

    In Rechtsprechung und Literatur ist jedoch anerkannt, dass von diesem Grundsatz dann eine Ausnahme zu machen ist, wenn das Landgericht zur Entscheidung über die Beschwerde nicht zuständig war oder wenn weder das Amtsgericht noch das Beschwerdegericht zuständig waren (so genau für die vorliegende Fallkonstellation OLG Frankfurt, NJW 1980, 1808; vgl. ferner OLG Celle, NJW 73, 1710; OLG Hamm, NJW 72, 1725; OLG Karlsruhe, Die Justiz 2002, 23; OLG Koblenz, NZV 2001, 314; OLG Koblenz, NStZ-RR 2011, 211; Meyer-Goßner, 54. Aufl., § 310 Rdnr. 2).
  • KG, 02.01.2012 - 4 Ws 126/12

    Zuständigkeit für die Entscheidung über die einen Wiedereinsetzungsantrag

    Andere Rechtsbeschwerdegerichte begründen zwar ihre eigene Entscheidungskompetenz (auch) für die sofortige Beschwerde gegen die Versagung der Wiedereinsetzung durch das unzuständige Amtsgericht, besagen aber nicht, dass das Landgericht nicht entscheiden dürfe (vgl. etwa OLG Celle NZV 1998, 258: an sich sei die Beschwerdekammer des Landgerichts zuständig; BayObLG VRS 85, 343, 344 [juris-Rn. 7] lässt die Frage, ob nicht "eigentlich das Landgericht (...) zuständig wäre", offen; auch die in einer Strafsache ergangene Entscheidung des OLG Koblenz NZV 2001, 314, 315 [juris-Rn. 9 a.E.] erkennt die Möglichkeit einer aufhebenden Entscheidung durch die Beschwerdekammer immerhin an).

    Der Senat folgt insoweit der überzeugend begründeten Entscheidung des OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2003, 47, 48 (ebenso KG, Beschluss vom 4. August 2005 - 3 Ws 233/05 - a.A. - jeweils ohne Begründung - OLG Koblenz NZV 2001, 314, 315; Meyer-Goßner aaO, § 319 Rn. 7 i.V.m. § 346 Rn. 16 und 4).

  • OLG Koblenz, 07.12.2010 - 1 Ws 563/10

    Strafverfahren: Sofortige Beschwerde gegen verfahrensfehlerhafter

    Ist - wie hier - ein Wiedereinsetzungsantrag gestellt, so muss das Amtsgericht die Akten dem Berufungsgericht vorlegen, das gemäß § 46 Abs. 1 StPO über das Wiedereinsetzungsgesuch entscheidet und - wenn diesem nicht stattzugeben ist - die Berufung gemäß § 322 Abs. 1 Satz 1 StPO im Beschlusswege als unzulässig verwirft (Senat, Beschluss vom 13.11.2000 - 1 Ws 649/00; Meyer-Goßner a.a.O. § 319 Rn. 7 i.V.m. § 346 Rn. 4 und 16).
  • OLG Jena, 13.04.2010 - 1 Ws 108/10

    Widerruf der Strafaussetzung: Anfechtbarkeit einer Beschwerdeentscheidung

    Es kann offen bleiben, ob eine "Umdeutung" einer Beschwerdeentscheidung in eine erstinstanzliche Entscheidung in Betracht kommt, wenn das Landgericht, das auf Grund einer Beschwerde gegen einen Widerrufsbeschluss des Amtsgerichts entschieden hat, entsprechend der wahren Rechtslage tatsächlich für die Erstentscheidung über den Bewährungswiderruf zuständig gewesen wäre (vgl. KG Berlin NStZ 2007, 422; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2001, 111; OLG Koblenz NZV 2001, 314) mit der Folge, dass der Senat als das für die Landgerichte Gera und Meiningen zuständige Beschwerdegericht in Strafvollstreckungssachen auf die in diesem Fall statthafte sofortige Beschwerde des Verurteilten nach § 309 Abs. 2 StPO in der Sache entscheiden könnte.
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