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   OLG Jena, 02.03.2006 - 1 Ws 66/06   

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https://dejure.org/2006,30773
OLG Jena, 02.03.2006 - 1 Ws 66/06 (https://dejure.org/2006,30773)
OLG Jena, Entscheidung vom 02.03.2006 - 1 Ws 66/06 (https://dejure.org/2006,30773)
OLG Jena, Entscheidung vom 02. März 2006 - 1 Ws 66/06 (https://dejure.org/2006,30773)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 15.08.1980 - 2 BvR 495/80

    Verfassungsmäßigkeit der strafrechtlichen Führungsaufsicht

    Auszug aus OLG Jena, 02.03.2006 - 1 Ws 66/06
    Das Institut der Führungsaufsicht nach § 68f StGB hat die Aufgabe, gefährliche oder gefährdete Täter in ihrer Lebensführung in Freiheit über gewisse kritische Zeiträume hinweg zu unterstützen und zu überwachen, um sie von weiteren Straftaten abzuhalten (BVerfGE 55, 28, 29).
  • OLG Nürnberg, 08.12.1998 - Ws 1496/98

    Überprüfbarkeit von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht bei

    Auszug aus OLG Jena, 02.03.2006 - 1 Ws 66/06
    Die Strafvollstreckungskammer, die den Verurteilten auch mündlich angehört hat, und damit über einen eigenen Eindruck von der Täterpersönlichkeit verfügt, hat deshalb bei der Auswahl der erforderlichen Weisungen einen Ermessensspielraum (OLG Nürnberg NStZ-RR 1999, 175).
  • OLG Dresden, 27.03.2008 - 2 Ws 147/08

    Maßregeln; Ermessen

    3) Tätigkeits- und Aufenthaltsverbote im Rahmen des § 68 b StGB dürfen nicht einem generellen Berufsverbot gleichkommen, sofern das erkennende Gericht von der rechtsstaatlichen Möglichkeit des § 70 StGB gerade keinen Gebrauch gemacht hat (Anschluss an Thüringer OLG, Beschluss vom 02.03.2006 - 1 Ws 66/06 -).

    Um dieser kriminalpolitischen Zielsetzung gerecht zu werden, ist eine Schematisierung der zu erteilenden Weisungen nicht möglich (so zutreffend Thüringer OLG, Be-schluss vom 02. März 2006 - 1 Ws 66/06 - juris; Senatsbeschluss vom 12. Februar 2008 - 2 Ws 12/08 -).

    Der Vorschlag hat nämlich nicht bedacht, dass Tätigkeits- und Aufenthaltsverbote nicht einem Berufverbot gleichkommen dürfen, weil damit nicht nur dessen eigenständigen Voraussetzungen (§ 70 StGB) unterlaufen und die rechtsstaatlich gebotene Verfahrensweise - die Anordnung erfolgt durch das erkennende Gericht, das von dieser Möglichkeit gerade keinen Gebrauch gemacht hat - umgangen, sondern dem Verurteilten auch die Verschonungsmöglichkeit des § 70 a StGB abgeschnitten würde (so zutreffend Thüringer OLG, Beschluss vom 02. März 2006 - 1 Ws 66/06 - juris).

  • OLG Karlsruhe, 05.08.2010 - 1 Ws 107/10

    Erteilung einer gesetzwidrigen Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht; Tragung

    Löst sich das im konkreten Fall angeordnete Kontaktverbot hiervon, dient es nicht mehr der Straftatenverhütung und dem Opferschutz im Sinne des § 68 b Abs. 1 Nr. 3 StGB , sondern führt möglicherweise dazu, andere zivilrechtliche oder familiengerichtliche Maßnahmen, die ebenfalls ein Kontaktverbot ermöglichen, zu unterlaufen (OLG Dresden NStZ 2010, 153 ; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 02.03.2006 -1 Ws 66/06- abgedruckt bei juris).
  • OLG Hamm, 19.03.2009 - 2 Ws 40/09

    Führungsaufsicht; Begründung; Weisungen; Aufhebung; Zurückverweisung; StVK

    Um dieser kriminalpolitischen Zielsetzung gerecht zu werden, ist eine Schematisierung der zu erteilenden Weisung nicht möglich (vgl. OLG Dresden, StV 2008, 317; Thür. OLG, Beschluss vom 2. März 2006 in 1 Ws 66/06, zitiert nach juris).
  • OLG Dresden, 13.07.2009 - 2 Ws 291/09

    Führungsaufsicht; Maßregel; Weisung

    Um dieser kriminalpolitischen Zielsetzung gerecht zu werden, ist eine Schematisierung der Führungsaufsicht einschließlich ihrer zu bestimmenden Dauer und inhaltlichen Ausgestaltung nicht möglich (so zutreffend zu Weisungen: Thüringer OLG, Beschluss vom 02. März 2006 - 1 Ws 66/06 - zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 31.07.2018 - 3 Ws 235/18

    Weisungen; Führungsaufsicht; Begründung; nachträgliche Änderung; Ergänzung

    Um dieser kriminalpolitischen Zielsetzung gerecht zu werden, ist eine Schematisierung der Führungsaufsicht einschließlich ihrer zu bestimmenden Dauer und inhaltlichen Ausgestaltung nicht möglich (Thüringer OLG, Beschluss vom 2. März 2006 - 1 Ws 66/06, juris, Rdnr. 31; OLG Dresden, Beschluss vom 27. März 2008 - 2 Ws 147/08, NStZ 2008, 572; Beschluss vom 13. Juli 2009 - 2 Ws 291/09, NJW 2009, 3315, 3316).

    In Fällen, in denen die Prüfungsaufgabe des Beschwerdegericht gesetzlich beschränkt ist, wie hier durch § 453 Abs. 2 Satz 2 StPO, darf das Beschwerdegericht sein Ermessen in der Regel nicht an die Stelle des Ermessens der Strafvollstreckungskammer setzen (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 10. Dezember 1997 - 3 Ws 973/97, NStZ-RR 1998, 126; OLG Nürnberg, Beschluss vom 15. November 2013 - 2 Ws 321/13, juris, Rdnr. 27-29; Thüringer OLG, Beschluss vom 2. März 2006 - 1 Ws 66/06, juris, Rdnr 35; OLG Dresden, Beschluss vom 27. März 2008 - 2 Ws 147/08, NStZ 2008, 572; Beschluss vom 13. Juli 2009 - 2 Ws 291/09, NJW 2009, 3315, 3316; OLG Oldenburg, Beschluss vom 5. Januar 2009 - 1 Ws 758/08, BeckRS 2009, 01744; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. September 2017 - 4 Ws 377/17, juris, Rdnr. 12, 13).

  • OLG Dresden, 30.09.2009 - 2 Ws 458/09

    Bestimmtheitsgrundsatz

    Um dieser kriminalpolitischen Zielsetzung gerecht zu werden, ist eine Schematisierung der zu erteilenden Weisungen nicht möglich (so zutreffend Thüringer OLG, Beschluss vom 02. März 2006 - 1 Ws 66/06 - Juris).
  • OLG Hamm, 22.03.2018 - 3 Ws 113/18

    Weisung bei Führungsaufsicht zur Einnahme von Medikamenten nur mit Zustimmung des

    aa) In Fällen, in denen die Prüfungsaufgabe des Beschwerdegericht gesetzlich beschränkt ist, wie hier durch § 453 Abs. 2 Satz 2 StPO, darf das Beschwerdegericht nämlich sein Ermessen in der Regel nicht an die Stelle des Ermessens der Strafvollstreckungskammer setzen (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 10. Dezember 1997 - 3 Ws 973/97, NStZ-RR 1998, 126; OLG Nürnberg, Beschluss vom 15. November 2013 - 2 Ws 321/13, juris, Rdnr. 27-29; Thüringer OLG, Beschluss vom 2. März 2006 - 1 Ws 66/06, juris, Rdnr 35; OLG Dresden, Beschluss vom 27. März 2008 - 2 Ws 147/08, NStZ 2008, 572; Beschluss vom 13. Juli 2009 - 2 Ws 291/09, NJW 2009, 3315, 3316; OLG Oldenburg, Beschluss vom 5. Januar 2009 - 1 Ws 758/08, BeckRS 2009, 01744; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. September 2017 - 4 Ws 377/17, juris, Rdnr. 12, 13).
  • OLG Hamm, 28.09.2010 - 3 Ws 393/10

    Mangelnde Bestimmtheit von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht

    handelt es sich um eine Weisung nach § 68 b Abs. 2 StGB (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 02.03.2006 - 1 Ws 66/06 - juris; Fischer, StGB, 57. Aufl., § 68 b.
  • OLG Frankfurt, 10.08.2010 - 3 Ws 423/10

    Führungsaufsicht: Umfassendes Verbot des Führens und Haltens von Kraftfahrzeugen

    Im Grundsatz sieht der Senat damit aber keine durchgreifenden Anhaltspunkte, die gegen ein umfassendes Verbot des Führens und Haltens von Kraftfahrzeugen im Wege der Führungsaufsichtweisung sprechen würden (so auch zur ähnlich gelagerten Problematik beim Verhältnis zwischen § 68 b Abs. 1 S. 1 Nr. 4 StGB und § 70 StGB: OLG Hamburg, Beschluss vom 04.03.2008, Az. 2 Ws 205/07, OLG Hamm, Beschluss vom 20.08.2009, Az. 2 Ws 207/09; jeweils zit. nach Juris; a.A. aber insoweit OLG Jena, Beschluss vom 02.03.2006, Az. 1 Ws 66/06; zit. nach Juris).
  • OLG Jena, 14.12.2009 - 1 Ws 416/09

    Sozialprognose im Rahmen der Führungsaufsicht; Umfang der Begründung

    Die Strafvollstreckungskammer, die den Verurteilten zudem mündlich anhört und damit über einen eigenen Eindruck von der Täterpersönlichkeit verfügt, hat deshalb bei der Auswahl der erforderlichen Weisungen einen Ermessensspielraum (OLG Nürnberg NStZ-RR 1999, 175 ; Beschluss des Senats vom 02.03.2006, 1 Ws 66/06 bei juris).
  • OLG Hamm, 15.12.2009 - 3 Ws 485/09

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht

  • KG, 06.12.2016 - 2 Ws 248/16

    Beschwerde gegen Weisungen für die Dauer der Führungsaufsicht: Voraussetzungen

  • KG, 02.09.2015 - 2 Ws 198/15

    Verhältnis von § 68b Abs. 1 Nr. 4 StGB zu § 70 StGB

  • OLG Dresden, 12.02.2008 - 2 Ws 12/08

    Maßregeln, Ermessen

  • OLG Koblenz, 13.02.2017 - 2 Ws 56/17

    Weisungen in der Führungsaufsicht: Nachprüfung der Weisung eines Kontaktverbots

  • OLG Hamm, 28.06.2013 - 5 Ws 139/12

    Gesetzeswidrigkeit einer Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht; Elektronische

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