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OLG Oldenburg, 12.05.2012 - 1 Ws 661/11 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Oldenburg, 13.05.2014 - 1 Ws 195/14
Grundgebühr, Terminsvertreter
Der Senat, der die umstrittene Frage bisher nicht zu beantworten hatte (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Mai 2012 - 1 Ws 661/11 -, jurisRn. 13 f.), entscheidet sie nunmehr in Übereinstimmung mit den vom Oberlandesgericht Celle angeführten überzeugenden Gründen (…Beschluss vom 19. Dezember 2008 - 2 Ws 365/08 -, jurisRn. 10 ff.) dahin, dass jedenfalls in den Fällen, in denen die Beiordnung des Rechtsanwalts als bloßer Terminsvertreter für einen Hauptverhandlungstermin erfolgt ist und der originär bestellte Verteidiger die Gebühren für die vorgelagerte Tätigkeit schon verdient hat, die Landeskasse nur noch die Terminsgebühr nebst Umsatzsteuer zu erstatten hat (vgl. ebenso KG…, Beschluss vom 29. Juni 2005 -, jurisRn. 12 f.; OLG Rostock…, Beschluss vom 15. September 2011 - , jurisRn. 26 ff.; OLG Hamburg…, Beschluss vom 17. September 2012 - -, jurisRn. 15; OLG Koblenz…, Beschluss vom 16. Oktober 2012 2- Ws 759/12 -, jurisRn. 11 ff.).