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   OLG Jena, 10.05.2007 - 1 Ws 68/07   

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https://dejure.org/2007,37111
OLG Jena, 10.05.2007 - 1 Ws 68/07 (https://dejure.org/2007,37111)
OLG Jena, Entscheidung vom 10.05.2007 - 1 Ws 68/07 (https://dejure.org/2007,37111)
OLG Jena, Entscheidung vom 10. Mai 2007 - 1 Ws 68/07 (https://dejure.org/2007,37111)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 59 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Rostock, 02.05.2004 - VAs 1/04

    Strafvollzug: Zulässigkeit von Urinkontrollen zur Feststellung von

    Auszug aus OLG Jena, 10.05.2007 - 1 Ws 68/07
    Die Anordnung zur Abgabe einer Urinprobe ist zulässig, wenn die Justizvollzugsanstalt damit die sich aus § 56 Abs. 2 StVollzG ergebende Pflicht des Gefangenen, die notwendigen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz und zur Hygiene zu unterstützen, konkretisiert (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 02.05.2005, VAs 1/04, Juris, insoweit in StV 2004, 611 nicht abgedruckt; KG a.a.O. S. 345).
  • BVerfG, 22.07.2022 - 2 BvR 1630/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen beaufsichtigte Drogenscreenings mittels

    Eine anlasslose Anordnung einer Urinprobe zum Schutz der Gesundheit sei aber im Lichte des aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG folgenden allgemeinen Persönlichkeitsrechts unzulässig, weil die allgemeine Gefahr, dass Gefangene im Rahmen des Strafvollzugs mit Drogen in Kontakt kommen könnten, keine hinreichend konkreten Anhaltspunkte für einen Drogenkonsum des betroffenen Gefangenen liefern und nicht mit hinreichender Sicherheit erwartet werden könne, dass durch die Untersuchung der Probe Erkenntnisse im Hinblick auf einen etwaigen Drogenkonsum gewonnen werden könnten (vgl. LG Göttingen, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 53 StVK 13/16 -, juris, Rn. 14 f.; OLG Jena, Beschluss vom 10. Mai 2007 - 1 Ws 68/07 -, juris, Rn. 33; OLG Dresden, Beschluss vom 12. Mai 2004 - 2 Ws 660/03 -, juris, Rn. 11; OLG Rostock, Beschluss vom 2. Mai 2004 - VAs 1/04 -, juris, Rn. 18; OLG Koblenz, Beschluss vom 16. August 1989 - 2 Vollz (Ws) 28/89 -, NStZ 1989, S. 550; LG Augsburg, Beschluss vom 6. November 1997 - 2 NöStVK 666/97 -, ZfStrVo 1998, S. 113; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 11. Aufl. 2008, § 56 Rn. 5; Harrendorf/Ullenburch, in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, Strafvollzugsgesetze, 7. Aufl. 2019, 11.
  • OLG Frankfurt, 10.03.2009 - 3 Ws 1111/08

    Strafvollzug: Anordnung einer Urinabgabe zur Kontrolle auf Drogenmissbrauch als

    Derartige Drogenscreenings dürfen nicht nur bei Verdacht des Drogenmissbrauchs durch den betroffenen Gefangenen auf Grund aktueller konkreter Umstände - z.B. aktueller Drogenfund in seinem Haftraum (vgl. hierzu OLG Dresden, NStZ 2005, 588; OLG Jena, NStZ-RR 2008, 59 - jew. mwN) oder - etwa auf Grund von einschlägigen Vorbelastungen oder des der Vollstreckung zu Grunde liegenden Erkenntnisses - bekannter Suchtgefährdung des Gefangenen (vgl. OLG Hamburg, Beschl. v. 19.09.2007 - 3 Vollz (Ws) 47/07 mwN) angeordnet werden.
  • OLG München, 27.09.2011 - 4 Ws 5/11

    Strafvollzug in Bayern: Anordnung von Disziplinarmaßnahmen wegen der Verweigerung

    Ebenso ist danach eine disziplinarrechtliche Ahndung zulässig, wenn die zur Drogenkontrolle angeordnete Urinabgabe verweigert wird (für alle: Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 19.9.2007 - Gz.: 3 Vollz (Ws) 47/07 zitiert nach juris; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 10.05.2007 -Gz.: 1 Ws 68/07 zitiert nach juris; KG Berlin, Beschluss vom 26.01.2006 - Gz.: 5 Ws 16/06 Vollz, 5 Ws 630/05 Vollz zitiert nach juris).
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