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   OLG Braunschweig, 16.05.2017 - 1 Ws 68/17   

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https://dejure.org/2017,18554
OLG Braunschweig, 16.05.2017 - 1 Ws 68/17 (https://dejure.org/2017,18554)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 16.05.2017 - 1 Ws 68/17 (https://dejure.org/2017,18554)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 16. Mai 2017 - 1 Ws 68/17 (https://dejure.org/2017,18554)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    StGB § 57 Abs. 1; StGB § 63; StGB § 67 Abs. 5 S. 2
    Voraussetzungen für die Vollstreckung des Strafrestes im Maßregelvollzug nach Erledigung der Unterbringung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Vollstreckung des Strafrestes im Maßregelvollzug nach Erledigung der Unterbringung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 57 Abs. 1; StGB § 63; StGB § 67 Abs. 5 S. 2
    Vollstreckung des Strafrestes im Maßregenvollzug bei Erledigung der Unterbringung

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für die Vollstreckung des Strafrestes im Maßregelvollzug nach Erledigung der Unterbringung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vollstreckung eines Strafrestes im Maßregelvollzug grundsätzlich möglich

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 22.06.2012 - 2 BvR 22/12

    Freiheit der Person (Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Freiheitsstrafe;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.05.2017 - 1 Ws 68/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur bei der Anordnung bzw. der Anordnung der Fortdauer einer Maßregel, sondern - ebenso wie bei der Prüfung der sog. Aussetzungsreife der Maßregel nach § 67 d Abs. 2 StGB - auch bei der Prüfung der Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung gem. § 57 Abs. 1 StGB zu berücksichtigen (BVerfG, stattgebender Kammerbeschl. vom 22. Juni 2012, 2 BvR 22/12, Rn. 17, zitiert nach juris).

    Je länger der Freiheitsentzug insgesamt dauert, umso strenger sind die Voraussetzungen für dessen Verhältnismäßigkeit (BVerfG, stattgebender Kammerbeschl. vom 22. Juni 2012, 2 BvR 22/12, Rn. 19, zitiert nach juris).

  • OLG Braunschweig, 28.12.2016 - 1 Ws 305/16

    Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei der Entscheidung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.05.2017 - 1 Ws 68/17
    Dies führt zu dem Ergebnis, dass - obwohl die Strafvollstreckungskammer dem Verurteilten zutreffend keine günstige Legalprognose gestellt hat - die Restfreiheitsstrafe aus Gründen der Verhältnismäßigkeit auszusetzen ist (vgl. auch OLG Braunschweig, Beschl. vom 28. Dezember 2016, 1 Ws 305/16; juris; OLG Frankfurt, Beschl. vom 04. Januar 2013, 3 Ws 717/12).
  • OLG Frankfurt, 04.01.2013 - 3 Ws 717/12

    Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB im Zusammenhang mit

    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.05.2017 - 1 Ws 68/17
    Dies führt zu dem Ergebnis, dass - obwohl die Strafvollstreckungskammer dem Verurteilten zutreffend keine günstige Legalprognose gestellt hat - die Restfreiheitsstrafe aus Gründen der Verhältnismäßigkeit auszusetzen ist (vgl. auch OLG Braunschweig, Beschl. vom 28. Dezember 2016, 1 Ws 305/16; juris; OLG Frankfurt, Beschl. vom 04. Januar 2013, 3 Ws 717/12).
  • BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 578/02

    Gefährliche Täter

    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.05.2017 - 1 Ws 68/17
    Doch auch bezüglich der Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe gem. § 57 a StGB - der auf § 57 Abs. 1 StGB verweist - hat das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung bereits betont, dass die Regelung der Aussetzung einen Ausgleich zwischen dem Resozialisierungsanspruch und dem Freiheitsgrundrecht des zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten einerseits und dem Sicherungsinteresse der Allgemeinheit andererseits schafft (BVerfGE 117, 71, 112; BVerfGE 15, 390, 396; 16, 44, 47f.).
  • OLG Braunschweig, 11.04.2017 - 1 Ws 66/17

    Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Entscheidung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.05.2017 - 1 Ws 68/17
    Wenngleich der Senat zu der unter lit. b. dargelegten Rechtsauffassung tendiert (so bereits im Beschl. vom 11. April 2017, 1 Ws 66/17, Rn. 29, zitiert nach juris) kann der Meinungsstreit hier letztlich offen bleiben, denn im vorliegenden Fall liegen Umstände in der Person des Verurteilten vor, die es angezeigt erscheinen lassen, den Vollzug der Strafe anzuordnen.
  • OLG Koblenz, 28.01.2016 - 2 Ws 22/16

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Voraussetzungen der Erledigung der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.05.2017 - 1 Ws 68/17
    Bei Aussichtslosigkeit der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ist es jedoch regelmäßig untunlich, den Verurteilten in einer solchen Anstalt zu halten (OLG Hamm, a.a.O., Rn. 10; OLG Koblenz, Beschl. vom 28. Januar 2016, 2 Ws 22/16, Rn. 20, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 12.01.2017 - 4 Ws 372/16

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Erledigung; Anordnung des Vollzugs der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.05.2017 - 1 Ws 68/17
    Andere Obergerichte hingegen halten § 67 Abs. 5 Satz 2 StGB für anwendbar (OLG Hamm, Beschl. vom 12. Januar 2017, III-4 Ws 372/16, 4 Ws 372/16 ; OLG Celle, Beschl. vom 02. März 2015, 2 Ws 16/15, 2 Ws 30/15; OLG Düsseldorf, Beschl. vom 12. Dezember 2013, III-2 Ws 576-577/13; OLG Koblenz, Beschl. vom 04. April 2011, 2 Ws 150/11; alle zitiert nach juris).
  • OLG Koblenz, 09.03.2015 - 1 Ws 91/15
    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.05.2017 - 1 Ws 68/17
    Werde die Maßregel für erledigt erklärt, gebe es keine Maßregel mehr, die vollstreckt werden könne, so dass § 67 Abs. 5 S. 2 StGB keine Anwendung finde (OLG Koblenz, Beschl. vom 09. März 2015, Az.: 1 Ws 91/15, Rn. 7, zitiert nach juris).
  • LG Koblenz, 22.07.2015 - 14d StVK 478/14
    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.05.2017 - 1 Ws 68/17
    Schließlich halten einige Instanzgerichte eine analoge Anwendung des § 67 Abs. 5 Satz 2 StGB für möglich (LG Leipzig, Beschl. vom 13. Mai 2011, I StVK 246/11; LG Koblenz, Beschl. vom 22. Juli 2015, 14d StVK 478/14; jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Celle, 02.03.2015 - 2 Ws 16/15

    Rechtsgrundlage für die Erledigterklärung der Unterbringung in einer

    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.05.2017 - 1 Ws 68/17
    Andere Obergerichte hingegen halten § 67 Abs. 5 Satz 2 StGB für anwendbar (OLG Hamm, Beschl. vom 12. Januar 2017, III-4 Ws 372/16, 4 Ws 372/16 ; OLG Celle, Beschl. vom 02. März 2015, 2 Ws 16/15, 2 Ws 30/15; OLG Düsseldorf, Beschl. vom 12. Dezember 2013, III-2 Ws 576-577/13; OLG Koblenz, Beschl. vom 04. April 2011, 2 Ws 150/11; alle zitiert nach juris).
  • KG, 18.03.2014 - 2 Ws 77/14

    Vollstreckung einer Freiheitsstrafe nach Erledigung der Unterbringung in einem

  • LG Leipzig, 13.05.2011 - I StVK 246/11
  • OLG Düsseldorf, 12.12.2013 - 2 Ws 576/13

    Verhältnismäßigkeit langandauernder Unterbringung

  • KG, 10.06.1999 - 1 Ss 419/98
  • OLG Koblenz, 04.04.2011 - 2 Ws 150/11
  • BGH, 24.07.1963 - 4 StR 168/63

    Anfechtung einer Verurteilung auf Grund der nichtigen Vorschriften der §§ 49

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

  • OLG Braunschweig, 24.09.2014 - Ws 206/12

    Keine Erledigung des Maßregelvollzugs bei Zweifeln am Fortbestehen der Erkrankung

  • OLG Zweibrücken, 23.04.2018 - 1 Ws 328/16

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Erledigung bei Wegfall des

    Dies gilt jedoch nicht in Fällen, in denen die Maßregel aus anderen Gründen, etwa wegen Unverhältnismäßigkeit ihres weiteren Vollzugs (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.12.2013 - III-2 Ws 576-577/13, juris Rn. 17) oder wegen Wegfalls ihrer Voraussetzungen (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 16.05.2017 - 1 Ws 68/17, juris) ihre Erledigung gefunden hat.

    Diese Gewissheit wird andererseits durch die Dauer der Unterbringung wieder dahin relativiert, dass bei einem bereits langdauernden Freiheitsentzug etwaige Zweifel an einer günstigen Kriminalprognose leichter überwunden und Risiken in Kauf genommen werden müssen, um damit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in der gebotenen Weise Rechnung zu tragen (OLG Braunschweig, Beschluss vom 16.05.2017 - 1 Ws 68/17, juris Rn. 34).

    Der Senat schließt sich aber der Rechtsansicht des OLG Koblenz (Beschluss vom 09.03.2015 - 1 Ws 91/15, juris Rn. 5 f.; s.a. OLG Braunschweig, Beschluss vom 16.05.2017 - 1 Ws 68/17, juris Rn. 16 ff., jew. auch zum Meinungsstand) sowie des OLG Celle (Beschluss vom 10.05.2017 - 3 Ws 240/17, juris Rn. 4) an, dass jedenfalls in der hier vorliegenden Konstellation einer wegen Wegfalls der tatsächlichen Anordnungsvoraussetzungen erfolgenden Erledigung eine Fortsetzung des "Vollzugs der Maßregel" nicht in Betracht kommt.

  • OLG Braunschweig, 03.06.2019 - 1 Ws 39/19

    Vollstreckung von Strafen im Maßregelvollzug

    Die Beschränkung ist daher nur wirksam, wenn der angefochtene Teil der Entscheidung gegenüber dem nichtangefochtenen derart selbständig ist, dass er eine gesonderte Prüfung und Beurteilung erlaubt (OLG Braunschweig, Beschluss vom 16.05.2017, 1 Ws 68/17, juris, Rn. 29; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 304 Rn. 4).

    Soweit der Senat im Beschluss vom 16.05.2017 (1 Ws 68/17, juris, Rn. 27 ff.) eine solche Beschränkung nicht für wirksam erachtet und einen Zusammenhang mit der Bewährungsaussetzung der Reststrafen hergestellt hat, hält er hieran ebenfalls nicht fest.

  • OLG Braunschweig, 28.02.2018 - 1 Ws 260/17

    Entscheidung über die Fortdauer einer mehr als zehn Jahre vollzogenen

    Der insoweit gebotene Ausgleich zwischen dem Freiheitsanspruch des Untergebrachten und dem Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit vor zu erwartenden erheblichen Rechtsgutsverletzungen kann aus Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten selbst dann zu einem Zurücktreten des Schutzes der Allgemeinheit und dementsprechend zur Aussetzung des Strafrestes einer Parallelstrafe zur Bewährung führen, wenn dem Untergebrachten keine positive Legalprognose gestellt werden kann (vgl. vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 16. Mai 2017 - 1 Ws 68/17, Rn. 33 ff., zitiert nach juris).
  • OLG Zweibrücken, 04.08.2020 - 1 Ws 167/20

    Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei Entscheidung über Widerruf der Aussetzung der

    Bereits bei der im Rahmen der Aussetzungsentscheidung nach § 57 Abs. 1 Satz 2 StGB gebotenen Berücksichtigung der individuellen Lebensumstände des Verurteilten kann die Dauer einer Freiheitsentziehung als notwendige Bedingung des Maßregelvollzugs nicht außer Betracht bleiben, auch wenn sie gem. § 67 Abs. 4 StGB auf zwei Drittel der Strafe angerechnet wird (OLG Braunschweig, Beschluss vom 16.05.2017 - 1 Ws 68/17, juris Rn. 36).
  • OLG Brandenburg, 07.12.2022 - 1 Ws 140/22

    Erledigung der Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Es ist zu berücksichtigen, dass bei einem lang andauernden Freiheitsentzug etwaige Zweifel an einer günstigen Kriminalprognose leichter überwunden und Risiken in Kauf genommen werden müssen, um damit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in der gebotenen Weise Rechnung zu tragen (vgl. OLG Braunschweig, BeckRS 2017, 113255).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 04.07.2017 - 1 Ws 68/17 (2 Ws 75/17)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,71661
OLG Bremen, 04.07.2017 - 1 Ws 68/17 (2 Ws 75/17) (https://dejure.org/2017,71661)
OLG Bremen, Entscheidung vom 04.07.2017 - 1 Ws 68/17 (2 Ws 75/17) (https://dejure.org/2017,71661)
OLG Bremen, Entscheidung vom 04. Juli 2017 - 1 Ws 68/17 (2 Ws 75/17) (https://dejure.org/2017,71661)
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