Rechtsprechung
   OLG Celle, 10.01.2012 - 1 Ws 7/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,300
OLG Celle, 10.01.2012 - 1 Ws 7/12 (https://dejure.org/2012,300)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.01.2012 - 1 Ws 7/12 (https://dejure.org/2012,300)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. Januar 2012 - 1 Ws 7/12 (https://dejure.org/2012,300)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,300) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Beschlagnahme, Beendigung, Herausgabe

  • openjur.de

    Herausgabe sichergestellter Sachen nach Rechtskraft des Urteils

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 111f Abs. 5 StPO; § 17a Abs. 2 GVG; §§ 73 ff. StGB
    Herausgabe sichergestellter Gegenstände an den letzten Gewahrsamsinhaber bei Besitzerlangung des Betreffenden an diesen durch strafbare Handlungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herausgabe sichergestellter Gegenstände an den letzten Gewahrsamsinhaber bei Besitzerlangung des Betreffenden an diesen durch strafbare Handlungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 94; StPO § 111f Abs. 5
    Zuständigkeit des Gerichts des ersten Rechtszuges auch nach Rechtskraft des Urteils für Entscheidungen gegen Maßnahmen in Vollziehung eines Arrests; Geld aus Drogengeschäften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Beschlagnahme beeendet - wer bekommt die sichergestellten Gegenstände?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beschlagnahme und Herausgabe nach rechtskräftigem Strafurteil

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 176 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 05.07.1983 - 4 Ws 256/83
    Auszug aus OLG Celle, 10.01.2012 - 1 Ws 7/12
    Eine Herausgabe an den letzten Gewahrsamsinhaber (vorliegend der Drittbeteiligte Me.) kommt aber dann nicht in Betracht, wenn die sichergestellten Gegenstände zweifelsfrei durch irgendeine - wenn auch möglicherweise eine nicht in das Verfahren einbezogene - Straftat in den Besitz des Betreffenden gelangt sind (OLG Düsseldorf NStZ 1984, 567; OLG Hamm NStZ 1985, 376; OLG Schleswig NStZ 1994, 99; LG Hildesheim NStZ 1989, 336).
  • OLG Celle, 06.07.2010 - 2 Ws 236/10

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Vollziehung eines Arrestes nach Rechtskraft

    Auszug aus OLG Celle, 10.01.2012 - 1 Ws 7/12
    Der Senat folgt insoweit der auch vom hiesigen 2. Strafsenat vertretenen Auffassung, dass das Gericht des ersten Rechtszuges auch nach Rechtskraft des Urteils zuständig ist für Entscheidungen gegen Maßnahmen in Vollziehung eines Arrests (StV 2011, 147; vgl. auch LR-Schäfer, 25. Aufl. § 111k Rn. 22; KK-Nack, StPO, 6. Aufl., § 111f Rn. 7; Meyer-Goßner, Strafprozessordnung, 54. Aufl., § 111f Rn. 15; Hoffmann/Knierim, NStZ 2000, 461).
  • OLG Schleswig, 21.09.1993 - 1 Ws 283/93

    Fahrzeug; Beutegeld; Pfandrecht; Beschlagnahme; Pfandgläubiger; Entschädigung;

    Auszug aus OLG Celle, 10.01.2012 - 1 Ws 7/12
    Eine Herausgabe an den letzten Gewahrsamsinhaber (vorliegend der Drittbeteiligte Me.) kommt aber dann nicht in Betracht, wenn die sichergestellten Gegenstände zweifelsfrei durch irgendeine - wenn auch möglicherweise eine nicht in das Verfahren einbezogene - Straftat in den Besitz des Betreffenden gelangt sind (OLG Düsseldorf NStZ 1984, 567; OLG Hamm NStZ 1985, 376; OLG Schleswig NStZ 1994, 99; LG Hildesheim NStZ 1989, 336).
  • BGH, 09.11.1978 - III ZR 116/77

    Herausgabe beschlagnahmter Gegenstände als Strafverfolgungsmaßnahme

    Auszug aus OLG Celle, 10.01.2012 - 1 Ws 7/12
    Auch der Bundesgerichtshof hat (in anderem Zusammenhang) ausgeführt, dass der Begriff der Beschlagnahme nicht nur deren Anordnung und Durchführung umfasse, sondern auch ihre Aufhebung und deren Vollzug (BGH NJW 1979, 425).
  • OLG Frankfurt, 03.09.2010 - 3 Ws 813/10

    Beschlagnahme: Zuständigkeit für eine Klage auf Herausgabe nach Abschluss des

    Auszug aus OLG Celle, 10.01.2012 - 1 Ws 7/12
    Die gegenteilige, namentlich vom Oberlandesgericht Düsseldorf vertretene Auffassung (OLG Düsseldorf wistra 2009, 207; OLG Nürnberg StV 2011, 148; OLG Frankfurt NStZ-RR 2010, 379), nach welcher nach rechtskräftigem Abschluss des Strafverfahrens nach Maßgabe von § 459g StPO ausschließlich die Zivilgerichte zuständig seien, weil eine nur vorläufig angeordnete Maßnahme nach Rechtskraft nicht mehr fortwirke, vermag nicht zu überzeugen.
  • LG Hildesheim, 07.11.1988 - 16 Qs 2/88
    Auszug aus OLG Celle, 10.01.2012 - 1 Ws 7/12
    Eine Herausgabe an den letzten Gewahrsamsinhaber (vorliegend der Drittbeteiligte Me.) kommt aber dann nicht in Betracht, wenn die sichergestellten Gegenstände zweifelsfrei durch irgendeine - wenn auch möglicherweise eine nicht in das Verfahren einbezogene - Straftat in den Besitz des Betreffenden gelangt sind (OLG Düsseldorf NStZ 1984, 567; OLG Hamm NStZ 1985, 376; OLG Schleswig NStZ 1994, 99; LG Hildesheim NStZ 1989, 336).
  • OLG Nürnberg, 22.03.2010 - 1 Ws 141/10

    Arrestvollziehung im Strafverfahren: Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs auf

    Auszug aus OLG Celle, 10.01.2012 - 1 Ws 7/12
    Die gegenteilige, namentlich vom Oberlandesgericht Düsseldorf vertretene Auffassung (OLG Düsseldorf wistra 2009, 207; OLG Nürnberg StV 2011, 148; OLG Frankfurt NStZ-RR 2010, 379), nach welcher nach rechtskräftigem Abschluss des Strafverfahrens nach Maßgabe von § 459g StPO ausschließlich die Zivilgerichte zuständig seien, weil eine nur vorläufig angeordnete Maßnahme nach Rechtskraft nicht mehr fortwirke, vermag nicht zu überzeugen.
  • OLG Düsseldorf, 10.11.2008 - 4 Ws 590/08

    Geltendmachung von Rechten Dritter im Rahmen der Rückgewinnungshilfe und der

    Auszug aus OLG Celle, 10.01.2012 - 1 Ws 7/12
    Die gegenteilige, namentlich vom Oberlandesgericht Düsseldorf vertretene Auffassung (OLG Düsseldorf wistra 2009, 207; OLG Nürnberg StV 2011, 148; OLG Frankfurt NStZ-RR 2010, 379), nach welcher nach rechtskräftigem Abschluss des Strafverfahrens nach Maßgabe von § 459g StPO ausschließlich die Zivilgerichte zuständig seien, weil eine nur vorläufig angeordnete Maßnahme nach Rechtskraft nicht mehr fortwirke, vermag nicht zu überzeugen.
  • OLG Saarbrücken, 12.04.2017 - 5 W 11/17

    Dinglicher Arrest nach Abschluss des Strafverfahrens: Zuständigkeit bei Antrag

    Unter der Geltung des § 111f Abs. 5 StPO bleibt es indessen auch nach Rechtskraft bei der Zuständigkeit des strafprozessualen Rechtswegs (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.09.2013 - III-2 Ws 434/13 - zitiert nach juris; OLG Celle, Beschl. v. 06.07.2010 - 2 Ws 236/10 - zitiert nach juris; Beschl. v. 10.01.2012 - 1 Ws 7/12 - BeckRS 2012, 02087; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 11.08.2014 - 1 Ws 92/14 - OLG Hamburg, Beschl. v. 11.01.2011 - 2 Ws 184/10 - BeckRS 2011, 03217; Spillecke in Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl. 2013, Rdn. 7; Johann in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2014, § 111f Rdn. 13; Gercke in Gercke/Julius/Temming u.a., StPO, 5. Aufl. 2012, § 111f Rdn. 11).

    Dieselben Erwägungen sprechen für die vorbeschriebene Auslegung des Begriffs einer Maßnahme "in Vollziehung einer Beschlagnahme" im Sinne des § 111f Abs. 5 StPO (so im Ergebnis auch OLG Celle, Beschl. v. 10.01.2012 - 1 Ws 7/12 - BeckRS 2012, 02087).

  • LG Saarbrücken, 22.12.2016 - 4 O 354/15

    Beendigung Strafverfahren, Herausgabe beschlagnahmter Gegenstände, Zuständigkeit

    Nach teilweise vertretener Ansicht der Strafgerichte (OLG Gelle (Strafsenat), Beschluss vom 10.01.2012, Az. 1 Ws 7/12 unter Festhaltung an seiner bisherigen Rechtsprechung; OLG Düsseldorf Beschluss vom 30.09.2013, Az. 111-2 Ws 434/13) sowie einer in der (strafprozessualen) Literatur weit vertretenen Auffassung (vgl. z.B. Löwe-Rosenberg-Johann, St PO, 26. Auflage, 2014, § 111f St PO Rn. 13; Spillecke in Karlsruher Kommentar zur St PO, 7. Auflage, 2013, § 111f Rn. 7) sind die Strafgerichte auch nach Rechtskraft des Urteils für Entscheidungen gegen Maßnahmen in Vollziehung eines Arrestes nach § 111 d St PO zuständig.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht