Rechtsprechung
   OLG Jena, 19.03.2015 - 1 Ws 70/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,36445
OLG Jena, 19.03.2015 - 1 Ws 70/15 (https://dejure.org/2015,36445)
OLG Jena, Entscheidung vom 19.03.2015 - 1 Ws 70/15 (https://dejure.org/2015,36445)
OLG Jena, Entscheidung vom 19. März 2015 - 1 Ws 70/15 (https://dejure.org/2015,36445)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,36445) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gleichzeitige Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und in der Sicherungsverwahrung; Einheitliche Zuständigkeit der großen Strafvollstreckungskammer bzgl. Sicherungsverwahrung und Bewährungsaussetzung der zugleich verhängten zeitigen Freiheitsstrafe

  • Justiz Thüringen

    § 64 StGB, § 66 StGB, § 67 Abs 5 StGB, § 67a Abs 2 StGB, § 67c StGB
    Strafvollstreckung: Besetzung der Strafvollstreckungskammer bei Folgeentscheidungen im Fall der gleichzeitigen Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und in der Sicherungsverwahrung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Gleichzeitige Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und in der Sicherungsverwahrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Jena, 12.11.2007 - 1 Ws 372/07

    Widerruf der Strafaussetzung

    Auszug aus OLG Jena, 19.03.2015 - 1 Ws 70/15
    Eine einheitliche Zuständigkeit der "großen" Strafvollstreckungskammer ist jedoch gegeben, wenn - wie hier - Freiheitsstrafe und Maßregel nach § 66 StGB durch dasselbe Urteil verhängt worden sind (vgl. Senatsbeschluss vom 12.11.2007, 1 Ws 372/07, bei juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 06.11.2002, 2 Ws 196/02, bei juris; OLG Zweibrücken JBlRP 2007, 38).
  • OLG Stuttgart, 21.08.2001 - 2 Ws 151/01

    Maßregelvollzug; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Psychiatrie;

    Auszug aus OLG Jena, 19.03.2015 - 1 Ws 70/15
    Ist diese erreicht, ist die Maßregel erledigt und der Untergebrachte zwingend aus der Maßregelvollzugseinrichtung zu entlassen, § 67d Abs. 4 Satz 1 und 2 StGB (vgl. Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, a. a. O.; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 67d Rn. 17; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 02.11.2009, 2 Ws 389/09, bei juris; OLG Düsseldorf JMBl NW 1995, 142; KG Berlin ZStrVo 2001, 57; OLG Stuttgart NStZ-RR 2002, 94).
  • OLG Hamm, 02.06.1986 - 4 Ws 225/86
    Auszug aus OLG Jena, 19.03.2015 - 1 Ws 70/15
    Vielmehr bedarf es dafür der besonderen gerichtlichen Anordnung nach § 72 Abs. 3 Satz 2 StGB, ohne die der Vollzug der nächsten Maßregel unzulässig ist (vgl. Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, a. a. O. Rn. 7; OLG Hamm, Beschluss vom 02.06.1986, 4 Ws 225/86, bei juris).
  • OLG Hamburg, 06.11.2002 - 2 Ws 196/02

    Zuständigkeit für die Aussetzung der Vollstreckung des Restes einer zeitigen

    Auszug aus OLG Jena, 19.03.2015 - 1 Ws 70/15
    Eine einheitliche Zuständigkeit der "großen" Strafvollstreckungskammer ist jedoch gegeben, wenn - wie hier - Freiheitsstrafe und Maßregel nach § 66 StGB durch dasselbe Urteil verhängt worden sind (vgl. Senatsbeschluss vom 12.11.2007, 1 Ws 372/07, bei juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 06.11.2002, 2 Ws 196/02, bei juris; OLG Zweibrücken JBlRP 2007, 38).
  • OLG Karlsruhe, 02.11.2009 - 2 Ws 389/09

    Anschlussvollstreckung einer Restfreiheitsstrafe nach Vollzug einer Maßregel bis

    Auszug aus OLG Jena, 19.03.2015 - 1 Ws 70/15
    Ist diese erreicht, ist die Maßregel erledigt und der Untergebrachte zwingend aus der Maßregelvollzugseinrichtung zu entlassen, § 67d Abs. 4 Satz 1 und 2 StGB (vgl. Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, a. a. O.; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 67d Rn. 17; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 02.11.2009, 2 Ws 389/09, bei juris; OLG Düsseldorf JMBl NW 1995, 142; KG Berlin ZStrVo 2001, 57; OLG Stuttgart NStZ-RR 2002, 94).
  • OLG Koblenz, 04.04.2011 - 2 Ws 150/11
    Auszug aus OLG Jena, 19.03.2015 - 1 Ws 70/15
    Denn § 67 Abs. 5 StGB trifft Regelungen nur für den Fall, dass ein zu ihrer Aussetzungs- bzw. Erledigungsreife führender Therapieerfolg früher eintritt, als eine Reststrafenaussetzung möglich ist (vgl. OLG Karlsruhe, a. a. O.; OLG Koblenz NStZ-RR 2011, 387; Fischer, a. a. O., § 67 Rn. 26).
  • OLG Hamburg, 07.06.2018 - 2 Ws 42/18

    Maßregelvollzug: Vollziehung einer Restfreiheitsstrafe unter den Bedingungen des

    Eine Anwendung bzw. entsprechende Anwendung des von der Strafvollstreckungskammer herangezogenen § 67 Abs. 5 S. 2 1.Hs StGB auch nach Ablauf der verlängerten Unterbringungshöchstfrist kommt entgegen teilweise vertretener abweichender Meinung (vgl. LK-Schöch § 67d Rn. 54; MüKomm-StGB/Maier § 67dRn. 148; SSW-StGB/Jehle § 67 Rn. 35, Lackner/Kühl § 67 Rn. 10; SS-Stree/Kinzig § 67 Rn. 7, zum Teil unter Beschränkung auf Fälle der Erreichung des Maßregelzwecks; Volckart in NStZ 1987, 215, 217 ohne Begründung; OLG Koblenz in NStZ-RR 2011, 387 zur Maßregelunterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus) aus den im Weiteren darzulegenden Erwägungen nicht in Betracht (so im Ergebnis auch Thüringisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 19. März 2015, Az.: 1 Ws 70/15; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 2. November 2009, Az.: 2 Ws 389/09; KG in NStZ 2001, 166; Beschluss vom 7. April 1998, Az.: 1 AR 1544/97 - 5 Ws 811/97; OLG Düsseldorf in JMBl. NW 1995, 142, 143; vgl. auch bereits Senat, Beschluss vom 24. November 2017, Az.: 2 Ws 172/17; LK-Rissing-van Saan/ Peglau § 67d Rn. 22, 23; MüKomm-StGB/Veh § 67d Rn. 11).
  • OLG Hamm, 21.06.2016 - 4 Ws 166/16

    Sicherungsverwahrung; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; mehrere

    In einem solchen Fall wäre aber nach herrschender obergerichtlicher Rechtsprechung die große Strafvollstreckungskammer zur Entscheidung berufen (vgl. OLG Hamburg, Beschl. v. 06.11.2002 - 2 Ws 196/02 - juris; OLG Jena, Beschl. v. 19.03.2015 - 1 Ws 70/15 - juris; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 28.06.2007 - 1 Ws 238/07 - juris).
  • OLG Jena, 08.12.2015 - 1 Ws 449/15

    Nachträgliche Entscheidung über den Vollzug der Restfreiheitsstrafe und der

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt des Senatsbeschlusses vom 19.03.2015 (1 Ws 70/15) verwiesen, durch den (klarstellend) die Entlassung des Verurteilten aus dem Vollzug der Unterbringung in der Entziehungsanstalt nach Ablauf ihrer verlängerten Höchstfrist angeordnet und die Sache unter Zurückverweisung an das Landgericht Meiningen zur Nachholung der Prüfung und Entscheidung über den Vollzug der Restfreiheitsstrafe und der angeordneten Sicherungsverwahrung an die nach § 78b Abs. 1 Nr. 1 GVG hierfür zuständige "große" Strafvollstreckungskammer in der Besetzung mit drei Richtern abgegeben worden ist.
  • OLG Jena, 31.05.2016 - 1 Ws 173/16

    Verhängung mehrerer Maßregeln neben einer Freiheitsstrafe und deren

    und 08.09.2015 (1 Ws 70/15 und 449/15) verwiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht