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   OLG Brandenburg, 12.07.2004 - 1 Ws 75/04   

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https://dejure.org/2004,11810
OLG Brandenburg, 12.07.2004 - 1 Ws 75/04 (https://dejure.org/2004,11810)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12.07.2004 - 1 Ws 75/04 (https://dejure.org/2004,11810)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12. Juli 2004 - 1 Ws 75/04 (https://dejure.org/2004,11810)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Einstellung eines Ermittlungsverfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts; Voraussetzungen für das Vorliegen einer Rechtsbeugung

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    StPO § 172; ; StPO § 170 Abs. 2; ; StGB § 339; ; StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Rechtsbeugung durch Beamte im bauordnungsrechtlichen Verfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Strafrecht - Rechtsbeugung bei der Bearbeitung von Bauanfragen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 1998 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.03.1972 - 5 StR 589/71

    Finanzbeamter - Falsche Festsetzung von Steuern - Rechtsbeugung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.07.2004 - 1 Ws 75/04
    In den Motiven hierzu findet sich für die Erweiterung der Vorschrift jedoch die Erklärung, dass nicht "alle Rechtsstreitigkeiten zur Entscheidung der Gerichte gehören und den Verwaltungsbeamten, wenn ihnen die Kognition in solchen Sachen überwiesen ist, hierbei gleiche Pflichten wie den Richtern obliegen" (Motive zum revidierten Entwurf des Strafgesetzbuches für die preußischen Staaten, 1833, S. 421 f.; vgl. Bemmann JZ 1972, 599 f.).

    Darauf beruht es, dass die Rechtsprechung schon des Reichsgerichts und später des Bundesgerichtshofs durchgehend verlangt hat, dass der unter § 339 StGB fallende Beamtenträger die jeweilige Rechtssache wie ein Richter zu leiten oder zu entscheiden hatte (RGSt 71, 315; BGHSt 14, 147 f.; 24, 326 f.).

    "Wie ein Richter" geht jemand vor, der in einem rechtlich vollständig geregelten Verfahren regelmäßig einen "Prozess", entscheidet (BGHSt 24, 326, 328).

  • BGH, 29.07.1986 - 1 StR 330/86

    Rechtsbeugung - Amtsträger

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.07.2004 - 1 Ws 75/04
    Dass er im Rahmen der Erledigung seiner Verwaltungsaufgaben ebenfalls Recht anzuwenden hat, reicht nicht aus, sein Handeln insoweit der Rechtsprechung gleichzustellen (vgl. BGHSt 34, 146 ff).
  • BGH, 16.02.1960 - 5 StR 473/59

    Richter, dem es an der verfassungsgemäßen Unabhängigkeit fehlt, als Täter einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.07.2004 - 1 Ws 75/04
    Darauf beruht es, dass die Rechtsprechung schon des Reichsgerichts und später des Bundesgerichtshofs durchgehend verlangt hat, dass der unter § 339 StGB fallende Beamtenträger die jeweilige Rechtssache wie ein Richter zu leiten oder zu entscheiden hatte (RGSt 71, 315; BGHSt 14, 147 f.; 24, 326 f.).
  • RG, 26.08.1937 - 2 D 142/37

    Ein Steuerverfahren kann eine "Rechtssache" sein. Rechtsbeugung kann auch im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.07.2004 - 1 Ws 75/04
    Darauf beruht es, dass die Rechtsprechung schon des Reichsgerichts und später des Bundesgerichtshofs durchgehend verlangt hat, dass der unter § 339 StGB fallende Beamtenträger die jeweilige Rechtssache wie ein Richter zu leiten oder zu entscheiden hatte (RGSt 71, 315; BGHSt 14, 147 f.; 24, 326 f.).
  • OLG Celle, 28.02.2013 - 1 Ws 553/10

    Möglichkeit einer Erledigung der Hauptsache bei Fortschreibung eines

    Abweichend von der bisherigen Senatsrechtsprechung (vgl. Beschluss vom 15. Dezember 2010 in dieser Sache; vom 19. Oktober 2010 (1 Ws 440/10); vom 7. Dezember 2007 (1 Ws 426/07); vom 30. März 2004 (1 Ws 75/04); vom 17. Januar 2003 (1 Ws 359/03)) hält der Senat seine Rechtsprechung, wonach die Fortschreibung des Vollzugsplans zur Erledigung der Hauptsache auch in den Fällen führt, in denen die angegriffenen Regelungen des Vollzugsplans unverändert geblieben sind, nicht weiter aufrecht.
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