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   OLG Karlsruhe, 19.05.2004 - 1 Ws 78/04   

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https://dejure.org/2004,16260
OLG Karlsruhe, 19.05.2004 - 1 Ws 78/04 (https://dejure.org/2004,16260)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.05.2004 - 1 Ws 78/04 (https://dejure.org/2004,16260)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. Mai 2004 - 1 Ws 78/04 (https://dejure.org/2004,16260)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung des Interesses des Gefangenen an Behandlung, Wiedereingliederung und Schutz vor nachteiligen Folgen der Haft i.R.d. Einschränkung von Behandlungsmaßnahmen durch den Anstaltsleiter wegen Personalknappheit

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 53
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 16.02.1993 - 2 BvR 594/92

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Überprüfung eines Vollzugplans

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.05.2004 - 1 Ws 78/04
    Der von § 7 StVollzG für jeden Gefangenen vorgeschriebene individuelle Vollzugsplan ist deshalb gemäß § 159 StVollzG in einer von dem Anstaltsleiter durchzuführenden Konferenz aufzustellen und zu überprüfen (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Februar 1993 - 2 BvR 594/92 -, NStZ 1993, 301; OLG Hamm, ZfStrVo 1979, 63).
  • KG, 08.06.1982 - 2 Ws 69/82
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.05.2004 - 1 Ws 78/04
    Hierin liegt eine Maßnahme zur Regelung einzelner Angelegenheiten auf dem Gebiete des Strafvollzugs, die gemäß § 109 Abs. 1 Satz 1 StVollzG den Rechtsweg eröffnet (OLG Nürnberg, ZfStrVo 1982, 308; KG, ZfStrVo 1983, 181; 1984, 370).
  • OLG Celle, 14.02.2012 - 1 Ws 54/12

    Voraussetzungen für eine Zurückstellung der Entscheidung über den Widerruf des

    Zwar ist in Fällen wie dem vorliegenden nicht stets eine Zurückstellung des Widerrufs geboten, um einen bereits eingeleiteten Resozialisierungsprozess in der anderen Sache nicht zu gefährden (vgl. zum Ganzen nur Senatsbeschlüsse vom 3.9.1996 [StV 1998, 216], vom 31.3.2004 [1 Ws 78/04], vom 21.7.2006 [1 Ws 355/06] und vom 8.9.2008 [1 Ws 442/08]; OLG Zweibrücken vom 29.6.1982 [MDR 1983, 150]; KG vom 9.1.1984 [StV 1984, 341]; OLG Düsseldorf vom 16.12.1998 [StV 1989, 159]; Fischer, Strafgesetzbuch, 59. Aufl., § 56f Rn. 19).
  • OLG Karlsruhe, 02.06.2008 - 2 Ws 2/08

    Auswahlermessen der Justizbehörde bei mehreren Bewerbern für einen

    Dieser Inhalt des Vollzugsplans hat zu einer Selbstbindung der Vollzugsbehörde geführt (Schwind/Böhm/Jehle-Mey/Wischka zu § 7 Rn 7; OLG Celle ZfStrVo 1989, 116; KG NStZ 1997, 207; vgl. auch OLG Karlsruhe StraFo 2004, 362), die zur sachgerechten Durchführung der angekündigten begünstigenden Maßnahmen berufen ist.
  • OLG Karlsruhe, 26.05.2004 - 1 Ws 388/03

    Strafvollzug: Datenschutzmaßnahmen hinsichtlich der von der Zahlstelle an den

    Dabei hat der Senat in die Abwägung der Schutzbedürftigkeit eingestellt, dass es sich hierbei nicht um besonders sensitive Daten handelt und die vom Strafgefangenen erstrebte Handhabung bei monatlich etwa 1.900 Sendungen einen erheblichen Verwaltungsaufwand mit sich bringen würde (vgl. hierzu Senat Die Justiz 2003, 131 f.: Mohnbrötchen), der letztendlich dazu führen würde, dass Bedienstete nicht für andere besonders wichtige Aufgaben im Strafvollzug, wie etwa zur Resozialisierung notwendige Ausführungen von Strafgefangenen (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 19.05.2004, 1 Ws 78/04), zur Verfügung stehen.
  • OLG Karlsruhe, 26.05.2004 - 1 Ws 388/04

    Notwendige Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten eines Strafgefangenen

    Dabei hat der Senat in die Abwägung der Schutzbedürftigkeit eingestellt, dass es sich hierbei nicht um besonders sensitive Daten handelt und die vom Strafgefangenen erstrebte Handhabung bei monatlich etwa 1.900 Sendungen einen erheblichen Verwaltungsaufwand mit sich bringen würde (vgl. hierzu Senat Die Justiz 2003, 131 f.: Mohnbrötchen), der letztendlich dazu führen würde, dass Bedienstete nicht für andere besonders wichtige Aufgaben im Strafvollzug, wie etwa zur Resozialisierung notwendige Ausführungen von Strafgefangenen (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 19.05.2004, 1 Ws 78/04), zur Verfügung stehen.
  • KG, 18.04.2011 - 2 Ws 500/10

    Planung des Strafvollzuges: Anforderungen an eine Vollzugsplankonferenz

    bb) Es entspricht in Übereinstimmung mit der Literatur der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß es den gesetzlichen Anforderungen an einen Vollzugsplan nicht genügt, wenn ein Vollzugsbediensteter den Plan entwirft und der Dienstvorgesetzte sich auf eine Überprüfung des Entwurfs beschränkt (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ 2005, 53; Senat, NStZ 1995, 360; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG § 159 Rdn. 1; Arloth a.a.O.), weil dies dem Wesen einer Konferenz als einem gemeinsamen Beratungsgremium widerspricht.
  • OLG Frankfurt, 14.04.2008 - 1 Ws 42/08
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senates (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17.8.2004 - 1 Ws 78/04; v. 26.3.2003 - 1 Ws 36/03; v. 23.6.2003 - 1 Ws 65/03) und der ganz herrschenden Meinung (vgl. Meyer-Goßner, 50. Aufl., § 117 StPO, 8; KK-Boujong, 5. Aufl., § 115, 18) ist nur die jeweils letzte Haftentscheidung anfechtbar, jedenfalls dann, wenn sie eine Entscheidung über den Bestand des Haftbefehls beinhaltet (OLG Hamburg, StV 1994, 323).
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