Weitere Entscheidung unten: KG, 15.05.2007

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 22.03.2007 - 1 Ws 78/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,17317
OLG Stuttgart, 22.03.2007 - 1 Ws 78/07 (https://dejure.org/2007,17317)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22.03.2007 - 1 Ws 78/07 (https://dejure.org/2007,17317)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22. März 2007 - 1 Ws 78/07 (https://dejure.org/2007,17317)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Klageerzwingungsverfahren: Austausch der Tatsachengrundlage im Klageerzwingungsantrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines vollständigen Austausch der Tatsachengrundlage zwischen Ermittlungsverfahren und Klageerzwingungsantrag durch den Anzeigeerstatter bzw. Antragsteller; Zweck des Klageerzwingungsverfahrens

  • Judicialis

    StPO § 171; ; StPO § 172

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 26.09.2019 - 3 Ws 127/19

    Klageerzwingungsverfahren, neue Tatsachen, hinreichende Konkretisierung,

    Verlangt der Antragsteller indes unter Angabe neuer Tatsachen die Erhebung der öffentlichen Klage, so bedarf es zunächst einer erneuten Bescheidung durch die Staatsanwaltschaft (OLG Stuttgart, Beschluss vom 22.03.2007 - 1 Ws 78/07 -, juris; Graalmann-Scheerer, a. a. O.).
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Rechtsprechung
   KG, 15.05.2007 - 1 AR 586/07 - 1 Ws 78/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,41769
KG, 15.05.2007 - 1 AR 586/07 - 1 Ws 78/07 (https://dejure.org/2007,41769)
KG, Entscheidung vom 15.05.2007 - 1 AR 586/07 - 1 Ws 78/07 (https://dejure.org/2007,41769)
KG, Entscheidung vom 15. Mai 2007 - 1 AR 586/07 - 1 Ws 78/07 (https://dejure.org/2007,41769)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Maßgeblichkeit der Willensrichtung des Geschädigten bei der Abgrenzung von Diebstahl zu Betrug bei Gewahrsamslockerung; Gewichtung von Verzögerungen nach dem erstinstanzlichen Urteil

  • Judicialis

    StGB § 242; ; StGB § 263; ; StPO § 120 Abs. 1 Satz 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 170/06

    Untersuchungshaft (Verhältnismäßigkeit); Beschleunigungsgebot (Haftsache);

    Auszug aus KG, 15.05.2007 - 1 Ws 78/07
    Es müssen dann auch geringere Verzögerungen vermieden werden, weil der Freiheitsanspruch (Art. 2 GG) eines noch nicht rechtskräftig verurteilten Gefangenen gegenüber dem öffentlichen Interesse an einer effektiven Strafverfolgung mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft ein immer stärkeres Gewicht gewinnt (vgl. BVerfG NJW 2006, 1336; KG, Beschluß vom 17. August 2006 - 3 Ws 398/06 -).
  • BGH, 08.01.1987 - 1 StR 683/86

    Bedrohung einer dritten Person

    Auszug aus KG, 15.05.2007 - 1 Ws 78/07
    Bei der Abgrenzung zwischen Betrug und Diebstahl kommt es maßgeblich auf die Willensrichtung des Geschädigten und nicht nur auf das äußere Erscheinungsbild des Tatgeschehens an (vgl. BGH MDR 1987, 446).
  • OLG Düsseldorf, 11.12.1989 - 2 Ss 415/89
    Auszug aus KG, 15.05.2007 - 1 Ws 78/07
    Hat der Gewahrsamsinhaber, der die wahren Absichten des Täuschenden nicht erkannt hat, den Gegenstand übergeben, ohne seinen Gewahrsam völlig preiszugeben, kommt eine Wegnahme in Betracht, wenn der Täter die Sache nunmehr gegen den Willen des Berechtigten in seinen oder eines Dritten Alleingewahrsam bringt (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1990, 923).
  • KG, 07.03.2014 - 4 Ws 21/14

    Dringender Tatverdacht nach erstinstanzlichem Urteil; Fluchtgefahr;

    Allerdings fallen Verzögerungen nach dem erstinstanzlichen Urteil geringer ins Gewicht als vor diesem Zeitpunkt, namentlich vor dem Beginn der Hauptverhandlung (§§ 121, 122 StPO), bis zu dem die Unschuldsvermutung in stärkerem Maße für den Angeklagten streitet als nach einem Urteil (vgl. VerfGH Berlin, Beschluss vom 3. Mai 2001 - VerfGH 94/00 - KG, Beschlüsse vom 14. Juli 2008 - 2 Ws 340/08 -, 31. Oktober 2002 - 5 Ws 551/02 - und 15. Mai 2007 - 1 Ws 78/07 -).
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