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   OLG Saarbrücken, 21.01.2015 - 1 Ws 8/15   

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OLG Saarbrücken, 21.01.2015 - 1 Ws 8/15 (https://dejure.org/2015,1324)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21.01.2015 - 1 Ws 8/15 (https://dejure.org/2015,1324)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21. Januar 2015 - 1 Ws 8/15 (https://dejure.org/2015,1324)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Zweidrittelentlassung, Freistellungstage, Anrechnung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entlassung eines Verurteilten aus dem Strafvollzug mit Erreichen des Zweidrittelzeitpunkts unter Anrechnung nach § 43 Abs. 6 StVollzG erworbener Freistellungstage auf den Entlassungszeitpunkt; Rechtmäßigkeit der Vorverlegung des errechneten Halb- oder ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Zwei-Drittel sind Zwei-Drittel, oder: Vorverbüßen geht nicht.

  • Jurion (Kurzinformation)

    Keine Vorverlegung des Halb- oder Zweidrittel-Strafzeitpunkts durch erworbene Freistellungstage des Gefangenen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Entlassung eines Verurteilten aus dem Strafvollzug mit Erreichen des Zweidrittelzeitpunkts unter Anrechnung nach § 43 Abs. 6 StVollzG erworbener Freistellungstage auf den Entlassungszeitpunkt

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 189
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.12.2010 - 3 StR 440/10

    Unzulässige Berichtigung der Urteilsformel (Fassungsversehen; Schreibfehler;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.01.2015 - 1 Ws 8/15
    Insoweit ist aber anerkannt, dass derartige unzulässige Berichtigungsbeschlüsse unwirksam und für das Revisionsgericht unbeachtlich sind (vgl. BGH NStZ 1991, 195 - Rn. 5 f. nach juris; Beschl. vom 04.08.2010 - 3 StR 276/10, Rn. 2 nach juris; Beschl. v. 21.12.2010 - 3 StR 440/10, Rn. 1 nach juris; Meyer-Goßner /Schmitt, a. a. O., § 268 Rn. 12; KK-Ott, § 260 Rn. 13).
  • KG, 18.03.2009 - 2 Ws 96/09

    Strafvollzug: Anrechnung von Freistellungstagen auf Werk- und Nichtwerktage bei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.01.2015 - 1 Ws 8/15
    Hierbei handelt es sich um eine Maßnahme des Strafvollzugs, so dass sie keine Auswirkungen auf die Berechnung des Halb- oder Zweidrittel-Strafzeitpunkts im Sinne des § 57 StGB hat (vgl. KG NStZ-RR 2009, 390 f. - Rn. 9 f.; Laubenthal in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG, 6. Aufl., § 43 Rn. 25).
  • OLG Bremen, 02.06.2006 - Ws 67/06

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Anordnung einer molekulargenetischen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.01.2015 - 1 Ws 8/15
    Die Anrechnung bedeutet, dass die Dauer der Strafverbüßung um die Anzahl der nach § 43 Abs. 6 Satz 1 StVollzG erworbenen Freistellungstage abgekürzt, der Entlassungszeitpunkt also vorverlegt wird (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. April 2006 - 1 Ws 67/06 - und vom 29. September 2006 - 1 Ws 210/06 - KG NStZ 2004, 228, 229; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 11. Aufl., § 43 Rdnr. 4).
  • BGH, 04.08.2010 - 3 StR 276/10

    Änderung der Urteilsformel nach Verkündung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.01.2015 - 1 Ws 8/15
    Insoweit ist aber anerkannt, dass derartige unzulässige Berichtigungsbeschlüsse unwirksam und für das Revisionsgericht unbeachtlich sind (vgl. BGH NStZ 1991, 195 - Rn. 5 f. nach juris; Beschl. vom 04.08.2010 - 3 StR 276/10, Rn. 2 nach juris; Beschl. v. 21.12.2010 - 3 StR 440/10, Rn. 1 nach juris; Meyer-Goßner /Schmitt, a. a. O., § 268 Rn. 12; KK-Ott, § 260 Rn. 13).
  • OLG Düsseldorf, 23.09.1999 - 1 Ws 701/99

    Kosten des Rechtsmittels

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.01.2015 - 1 Ws 8/15
    Da die Staatsanwaltschaft mit ihrem Rechtsmittel lediglich ihrer Aufgabe genügen wollte, die erstinstanzliche Entscheidung mit dem Gesetz in Einklang zu bringen - wofür die Kostenvorschriften der Strafprozessordnung (§§ 464 ff. StPO, insb. § 473 StPO) keine Regelung enthalten -, sind die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der dem Verurteilten darin entstandenen notwendigen Auslagen aus Gründen der Gerechtigkeit der Landeskasse aufzuerlegen (vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 223, 224; Meyer-Goßner /Schmitt, a. a. O., § 473 Rn. 17; KK-Gieg, a. a. O., § 473 Rn. 5).
  • OLG Hamm, 30.03.2009 - 2 Ws 84/09

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschwerde gegen die Ablehnung der bedingten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.01.2015 - 1 Ws 8/15
    (1) Zwar trifft es - worauf die Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme abgestellt hat - zu, dass die sofortige Beschwerde eines Verurteilten, mit der dieser sich gegen die Ablehnung seiner bedingten Entlassung aus der Strafhaft wendet, nach vollständiger Verbüßung der verhängten Freiheitsstrafe prozessual überholt ist (vgl. OLG Hamm NStZ 2009, 592 - Rn. 1 nach juris; Meyer-Goßner /Schmitt, a. a. O., Vor § 296 Rn. 17).
  • KG, 15.08.2003 - 5 Ws 447/03

    Wegfall oder Verkürzung von Führungsaufsicht: Vollständige Vollstreckung einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.01.2015 - 1 Ws 8/15
    Die Anrechnung bedeutet, dass die Dauer der Strafverbüßung um die Anzahl der nach § 43 Abs. 6 Satz 1 StVollzG erworbenen Freistellungstage abgekürzt, der Entlassungszeitpunkt also vorverlegt wird (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. April 2006 - 1 Ws 67/06 - und vom 29. September 2006 - 1 Ws 210/06 - KG NStZ 2004, 228, 229; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 11. Aufl., § 43 Rdnr. 4).
  • OLG Frankfurt, 30.08.2022 - 3 Ws 319/22

    Nichtigkeit eines richterlichen Aufhebungsbeschlusses

    Der Senat folgt diesbezüglich der für die vorliegende Konstellation wohl bislang einhelligen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (BGH Beschluss vom 22. Dezember 2010 BeckRS 2011, 01830 - wenn auch für eine abweichende Konstellation - OLG Hamm , Beschluss vom 22. Februar 2017 BeckRS 2017, 108088 - gleichgelagerter Fall - OLG Saarbrücken, Beschluss vom 21. Januar 2015 BeckRS 2015, 3632; zustimmend BeckOK StPO/Cirener § 311 Rn. 7; KMR/StPO/Albrecht § 311 Rn. 6).

    Darüber herrscht angesichts des eindeutigen Wortlauts der Vorschrift des § 311 Abs. 3 StPO zu Recht Einigkeit (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 21. Januar 2015 BeckRS 2015, 3632 Rn. 5 m. w. N.; Meyer-Goßner/Schmitt a. a. O. vor § 296 Rn. 24 a. E.; § 311 Rn. 5; Radtke/Hohmann/Merz, StPO, § 311 Rn. 7; HK-StPO/Rautenberg, § 311 Rn. 7).

    bb) Wenn das Gericht dennoch den eigenen fehlerhaften, aber wirksamen Beschluss aufhebt, statt auf eine sofortige Beschwerde hinzuwirken und diese der nächsten Instanz vorzulegen, führt dies mit der oben zitierten Auffassung (OLG Hamm , Beschluss vom 22. Februar 2017 BeckRS 2017, 108088; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 21. Januar 2015 BeckRS 2015, 3632; zustimmend BeckOK StPO/Cirener § 311 Rn. 7; KMR/StPO/Albrecht § 311 Rn. 6) zur "Unwirksamkeit" des Aufhebungsbeschlusses.

  • OLG Hamm, 10.06.2021 - 4 Ws 85/21

    Nichtigkeit richterlicher Entscheidungen nur bei schwerwiegender

    Diese Rechtsprechung bezieht sich aber entweder auf anders gelagerte Fallkonstellationen (BGH Beschl. v. 22.12.2010 - 2 ARs 289/10 = BeckRS 2011, 1830: Verwerfung eines Rechtsmittels als unzulässig durch das Gericht, dessen Entscheidung angefochten wurde, trotz fehlender Verwerfungskompetenz; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 21.01.2015 - 1 Ws 8/15 = BeckRS 20153, 3632: eigeninitiative Abänderung einer eigenen Entscheidung ohne eingelegtes Rechtsmittel) oder steht in Widerspruch zu dem oben dargestellten Ausnahmecharakter einer völligen rechtlichen Unbeachtlichkeit richterlicher Entscheidungen.
  • OLG Saarbrücken, 07.09.2017 - 1 Ws 141/17

    Straf- und Maßregelvollstreckung: Fortdauer der befristeten Führungsaufsicht bei

    Da die Staatsanwaltschaft mit ihrem Rechtsmittel lediglich ihrer Aufgabe genügen wollte, die erstinstanzliche Entscheidung mit dem Gesetz in Einklang zu bringen - wofür die Kostenvorschriften der Strafprozessordnung (§§ 464 ff. StPO, insb. § 473 StPO) keine Regelung enthalten -, sind die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der dem Verurteilten darin entstandenen notwendigen Auslagen aus Gründen der Gerechtigkeit der Landeskasse aufzuerlegen (vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 223, 224; Senatsbeschluss vom 21. Januar 2015 - 1 Ws 8/15 - Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO, 60. Aufl., § 473 Rn. 17; KK-Gieg, StPO, 7. Aufl., § 473 Rn. 5).
  • OLG Hamm, 22.02.2017 - 1 Ws 24/17

    Unzulässige Abänderung der durch sofortige Beschwerde angefochtenen Entscheidung;

    Ergeht gleichwohl eine abändernden Entscheidung, so ist diese unwirksam (vgl. BGH, Beschluss vom 22.12.2010 - 2 ARs 289/10 -, BeckRS 2011, 01830; Saarländisches OLG, Beschluss vom 21.01.2015 - 1 Ws 8/15 -, juris; Hanseatisches OLG, Beschluss vom 26.10.2007 - 2 Ws 248/07 -, juris; Frisch in SK-StPO, 5. Auflage, § 311, Rn. 16) und so zu behandeln, als ob sie nicht ergangen wäre (Saarländisches OLG, am angegebenen Ort).
  • OLG Hamm, 20.04.2017 - 1 Ws 175/17

    Keine Befugnis zur Aufhebung des Widerrufsbeschlusses durch das erstinstanzliche

    Ergeht gleichwohl eine abändernde Entscheidung, so ist diese unwirksam (vgl. BGH, Beschluss vom 22.12.2010 - 2 ARs 289/10 -, BeckRS 2011, 01830; Saarländisches OLG, Beschluss vom 21.01.2015 - 1 Ws 8/15 -, juris; Hanseatisches OLG, Beschluss vom 26.10.2007 - 2 Ws 248/07 -, juris; Frisch in SK-StPO, 5. Auflage, § 311, Rn. 16) und so zu behandeln, als ob sie nicht ergangen wäre (Saarländisches OLG, am angegebenen Ort).
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Rechtsprechung
   KG, 16.03.2015 - 1 Ws 8/15   

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https://dejure.org/2015,15591
KG, 16.03.2015 - 1 Ws 8/15 (https://dejure.org/2015,15591)
KG, Entscheidung vom 16.03.2015 - 1 Ws 8/15 (https://dejure.org/2015,15591)
KG, Entscheidung vom 16. März 2015 - 1 Ws 8/15 (https://dejure.org/2015,15591)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 464a Abs 1 StPO, § 465 Abs 1 StPO, § 8 GKG, § 21 Abs 1 S 1 GKG, § 66 GKG
    Ansatz der Auslagen der Staatskasse: Kosten des Wirtschaftsreferenten der Staatsanwaltschaft als Sachverständigenkosten; Überprüfung der Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der Ermittlungsmaßnahme; Überprüfung des erforderlichen Zeitaufwands; Honorargruppe für die Leistung ...

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der zu erhebenden Kosten für die Erstattung eines Gutachtens von dem Sachverständigen einer Behörde (hier: des Wirtschaftsreferenten bei der Staatsanwaltschaft) in Erfüllung seiner Dienstaufgaben ohne Erhalt einer Vergütung; Erhebung fiktiver Kosten für das ...

  • rechtsportal.de

    Bestimmung der zu erhebenden Kosten für die Erstattung eines Gutachtens von dem Sachverständigen einer Behörde (hier des Wirtschaftsreferenten bei der Staatsanwaltschaft) in Erfüllung seiner Dienstaufgaben ohne Erhalt einer Vergütung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2015, 727
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • LG Dresden, 29.06.2012 - 5 Qs 61/09

    Erhebung von Einwendungen gegen den Ansatz von (fiktiven) Sachverständigenkosten

    Auszug aus KG, 16.03.2015 - 1 Ws 8/15
    Ob die angegebene Zeit für die Erledigung des Gutachterauftrages erforderlich im Sinne des § 8 Abs. 2 Satz 1 JVEG war, unterliegt der gerichtlichen Überprüfung nur dann, wenn der angesetzte Zeitaufwand im Verhältnis zur erbrachten Leistung ungewöhnlich hoch und nicht plausibel erscheint und auf eine überdurchschnittlich langsame Arbeitsweise oder auf eine Beschäftigung mit von dem Auftrag nicht umfaßten Fragen hindeutet (vgl. BGH GRUR-RR 2010, 272; OLG Düsseldorf aaO; LG Dresden NStZ-RR 2012, 327).
  • OLG Bamberg, 25.01.2005 - 1 W 1/05

    Vergütung eines Rechtsanwalts, der vom Amtsgericht zur Vorbereitung einer

    Auszug aus KG, 16.03.2015 - 1 Ws 8/15
    Diese für den eng begrenzten Prüfauftrag nach § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO normierte Ausnahmebestimmung ist auf sonstige Tätigkeiten eines Sachverständigen nicht anwendbar (vgl. OLG Frankfurt, Beschluß vom 3. März 2006 - 26 W 80/05 - bei juris; OLG Bamberg NJW-RR 2005, 563; OLG München ZIP 2005, 1329).
  • OLG München, 15.06.2005 - 11 W 1423/05

    Höhe des Stundensatzes des Sachverständigen im Insolvenzverfahren

    Auszug aus KG, 16.03.2015 - 1 Ws 8/15
    Diese für den eng begrenzten Prüfauftrag nach § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO normierte Ausnahmebestimmung ist auf sonstige Tätigkeiten eines Sachverständigen nicht anwendbar (vgl. OLG Frankfurt, Beschluß vom 3. März 2006 - 26 W 80/05 - bei juris; OLG Bamberg NJW-RR 2005, 563; OLG München ZIP 2005, 1329).
  • OLG Koblenz, 04.12.1997 - 1 Ws 719/97
    Auszug aus KG, 16.03.2015 - 1 Ws 8/15
    Dazu zählen auch die fiktiven Kosten für Gutachten eines Wirtschaftsreferenten bei der Staatsanwaltschaft, wenn er nicht nur als Ermittlungsgehilfe, sondern - wie hier - selbständig und eigenverantwortlich tätig geworden ist und als Sachverständiger eine Stellungnahme zu bestimmten Beweisthemen abgegeben hat (vgl. Senat NStZ-RR 2009, 190; OLG Koblenz NStZ-RR 1998, 127).
  • OLG Düsseldorf, 18.09.2008 - 10 W 60/08

    Gerichtliche Nachprüfung des von einem Sachverständigen angesetzten Zeitaufwandes

    Auszug aus KG, 16.03.2015 - 1 Ws 8/15
    Denn es ist in der Regel anzunehmen, daß die angegebene der tatsächlich benötigten Zeit entspricht (vgl. Senat aaO; OLG Düsseldorf, Beschluß vom 18. September 2008 - 10 W 60/08 - bei juris).
  • OLG Köln, 04.08.2014 - 2 Ws 419/14

    Vergütung antropologischer Vergleichsgutachten nach Honorargruppe 6 des JVEG

    Auszug aus KG, 16.03.2015 - 1 Ws 8/15
    Nach der auf einen Ermessensfehlgebrauch beschränkten Überprüfung der angefochtenen Entscheidung (vgl. OLG Köln, Beschluß vom 4. August 2014 - 2 Ws 419/14 - mwN, bei juris) ist die Zuordnung der Leistung des Wirtschaftsreferenten zu der für Unternehmensbewertungen vorgesehenen Honorargruppe 10 in der bis zum 31. Juli 2013 geltenden und hier gemäß § 24 JVEG maßgeblichen Fassung des JVEG nicht zu beanstanden.
  • OLG Celle, 07.08.2012 - 1 Ws 293/12

    Keine Prozesskostenhilfe im Verfahren über die Erinnerung des Angeklagten gegen

    Auszug aus KG, 16.03.2015 - 1 Ws 8/15
    In dem Verfahren nach § 66 GKG ist die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit einer mit Kosten verbundenen Ermittlungsmaßnahme grundsätzlich nicht nachzuprüfen (vgl. OLG Celle, Beschluß vom 7. August 2012 - 1 Ws 293/12 - bei juris; OLG Koblenz wistra 1986, 121).
  • OLG Frankfurt, 03.03.2006 - 26 W 80/05

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Vergütung des isolierten Sachverständigen im

    Auszug aus KG, 16.03.2015 - 1 Ws 8/15
    Diese für den eng begrenzten Prüfauftrag nach § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO normierte Ausnahmebestimmung ist auf sonstige Tätigkeiten eines Sachverständigen nicht anwendbar (vgl. OLG Frankfurt, Beschluß vom 3. März 2006 - 26 W 80/05 - bei juris; OLG Bamberg NJW-RR 2005, 563; OLG München ZIP 2005, 1329).
  • BGH, 22.09.2009 - Xa ZR 69/06

    Festsetzung der Vergütung des gerichtlich bestellten Sachverständigen im

    Auszug aus KG, 16.03.2015 - 1 Ws 8/15
    Ob die angegebene Zeit für die Erledigung des Gutachterauftrages erforderlich im Sinne des § 8 Abs. 2 Satz 1 JVEG war, unterliegt der gerichtlichen Überprüfung nur dann, wenn der angesetzte Zeitaufwand im Verhältnis zur erbrachten Leistung ungewöhnlich hoch und nicht plausibel erscheint und auf eine überdurchschnittlich langsame Arbeitsweise oder auf eine Beschäftigung mit von dem Auftrag nicht umfaßten Fragen hindeutet (vgl. BGH GRUR-RR 2010, 272; OLG Düsseldorf aaO; LG Dresden NStZ-RR 2012, 327).
  • KG, 20.02.2012 - 1 Ws 72/09

    Kostenerstattungsanspruch: Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein

    Auszug aus KG, 16.03.2015 - 1 Ws 8/15
    Das ist derjenige Zeitaufwand, den ein Sachverständiger mit durchschnittlichen Fähigkeiten und Kenntnissen benötigt, um sich nach sorgfältigem Aktenstudium ein Bild von den mit dem Gutachterauftrag gestellten Fragen zu machen und sie mit einer schriftlichen Stellungnahme sachgerecht zu beantworten (vgl. Senat, Beschluß vom 20. Februar 2012 - 1 Ws 72/09 - mN).
  • BFH, 31.07.2007 - VII R 60/06

    Pfändungsschutz für Kapitallebensversicherung mit Rentenwahlrecht nur bei

  • KG, 23.12.2008 - 1 Ws 1/07

    Strafverfahren: Abrechnung von Sachverständigenkosten für Wirtschaftsreferenten

  • OLG Celle, 10.02.2020 - 2 Ws 43/20

    Schon früher entstandene Zahlungsverpflichtungen erst mit Erlass der

    1.) Die Zahlungsverpflichtung des Kostenschuldners im Strafverfahren entsteht erst durch die Kostengrundentscheidung unter der aufschiebenden Bedingung ihrer Rechtskraft (Anschluss: KG Berlin, Beschluss vom 16. März 2015 - 1 Ws 8/15 -, juris).

    Die Zahlungsverpflichtung des Beschwerdeführers selbst entstand erst durch die Kostengrundentscheidung der Verurteilung vom 26. Januar 2018 unter der aufschiebenden Bedingung ihrer Rechtskraft (KG Berlin, Beschluss vom 16. März 2015 - 1 Ws 8/15 -, juris).

  • LG Berlin, 20.10.2016 - 512 Qs 43/16

    Kostenniederschlagung im Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung:

    Eine unrichtige Sachbehandlung liegt jedoch nur dann vor, wenn mit der die beanstandeten Kosten verursachenden Maßnahme gegen eine eindeutige gesetzliche Norm verstoßen worden ist und die Gesetzesverletzung offen zu Tage tritt (vgl. Beschluss des Kammergerichts vom 16. März 2015 - 1 Ws 8/15 -).
  • KG, 04.05.2017 - 1 Ws 3/17

    Strafsache: Vergütung des Terminsvertreters eines gerichtlich bestellten

    Ob die von einem Sachverständigen angegebene Zeit für die Erledigung eines Gutachtenauftrages erforderlich war, unterliegt der gerichtlichen Überprüfung nämlich nur dann, wenn der angesetzte Zeitaufwand ungewöhnlich hoch und nicht plausibel erscheint und auf eine ungewöhnlich langsame Arbeitsweise oder auf eine Beschäftigung mit von dem Auftrag nicht umfassten Fragen hindeutet (vgl. Senat wistra 2015, 403, 404).
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