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   OLG Saarbrücken, 29.07.2010 - 1 Ws 82/10   

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OLG Saarbrücken, 29.07.2010 - 1 Ws 82/10 (https://dejure.org/2010,25986)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 29.07.2010 - 1 Ws 82/10 (https://dejure.org/2010,25986)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 29. Juli 2010 - 1 Ws 82/10 (https://dejure.org/2010,25986)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Terminsvertreter, Nebenklägerbeistand, Abrechnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines ersatzweise zu einem Termin bestellten Nebenklagevertreters neben der Terminsgebühr auf Gebühr für vorgelagerte Tätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 5
    Anspruch eines ersatzweise zu einem Termin bestellten Nebenklagevertreters neben der Terminsgebühr auf Gebühr für vorgelagerte Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 391 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Saarbrücken, 10.11.2014 - 1 Ws 148/14

    Vergütung des Strafverteidigers: Vergütungsanspruch des Terminsvertreters für den

    a) Nach einer Ansicht kann ein solcher "Terminsvertreter" die Grundgebühr, die Verfahrensgebühr für das gerichtliche Verfahren sowie die Post- und Telekommunikationspauschale nicht verlangen, sondern nur die Terminsgebühren (vgl. OLG Celle StraFo 2006, 471 f. und NdsRpfl 2009, 141 f. - Rn. 10 ff. nach juris; KG NStZ-RR 2005, 327 f. - Rn. 11 ff. nach juris und NStZ-RR 2011, 295 f. - Rn. 4 f. nach juris; OLG Hamm, Beschl. v. 28.11.2006 - 3 Ws 569/06, Rn. 4 nach juris für den Fall einer ausdrücklichen Beiordnung als Vertreter des bestellten Pflichtverteidigers; OLG Stuttgart Justiz 2011, 108 ff. - Rn. 9 ff. nach juris sowie OLG Rostock, Beschl. v. 15.09.2011 - 1 Ws 201/11, Rn. 26 ff. nach juris, die allerdings neben einer Bestellung zum bloßen Vertreter aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls auch eine Bestellung zum weiteren Verteidiger für möglich halten; Hartmann, Kostengesetze, 44. Aufl., 4100, 4101 VV Rn. 2; vgl. auch Senatsbeschluss vom 29.07.2010 - 1 Ws 82/10 für den Fall der Bestellung eines Vertreters des Nebenklägerbeistands).

    Der Senat, der dies in seinem Beschluss vom 29.07.2010 (1 Ws 82/10) für den hier vorliegenden Fall der Pflichtverteidigung ausdrücklich offen gelassen hat, schließt sich der zuletzt genannten Auffassung an, da für sie die besseren Argumente sprechen.

  • OLG Koblenz, 16.10.2012 - 2 Ws 759/12

    Rechtsanwaltsvergütung; Vergütung für den als Terminsvertreter beigeordneten

    Sowohl die geltend gemachte Grundgebühr als auch die Verfahrensgebühr seien (unter Hinweis auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 29. Juli 2010 - 1 Ws 82/10 -) fälschlicherweise angewiesen worden.

    Anderenfalls könnte ein Pflichtverteidiger, der sich an verschiedenen Sitzungstagen durch verschiedene Vertreter vertreten lässt, zahlreiche Gebührentatbestände entstehen lassen, ohne dass dafür ein sachlicher Grund bestünde (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29. Juli 2010 - 1 Ws 82/10 - OLG Hamm, Beschluss vom 28. November 2006 - 3 Ws 569/06 - OLG Celle, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - 2 Ws 258/06 - KG, Beschluss vom 13. März 2008 - 1 Ws 77/08 - und in NStZ-RR 2005, 327 ; Hartmann, Kostengesetze, 41. Aufl., RVG VV 4100, 4101 Rdnr. 2).

  • OLG Braunschweig, 15.07.2015 - 1 Ws 103/15

    Zubilligung einer Vergütung gegenüber einem wegen der Abwesenheit des

    Bezüglich der darauf folgenden Frage, ob dem Vertreter hinsichtlich des von ihm wahrgenommenen Termins ein eigener Vergütungsanspruch zusteht oder ob unter Berücksichtigung von § 5 RVG grundsätzlich nur der vertretene Pflichtverteidiger die im Rahmen seiner Vertretung angefallenen Gebühren abrechnen darf, bestehen wiederum divergierende Auffassungen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 29. Juni 2005, Az.: 5 Ws 164/05 - juris Rn. 11-13; OLG Celle, Beschluss vom 19. Dezember 2008, Az.: 2 Ws 365/08 - juris Rn. 12, 15; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 10. September 2009, Az.: 2 Ws 125/09 - juris Rn. 24 f.; OLG Bremen, Beschluss vom 14. Dezember 2009, Az.: Ws 119/09 - BeckRS 2011, 03437; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29. Juli 2010, Az.: 1 Ws 82/10 - juris Rn. 5 f.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 3. Februar 2011, Az.: 4 Ws 195/10 - juris Rn. 13, 16; OLG Rostock, Beschluss vom 15. September 2011, Az.: I Ws 201/11 - juris Rn. 36, 46; Hanseatisches OLG, Beschluss vom 17. September 2012, Az.: 3 Ws 93/12 - juris Rn. 15; OLG Koblenz, Beschluss vom 16. Oktober 2012, Az.: 2 Ws 759/12 - juris Rn. 14; OLG Oldenburg, Beschluss vom 13. Mai 2014, Az.: 1 Ws 195/14 - juris Rn. 14).
  • LG Saarbrücken, 30.06.2014 - 2 KLs 2/13

    Terminsvertreter, Grundgebühr, Verfahrensgebühr

    Entsprechend hat das Saarländische Oberlandesgericht im Fall eines ersatzweise bestellten Nebenklagevertreters bereits entschieden, dass diesem nur die Gebühren zustehen, die der originär bestellte Nebenklagevertreter geltend machen könnte, sofern er die Tätigkeit selbst ausgeübt hätte (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Beschl. v. 29.07.2010 - 1 Ws 82/10).
  • LG Hannover, 19.10.2015 - 33 Qs 51/15

    Vergütung der Beiordnung eines Rechtsanwalts als Terminsvertreter; Begründung

    Bezüglich der darauf folgenden Frage, ob dem Vertreter hinsichtlich des von ihm wahrgenommenen Termins ein eigener Vergütungsanspruch zusteht oder ob unter Berücksichtigung von § 5 RVG grundsätzlich nur der vertretene Pflichtverteidiger die im Rahmen seiner Vertretung angefallenen Gebühren abrechnen darf, bestehen wiederum divergierende Auffassungen (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 15. Juli 2015, Az.: 1 Ws 103115, ; KG Berlin, Beschluss vom 29. Juni 2005, Az.: 5 Ws 164/05 , Rn. 11-13; OLG Gelle, Beschluss vom 19. Dezember 2008, Az.: 2 Ws 365/08 , Rn. 12, 15; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 10. September 2009, Az.: 2 Ws 125/09 , Rn. 24 f.; OLG Bremen, Beschluss vom 14. Dezember 2009, Az.: Ws 119/09 , BeckRS 2011, 03437; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29. Juli 2010, Az.: 1 Ws 82/10 , Rn. 5 f.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 3. Februar 2011, Az.: 4 Ws 195/10 , Rn. 13, 16; OLG Rostock, Beschluss vom 15. September 2011, Az.: I Ws 201/11, Rn. 36, 46; Hanseatisches OLG, Beschluss vom 17. September 2012, Az.: 3 Ws 93/12 , Rn. 15; OLG Koblenz, Beschluss vom 16. Oktober 2012, Az.: 2 Ws 759/12 , Rn. 14; OLG Oldenburg, Beschluss vom 13. Mai 2014, Az.: 1 Ws 195/14, Rn. 14).
  • LG Koblenz, 21.08.2012 - 2 Qs 77/12

    Anspruch eines "Terminsvertreters" des Pflichtverteidigers auf Grundgebühr und

    Nach Kenntnisnahme des Bezirksrevisors hiervon und Verweis auf eine Entscheidung des OLG Saarbrücken (Beschluss vom 29. Juli 2010 - 1 Ws 82/10) schrieb das Amtsgericht sodann am 05. Juni 2012 Rechtsanwältin M an und forderte von dieser einen Betrag von 290, 26 EUR zurück, da versehentlich die Grund-und die Verfahrensgebühr erstattet worden seien; diese stünden der Rechtsanwältin - so das Amtsgericht unter Verweis auf die Rechtsprechung des OLG Saarbrücken - indes nicht zu.
  • AG Sinzig, 11.07.2012 - 2090 Js 71483/10

    Terminsvertreter, Pflichtverteidiger, Abrechnung

    Die Grundgebühr und die Verfahrensgebühr sind in dem Beschluss unter Verweis auf die Entscheidung des OLG Saarbrücken vom 29.07.2010 - 1 Ws 82/10 abgesetzt worden, mit dem Hinweis, dass diese Entscheidung, die für den Terminsvertreter des Nebenklagevertreters nur die Festsetzung einer Terminsgebühr vorsieht, auch auf den vorliegenden Sachverhalt anwendbar sei.
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