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Rechtsprechung
   KG, 14.10.2014 - 1 Ws 83/14 - 161 AR 26/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,48325
KG, 14.10.2014 - 1 Ws 83/14 - 161 AR 26/14 (https://dejure.org/2014,48325)
KG, Entscheidung vom 14.10.2014 - 1 Ws 83/14 - 161 AR 26/14 (https://dejure.org/2014,48325)
KG, Entscheidung vom 14. Oktober 2014 - 1 Ws 83/14 - 161 AR 26/14 (https://dejure.org/2014,48325)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Zwei-Wochen-Frist, Haftprüfung, Überschreitung, Folgen

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Untersuchungshaft: Haftfortdauerentscheidung nach einer dreitägigen Überschreitung der Zweiwochenfrist für die Durchführung der mündlichen Verhandlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der Verletzung der 2-Wochen-Frist für die Durchführung einer mündlichen Haftprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Das folgenlose Überschreiten von Fristen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rechtsfolgen der Verletzung der 2-Wochen-Frist für die Durchführung einer mündlichen Haftprüfung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 118 Abs. 5
    Rechtsfolgen der Verletzung der 2-Wochen-Frist für die Durchführung einer mündlichen Haftprüfung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 20.01.2003 - 2 BL 3/03

    Haftprüfung durch das OLG, Vorlage der Akten, Verspätete Vorlage, Aufhebung des

    Auszug aus KG, 14.10.2014 - 1 Ws 83/14
    Das steht auch im Einklang mit der zu § 121 Abs. 1 StPO ergangenen Rechtsprechung, wonach allein die verspätete Vorlage der Akten beim Oberlandesgericht noch kein Grund ist, den Haftbefehl aufzuheben (vgl. OLG Hamm NJW 2007, 3221 und NStZ-RR 2003, 143; OLG Karlsruhe StV 2000, 513 - bei juris).
  • AG Frankfurt/Main, 18.09.1992 - 931 Gs 85 Js 196729/92
    Auszug aus KG, 14.10.2014 - 1 Ws 83/14
    Für die Regelung des § 118 Abs. 5 StPO bedeutet das nach Auffassung des Senats, daß jedenfalls in den Fällen, in denen die Verspätung nur geringfügig ist und nicht auf groben Bearbeitungs- oder Organisationsfehlern beruht, wie in den vom Beschwerdeführer zitierten Entscheidungen des AG Frankfurt/Main (StV 1993, 33) und des AG Hamburg-Harburg (StraFo 2005, 198), die Nichteinhaltung der Frist unschädlich ist.
  • OLG Karlsruhe, 18.05.2000 - 3 HEs 112/00
    Auszug aus KG, 14.10.2014 - 1 Ws 83/14
    Das steht auch im Einklang mit der zu § 121 Abs. 1 StPO ergangenen Rechtsprechung, wonach allein die verspätete Vorlage der Akten beim Oberlandesgericht noch kein Grund ist, den Haftbefehl aufzuheben (vgl. OLG Hamm NJW 2007, 3221 und NStZ-RR 2003, 143; OLG Karlsruhe StV 2000, 513 - bei juris).
  • OLG Hamm, 31.08.2005 - 3 Ws 381/05

    Haftprüfung; Fristüberschreitung; Aufhebung des Haftbefehls

    Auszug aus KG, 14.10.2014 - 1 Ws 83/14
    Das hat jedoch auch unter Beachtung des grundrechtlich geschützten Freiheitsanspruchs des Beschuldigten (Art. 104 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 GG) nach herrschender Meinung nicht zur Folge, daß er bei einer Fristüberschreitung stets aus der Haft zu entlassen ist (vgl. KG, Beschluß vom 20. Juli 2009 - 4 Ws 72/09 - OLG Köln StV 2009, 653; OLG Hamm NStZ-RR 2006, 17; Schmitt in Meyer-Goßner, StPO 57. Aufl., Rdn. 4 zu § 118; Hilger in LR, StPO 26. Aufl., Rdn. 20 zu § 118).
  • OLG Köln, 28.01.2009 - 2 Ws 31/09

    Fristüberschreitung bei beantragter mündlicher Haftprüfung

    Auszug aus KG, 14.10.2014 - 1 Ws 83/14
    Das hat jedoch auch unter Beachtung des grundrechtlich geschützten Freiheitsanspruchs des Beschuldigten (Art. 104 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 GG) nach herrschender Meinung nicht zur Folge, daß er bei einer Fristüberschreitung stets aus der Haft zu entlassen ist (vgl. KG, Beschluß vom 20. Juli 2009 - 4 Ws 72/09 - OLG Köln StV 2009, 653; OLG Hamm NStZ-RR 2006, 17; Schmitt in Meyer-Goßner, StPO 57. Aufl., Rdn. 4 zu § 118; Hilger in LR, StPO 26. Aufl., Rdn. 20 zu § 118).
  • KG, 20.07.2009 - 4 Ws 72/09

    Folgen der Nichteinhaltung der gesetzlichen Höchstfrist zur Anberaumung eines

    Auszug aus KG, 14.10.2014 - 1 Ws 83/14
    Das hat jedoch auch unter Beachtung des grundrechtlich geschützten Freiheitsanspruchs des Beschuldigten (Art. 104 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 GG) nach herrschender Meinung nicht zur Folge, daß er bei einer Fristüberschreitung stets aus der Haft zu entlassen ist (vgl. KG, Beschluß vom 20. Juli 2009 - 4 Ws 72/09 - OLG Köln StV 2009, 653; OLG Hamm NStZ-RR 2006, 17; Schmitt in Meyer-Goßner, StPO 57. Aufl., Rdn. 4 zu § 118; Hilger in LR, StPO 26. Aufl., Rdn. 20 zu § 118).
  • KG, 03.12.2014 - 1 Ws 100/14

    Haft bei Verdacht gewerbsmäßiger Steuerhinterziehung trotz geringfügiger

    Der Senat hat in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung bereits entschieden, daß die Fristüberschreitung jedenfalls dann keine Haftentlassung zur Folge haben muß, wenn die Verspätung nur geringfügig ist und nicht auf groben Bearbeitungs- oder Organisationsfehlern beruht (vgl. Senat, Beschluß vom 14. Oktober 2014 - 1 Ws 83/14 - mwN).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 22.05.2014 - 1 Ws 83/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,50303
OLG Zweibrücken, 22.05.2014 - 1 Ws 83/14 (https://dejure.org/2014,50303)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 22.05.2014 - 1 Ws 83/14 (https://dejure.org/2014,50303)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 22. Mai 2014 - 1 Ws 83/14 (https://dejure.org/2014,50303)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 262 Abs 2 StPO, § 120 Abs 1 StVollzG
    Strafvollzug: Aussetzung des Verfahrens bei Aufrechnung der Justizvollzugsanstalt mit einer zivilrechtlichen Forderung

  • Wolters Kluwer

    Aufrechnung mit nicht rechtskräftigen zivilrechtlichen Forderungen mit Eigengeld des Gefangenen während Untersuchungshaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Aufrechnung mit nicht rechtskräftigen zivilrechtlichen Forderungen mit Eigengeld des Gefangenen während Untersuchungshaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Aufrechnung mit nicht rechtskräftigen zivilrechtlichen Forderungen mit Eigengeld des Gefangenen während Untersuchungshaft

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Stuttgart, 21.08.1985 - 4 Ws 232/85

    Falschbuchung einer Zahlstelle; Überzahlung des Hausgeldes eines Gefangenen ;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.05.2014 - 1 Ws 83/14
    In der Rechtsprechung wird teilweise vertreten, trotz der zivilrechtlichen Natur des Anspruches sei die Verweisung auf verschiedene Rechtswege nicht praktikabel, da im Rahmen der Strafhaft der Rechtsweg nach §§ 109 ff StVollZG eröffnet sei und daher das zuständige Strafgericht bei der Prüfung einer Aufrechnung notwendigerweise auch die Vorfrage der Existenz der Forderung zu klären habe (so OLG Stuttgart Beschluss v. 21. August 1985 - 4 Ws 232/85; im Ergebnis auch OLG München, NStZ 1987, 45).
  • KG, 09.05.2003 - 5 Ws 135/03

    Strafvollzug: Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen eine Aufrechnung der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.05.2014 - 1 Ws 83/14
    Sowohl bei einer Aufrechnung mit einer öffentlich-rechtlichen Gegenforderung im Zivilprozess als auch im umgekehrten Fall mit einer zivilrechtlichen Forderung im Rahmen eines Verwaltungsgerichtsprozesse ist es allgemeine Praxis, das Verfahren gemäß § 148 ZPO beziehungsweise § 94 VwGO auszusetzen und eine Entscheidung des jeweiligen Fachgerichts abzuwarten (KG, Beschluss v. 9. Mai 2003 - 5 Ws 135/03 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG München, 17.03.1986 - 1 Ws 1026/85
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.05.2014 - 1 Ws 83/14
    In der Rechtsprechung wird teilweise vertreten, trotz der zivilrechtlichen Natur des Anspruches sei die Verweisung auf verschiedene Rechtswege nicht praktikabel, da im Rahmen der Strafhaft der Rechtsweg nach §§ 109 ff StVollZG eröffnet sei und daher das zuständige Strafgericht bei der Prüfung einer Aufrechnung notwendigerweise auch die Vorfrage der Existenz der Forderung zu klären habe (so OLG Stuttgart Beschluss v. 21. August 1985 - 4 Ws 232/85; im Ergebnis auch OLG München, NStZ 1987, 45).
  • OLG Bamberg, 01.08.2018 - 1 Ws 191/18

    Unwirksame Aufrechnung der Haftanstalt gegen Überbrückungsgeldanspruch eines

    Nicht erledigt haben sich die Beschwerdepunkte Beteiligung an den Stromkosten sowie Kostenerhebung für den Fernsehempfang, weil der Beschwerdeführer durch die von der Anstalt vorgenommenen Abbuchungen nach wie vor entreichert bleibt (siehe OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.5.2014 - 1 Ws 83/14, BeckRS 2015, 07972), so dass die Beschwerde in diesen Punkten zulässig bleibt.

    Insoweit verhält es sich anders als in dem vom OLG Zweibrücken, BeckRS 2015, 07972 entschiedenen Fall.

  • OLG Naumburg, 08.09.2015 - 1 Ws (RB) 91/15

    Strafvollstreckungsverfahren: Verfahrensaussetzung bei Klärung einer

    Dagegen ist eine solche Verfahrensaussetzung nicht zwingend, wie dies teilweise vertreten wird (vgl. KG Berlin NStZ-RR 2003, 317ff.; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22. Mai 2014 - 1 Ws 83/14, juris; AK-Feest/Köhne, StVollzG, 6. Aufl., § 93 Rn. 12).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 11.03.2014 - 1 Ws 83/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,41565
OLG Jena, 11.03.2014 - 1 Ws 83/14 (https://dejure.org/2014,41565)
OLG Jena, Entscheidung vom 11.03.2014 - 1 Ws 83/14 (https://dejure.org/2014,41565)
OLG Jena, Entscheidung vom 11. März 2014 - 1 Ws 83/14 (https://dejure.org/2014,41565)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2014, 750
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Bremen, 11.05.2020 - 1 Ws 44/20
    Generell kann bei Sexualstraftaten eines Erwachsenen schon eine einmalige Begehung eines derartigen Sexualdelikts auf einen schweren Persönlichkeitsdefekt hindeuten, der weitere Taten ähnlicher Art befürchten lassen kann (siehe hierzu die Rspr. des Senats, Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 25.08.2000 - Ws 104/00, juris Rn. 3, NStZ-RR 2001, 220; so auch OLG Jena, Beschluss vom 11.03.2014 - 1 Ws 83/14, juris Rn. 18, StV 2014, 750).
  • OLG Karlsruhe, 21.01.2020 - 2 Ws 1/20

    Haftgrund der Wiederholungsgefahr bei Erheblichkeit exhibitionistischer

    Wiederholungsgefahr i.S. des § 112 a Abs. 1 StPO setzt danach zunächst voraus, dass bestimmte Tatsachen die Annahme einer so starken Neigung des Beschuldigten zu einschlägigen Straftaten erkennen lassen, dass die Gefahr zur Begehung gleichartiger Taten bis zur rechtskräftigen Verurteilung in der den Gegenstand des Ermittlungsverfahrens bildenden Sache besteht (OLG Bremen a.a.O.; OLG Jena StV 2014, 750).
  • OLG Zweibrücken, 30.11.2022 - 1 Ws 243/22

    Rechtmäßigkeit einer erneuten Untersuchungshaft bei zuvor als unverhältnismäßig

    Dabei sind auch Indiztatsachen zu berücksichtigen und zu würdigen, wie die Vorstrafen des Beschuldigten, die zeitlichen Abstände zwischen ihnen sowie Persönlichkeitsstruktur und Lebensumstände des Beschuldigten (Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 25.08.2000 - Ws 104/00, juris Rn. 3 f.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.02.2010 - 2 Ws 35/10, juris Rn. 5 ff.; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 11.03.2014 - 1 Ws 83/14, juris Rn. 14 ff.; OLG Koblenz, Beschluss vom 04.06.2014 - 2 Ws 300/14, juris Rn. 6; Lind in LR-StPO, 27. Aufl., § 112a Rn. 55 ff.; Graf in KK-StPO, 8. Aufl., § 112a Rn. 19).
  • OLG Bamberg, 18.04.2023 - 1 Ws 209/23

    Voraussetzungen für auf Wiederholungsgefahr gestützten Haftbefehl nach Vornahme

    Dabei ist sich der Senat bewusst, dass dieser Schluss nicht zwingend ist und die Wiederholungsgefahr durch die einmalige Verwirklichung einer Katalogtat nicht immer automatisch indiziert wird, sondern durch hinzutreten weiterer Umstände relativiert sein kann (vgl. z.B. OLG Koblenz BeckRS 2014, 11571; OLG Jena BeckRS 2015, 113; BeckOK-StPO/Krauß [46. Ed., Stand: 01.01.2023] § 112a Rn. 13 m.w.N.).
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