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OLG Koblenz, 19.04.2006 - 1 Ws 833/05 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB V § 28 Abs. 4; StVollzG § 61
Beteiligung des Strafgefangenen an den Kosten ambulanter ärztlicher Behandlung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Trier, 19.10.2005 - 10 StVK 542/05
- OLG Koblenz, 19.04.2006 - 1 Ws 833/05
Papierfundstellen
- NStZ 2006, 700
- StV 2006, 538
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- Drs-Bund, 03.11.2005 - BT-Drs 16/44
Auszug aus OLG Koblenz, 19.04.2006 - 1 Ws 833/05
Für eine darüber hinausgehende Beteiligung an den mit der Inhaftierung verbundenen Kosten bedarf es einer gesetzlichen Regelung (siehe auch den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes - BT-Drs. 16/44).
- BVerfG, 10.10.2012 - 2 BvR 922/11
Strafvollzug und lebenslange Freiheitsstrafe (Maßnahme; medizinische Behandlung …
Gerade Strafgefangene sind, da sie keinen Anspruch darauf haben, einen Arzt ihrer Wahl zu konsultieren (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 2008 - 2 BvQ 36/08 -, juris; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 17. Februar 1999 - Ws 8/99 -, NStZ 1999, S. 479 ; KG…, Beschluss vom 23. Mai 2005 - 5 Ws 168/05 Vollz -, NStZ 2006, S. 699 ; OLG Koblenz, Beschluss vom 19. April 2006 - 1 Ws 833/05 -, juris), in besonderem Maße darauf angewiesen, dass zum Schutz ihrer Grundrechte eine gerichtliche Überprüfung von Entscheidungen der Justizvollzugsanstalt auch insoweit möglich ist, als ärztliche Behandlungen in Rede stehen.