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   OLG Düsseldorf, 12.10.1999 - 1 Ws 846/99   

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https://dejure.org/1999,5002
OLG Düsseldorf, 12.10.1999 - 1 Ws 846/99 (https://dejure.org/1999,5002)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.10.1999 - 1 Ws 846/99 (https://dejure.org/1999,5002)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Oktober 1999 - 1 Ws 846/99 (https://dejure.org/1999,5002)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Entziehung der Fahrerlaubnis; Hinauszögerung der Hauptverhandlung

  • Judicialis

    StPO § 111a; ; StGB § 61; ; StGB § 62

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 111a; StGB §§ 61, 62

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2001, 354
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 18.03.1999 - 1 Ws 191/99

    Straßenverkehrsrecht; vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.10.1999 - 1 Ws 846/99
    Der Senat verweist dazu auf seinen Beschluß vom 18. März 1999 - 1 Ws 191/99 -, dessen Gründe insoweit fortbestehen.

    Dies kommt in Betracht, wenn sich das Verfahren ungewöhnlich lange verzögert hat und deshalb die Feststellung eines Eignungsmangels in der zukünftigen Hauptverhandlung nicht mehr wahrscheinlich ist (vgl. Senatsbeschluß vom 18. März 1999, a. a. O., und die dort zitierten weiteren Senatsentscheidungen; ferner Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 111 a Rdnr. 10).

  • OLG Hamm, 04.09.2012 - 1 Ws 464/12

    Anfechtung der Ablehnung des Antrags auf Aufhebung der vorläufigen Entziehung der

    Allerdings kann der Zeitablauf seit der Tat dazu führen, dass der Eignungsmangel nicht mehr wird festgestellt werden können, so dass eine Aufhebung der Maßnahme dann geboten sein kann, wenn die endgültige Entziehung wegen Zeitablaufs unwahrscheinlich wird (OLG Düsseldorf NZV 2001, 354; OLG Hamm NStZ-RR 2007, 351; Meyer-Goßner StPO 55. Aufl. § 111a Rdn. 11).
  • OLG Hamm, 27.03.2007 - 4 Ws 152/07

    vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis; Sperrfristablauf; beschleunigte

    b) Der bloße Zeitablauf der erstinstanzlich angeordneten Sperrfrist während des Berufungsverfahrens rechtfertigt als solcher nicht die Annahme, die endgültige Entziehung der Fahrerlaubnis werde nicht mehr angeordnet werden (OLG Düsseldorf NZV 2001, 354; 1999, 389, 1988, 194; 1990, 404; Nack, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 5. Aufl. 2003, § 111a Rdnr. 10; Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl. 206, § 111 a Rdnr. 11 m.w.N.; Hentschel, Trunkenheit, Fahrerlaubnisentziehung, Fahrverbot, 10 Aufl. 2006, Rdnr. 866, 867).

    Dies kommt in Betracht, wenn sich das Verfahren ungewöhnlich lange verzögert hat und deshalb die Feststellung eines Eignungsmangels in der zukünftigen Hauptverhandlung nicht mehr wahrscheinlich ist (OLG Bremen, VRS 31, 454; OLG Düsseldorf, NZV 2001, 354 (hier: 27 Monate!); Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl. 2003, § 111 a StPO, Rdnr, 9; Janiszewski/Jagow/Burmann, StVO, 19. Aufl. 2006, § 111 a StPO, Rdnr. 10).

  • OLG Hamm, 27.03.2007 - 4 Ws 152/05

    Entziehung der Fahrerlaubnis (vorläufige) - Nötigung - rechts überholen

    b) Der bloße Zeitablauf der erstinstanzlich angeordneten Sperrfrist während des Berufungsverfahrens rechtfertigt als solcher nicht die Annahme, die endgültige Entziehung der Fahrerlaubnis werde nicht mehr angeordnet werden (OLG Düsseldorf NZV 2001, 354; 1999, 389, 1988, 194; 1990, 404; Nack, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 5. Aufl. 2003, § 111a Rdnr. 10; Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl. 206, § 111 a Rdnr. 11 m.w.N.; Hentschel, Trunkenheit, Fahrerlaubnisentziehung, Fahrverbot, 10 Aufl. 2006, Rdnr. 866, 867).

    Dies kommt in Betracht, wenn sich das Verfahren ungewöhnlich lange verzögert hat und deshalb die Feststellung eines Eignungsmangels in der zukünftigen Hauptverhandlung nicht mehr wahrscheinlich ist (OLG Bremen, VRS 31, 454; OLG Düsseldorf, NZV 2001, 354 (hier: 27 Monate!); Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl. 2003, § 111 a StPO, Rdnr, 9; Janiszewski/Jagow/Burmann, StVO, 19. Aufl. 2006, § 111 a StPO, Rdnr. 10).

  • OLG Köln, 28.03.2008 - 2 Ws 136/08

    Aufhebung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis allein aufgrund des

    Nach obergerichtlicher Rechtsprechung kann bei groben Pflichtverletzungen und erheblichen Verzögerungen die Unzulässigkeit der Aufrechterhaltung einer einstweiligen Entziehung der Fahrerlaubnis eintreten (SenE StV 91, 248 und vom 26.2.2002 - 2 Ws 78/02 - OLG Nürnberg StV 2006, 685; OLG Karlsruhe NStZ 2005, 402; OLG Düsseldorf NZV 2001, 354; vgl auch Meyer-Goßner a.a.O. Rdn. 10).
  • AG Montabaur, 24.02.2012 - 2020 Js 12711/11

    Aufhebung einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis bei Unvertretbarkeit

    Das Übermaßverbot kann im Einzelfall nicht nur der Anordnung und Vollziehung, sondern auch der Fortdauer einer strafprozessualen Maßnahme zeitliche Grenzen setzen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 09.02.2005, 2 Ws 15/05, OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.10.1999, 1 Ws 846/99; KG Berlin, Beschl. v. 01.04.2011, 3 Ws 153/11).
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