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   OLG Saarbrücken, 25.06.2014 - 1 Ws 85/14   

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OLG Saarbrücken, 25.06.2014 - 1 Ws 85/14 (https://dejure.org/2014,15130)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25.06.2014 - 1 Ws 85/14 (https://dejure.org/2014,15130)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25. Juni 2014 - 1 Ws 85/14 (https://dejure.org/2014,15130)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Vernehmungsterminsgebühr, Hafttermin

  • Burhoff online

    Vernehmungsterminsgebühr, Verhandeln, Hafttermin

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhandeln über die Anordnung oder Fortdauer der Untersuchungshaft als Voraussetzung des Entstehens der Gebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Gibt es eine (Vernehmungs)Terminsgebühr für diese Hafttermine?

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 27.11.2006 - 2 (s) Sbd IX-117/06

    Vernehmungsterminsgebühr; Begriff des Verhandelns; keine Einlassung zur Sache

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.06.2014 - 1 Ws 85/14
    Demgegenüber liegt ein "Verhandeln" nicht schon dann vor, wenn der Verteidiger dem Angeklagten bei dessen Vorführung vor dem Haftrichter lediglich anrät, keine Angaben zur Sache zu machen und dieser hierauf schweigt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 27.11.2006 2 (s) Sbd IX - 117/06 -, juris; Thüring.

    OLG, a.a.O.), der Verteidiger im Termin einen Antrag auf Akteneinsicht stellt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 28.04.2006 - 2 (s) Sbd IX - 31/06 -, juris; Kroiß in Mayer/Kroiß, RVG, 6. Aufl., Vorbemerkung 4, Nr. 4100 - 4103 VV Rn. 36) und/oder auf seinen Antrag als Pflichtverteidiger beigeordnet wird (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 27, 11.2006 - 2 (s) Sbd IX - 117/06 -, a.a.O.; Kroiß, a.a.O.).

  • OLG Jena, 15.10.2013 - 1 Ws 344/13

    Entstehen der Terminsgebühr nach Nr. 4102 Ziff. 3 VV RVG

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.06.2014 - 1 Ws 85/14
    OLG, Beschluss vom 15.10.2013 - 1 Ws 344/13 -, jew. zitiert nach juris); Burhoff, RVG - Straf- und Bußgeldsachen, 3. Aufl., S. 1001 Rn. 31), es sei denn an die Verkündung des Haftbefehls schließt sich eine Verhandlung über die Fortdauer der Untersuchungshaft an (vgl. amtliche Begründung, a.a.O.).
  • KG, 31.10.2008 - 2 StE 6/07

    Vergütung des Pflichtverteidigers: Terminsgebühr bei einem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.06.2014 - 1 Ws 85/14
    Mit diesem Erfordernis wollte der Gesetzgeber - wie in dem angefochtenen Beschluss zutreffend ausgeführt ist - erreichen, dass die häufig nur sehr kurzen reinen Haftbefehlsverkündungstermine nicht von diesem Gebührentatbestand erfasst werden und die Teilnahme des Rechtsanwalts an derartigen Terminen nicht gesondert honoriert wird (vgl. amtliche Begründung BT-Drucks. 15/1971, S. 223; OLG Hamm, Beschluss vom 18.12.2005 - 2 (s) Sbd VIII - 224/05 - KG, Beschluss vom 31.10.2008 - (1) 2 StE 6/07 - 6 (6/07) - Thüring.
  • OLG Hamm, 28.04.2006 - 2 (s) Sbd IX-31/06

    Pauschgebühr; Verhandlungstermin; Verhandeln; Vernehmungstermin

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.06.2014 - 1 Ws 85/14
    OLG, a.a.O.), der Verteidiger im Termin einen Antrag auf Akteneinsicht stellt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 28.04.2006 - 2 (s) Sbd IX - 31/06 -, juris; Kroiß in Mayer/Kroiß, RVG, 6. Aufl., Vorbemerkung 4, Nr. 4100 - 4103 VV Rn. 36) und/oder auf seinen Antrag als Pflichtverteidiger beigeordnet wird (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 27, 11.2006 - 2 (s) Sbd IX - 117/06 -, a.a.O.; Kroiß, a.a.O.).
  • OLG Hamm, 18.12.2005 - 2 (s) Sbd VIII-224/05

    Pauschgebühr; Haftbefehlsverkündung; Terminsgebühr; Verhandeln

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.06.2014 - 1 Ws 85/14
    Mit diesem Erfordernis wollte der Gesetzgeber - wie in dem angefochtenen Beschluss zutreffend ausgeführt ist - erreichen, dass die häufig nur sehr kurzen reinen Haftbefehlsverkündungstermine nicht von diesem Gebührentatbestand erfasst werden und die Teilnahme des Rechtsanwalts an derartigen Terminen nicht gesondert honoriert wird (vgl. amtliche Begründung BT-Drucks. 15/1971, S. 223; OLG Hamm, Beschluss vom 18.12.2005 - 2 (s) Sbd VIII - 224/05 - KG, Beschluss vom 31.10.2008 - (1) 2 StE 6/07 - 6 (6/07) - Thüring.
  • LG Düsseldorf, 25.08.2022 - 17 Qs 22/22

    Vernehmungsterminsgebühr, Verhandeln, Hafttermin

    Mit diesem Erfordernis wollte der Gesetzgeber erreichen, dass die häufig nur sehr kurzen reinen Haftbefehlsverkündungstermine nicht von diesem Gebührentatbestand erfasst werden und die Teilnahme des Rechtsanwalts an derartigen Terminen nicht gesondert honoriert wird (vgl. amtliche Begründung BT-Drucks. 15/1971, S. 223; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25.06.2014 - 1 Ws 85/14 - OLG Bamberg, Beschuss vom 19.01.2021 - 1 Ws 692/20; OLG Hamm, Beschluss vom 18.12.2005 - 2 (s) Sbd VIII - 224/05 - KG Berlin, Beschluss vom 31.10.2008 - (1) 2 StE 6/07 - 6 (6/07) - Thüringer OLG, Beschluss vom 15.10.2013 - 1 Ws 344/13 -, LG Düsseldorf, Beschluss vom 23.08.2013 - 4 KLs 24/12, jew. zitiert nach juris), es sei denn an die Verkündung des Haftbefehls schließt sich eine Verhandlung über die Fortdauer der Untersuchungshaft an (vgl. amtliche Begründung BT-Drucks. 15/1971, S. 223).

    Das bedeutet, dass der Verteidiger im Termin für den Beschuldigten in der Weise tätig geworden sein muss, dass er Erklärungen oder Stellungnahmen abgegeben oder Anträge gestellt hat, die dazu bestimmt waren, die Fortdauer der Untersuchungshaft abzuwenden (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 31.10.2008 - (1) 2 StE 6/07 - 6 (6/07); OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25.06.2014 - 1 Ws 85/14; LG Düsseldorf, Beschluss vom 23.08.2013 - 4 KLs 24/12, jew. zitiert nach juris).

    Insofern begründet insbesondere der Antrag des Beschwerdegegners, als Pflichtverteidiger beigeordnet zu werden, keine Verhandlung im gebührenrechtlichen Sinn (vgl. LG Düsseldorf, Beschluss vom 23.08.2013 - 4 KLs 24/12; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25.06.2014 - 1 Ws 85/14 -, zitiert nach juris).

    Denn auch in einem solchen Fall erschöpft sich der Termin nach außen hin in der bloßen Abfolge der ohnehin gesetzlich vorgesehenen Förmlichkeiten eines Vorführungstermins gem. § 128 StPO (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25.06.2014 - 1 Ws 85/14 - OLG Hamm, Beschluss vom 27.11.2006 - 2 (s) Sbd IX - 117/06 - Thüringer OLG, Beschluss vom 15.10.2013 - 1 Ws 344/13).

    Allein dies führt jedoch in Ermangelung von Erklärungen oder Stellungnahmen zur Anordnung der Untersuchungshaft nicht zu einem Verhandeln i.S.d. Nr. 4102 Ziff. 3 VV RVG (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25.06.2014 - 1 Ws 85/14 -, zitiert nach juris).

    Da der Beschuldigte auf Anraten des Beschwerdegegners vielmehr keine Angaben zur Sache gemacht hat, würde auch eine derartige Erörterung durch das Gericht die Gebühr gem. Nr. 4102 VV RVG in Ermangelung einer Tätigkeit des Verteidigers nicht auslösen (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25.06.2014 - 1 Ws 85/14 -, zitiert nach juris).

  • OLG Bamberg, 19.01.2021 - 1 Ws 692/20

    Voraussetzungen für gebührenauslösendes "Verhandeln" über Untersuchungshaft

    Die sich außerhalb der Hauptverhandlung vor Verkündung eines an die Verfahrenslage angepassten Haftbefehls darin erschöpfende anwaltliche Beratung des Mandaten dahin, keine Angaben zur Sache zu machen, stellt (noch) kein für das Entstehen der Gebühr nach den Nrn. 4102 Nr. 3, 4103 VV-RVG notwendiges "Verhandeln" dar (u.a. Anschluss an OLG Saarbrücken Beschluss vom 25.06.2014 - 1 Ws 85/14 = StraFo 2014, 350 und OLG Jena Beschluss vom 15.10.2013 - 1 Ws 344/13 bei juris).

    a) Nach h.M. (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25.06.2014 - 1 Ws 85/14 = StraFo 2014, 350; OLG Jena, Beschluss vom 15.10.2013 - 1 Ws 344/13; LG Osnabrück, Beschluss vom 07.12.2018 - 18 Kls 879 Js 44614/17 = JurBüro 2020, 478; Kremer in: Riedel/Sußbauer RVG 10. Aufl. VV 4102 Rn. 10; Kroiß in: Mayer/Kroiß [Hrsg.] RVG 5. Aufl. Nr. 4100-4103 VV Rn. 36; NK-GK/Stollenwerck in: Schneider/Volpert/Fölsch [Hrsg.] Gesamtes Kostenrecht 2. Aufl. Nr. 4100-4103 VV RVG) liegt bei der bloßen Beratung des Mandanten, keine Angaben zu machen, ein Verhandeln über die Anordnung oder Fortdauer der Untersuchungshaft nicht vor.

  • LG Augsburg, 23.11.2023 - 8 Qs 307/23

    Terminsgebühr, Verhandeln, Einlassung zur Sache, Antrag zur Haftfortdauer

    Mit diesem Erfordernis wollte der Gesetzgeber erreichen, dass die häufig nur sehr kurzen reinen Haftbefehlsverkündungstermine nicht von diesem Gebührentatbestand erfasst werden und die Teilnahme des Rechtsanwalts an derartigen Terminen nicht gesondert honoriert wird (vgl. OLG Saarbrücken, B. v. 25.06.2014, 1 Ws 85/14 - juris Rn. 7).

    Daran ändert auch der abermalige Verweis der Staatskasse in der Beschwerdebegründung vom 05.10.2023 auf die Entscheidungen des OLG Saarbrücken (B. v. 25.06.2014, 1 Ws 85/14 - juris) und OLG Bamberg (B. v. 19.01.2012, 1 Ws 692/20 - juris) nichts, da selbstverständlich die jeweiligen Besonderheiten des Einzelfalls in den Blick zu nehmen sind und den zitierten Entscheidungen - soweit ersichtlich - ein gänzlich anderer Sachverhalt zugrunde lag:.

  • LG Würzburg, 25.11.2020 - 8 KLs 981 Js 20829/18

    Terminsgebühr für die Teilnahme des Verteidigers an einem

    Das Oberlandesgericht Saarbrücken führt etwa in seiner Entscheidung vom 25.06.2014, Az. 1 Ws 85/14 (= StraFO 2014, 350-351, zitiert nach juris) aus, der Gesetzgeber habe mit der Regelung der VV 4102 RVG und dem dort ausdrücklich genannten Erfordernis des "Verhandelns" erreichen wollen, dass die häufig nur sehr kurzen reinen Haftbefehlsverkündungstermine nicht von diesem Gebührentatbestand erfasst werden und die Teilnahme des Rechtsanwalts an derartigen Terminen nicht gesondert honoriert werden.
  • OLG Hamm, 27.10.2020 - 5 RVGs 63/20

    Vernehmungsterminsgebühr, Verhandeln, Erörterung von Haftfragen

    Verhandlung im Sinne des Gebührentatbestandes bedeutet, dass der Verteidiger im Termin für den Beschuldigten in der Weise tätig geworden sein muss, dass er Erklärungen oder Stellungnahmen abgegeben oder Anträge gestellt hat, die dazu bestimmt waren, die Fortdauer der Untersuchungshaft abzuwenden (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25.06.2014 - 1 Ws 85/14 = StraFo 2014, 350-351).
  • LG Bad Kreuznach, 10.08.2020 - 2 KLs 1042 Js 12567/18

    Vergütung des Pflichtverteidigers: Entstehung der Vernehmungsterminsgebühr bei

    Zwar mag das vorausgesetzte Verhandeln über die Anordnung oder Fortdauer der Untersuchungshaft mehr als die bloße Erklärung einer Antragsrücknahme voraussetzen (LG Osnabrück, Beschluss vom 28.06.2018 - 15 KLs 35/16 -, juris; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25.06.2015 - 1 Ws 85/14 -), nach gebotener Sachaufklärung hat sich jedoch herausgestellt, dass über die nicht wortgetreue Dokumentation im Protokoll hinaus, der Antragsrücknahme eine Erörterung der Fortdauer der Untersuchungshaft im Hinblick auf das Fortbestehen des Haftgrundes der Fluchtgefahr vorangegangen war.
  • LG Osnabrück, 28.06.2018 - 15 KLs 35/16

    Entstehung der Terminsgebühr für die Teilnahme an Terminen außerhalb der

    Der Verteidiger muss für seinen Mandanten in diesem Termin in einer Weise tätig geworden sein, dass er Erklärungen oder Stellungnahmen abgegeben bzw. Anträge gestellt hat, die dazu bestimmt waren, Anordnung oder Fortdauer der Untersuchungshaft abzuwenden (KG AGS 2007, 241; OLG Saarbrücken StraFo 2014, 350 [OLG Saarbrücken 25.06.2014 - 1 Ws 85/14] ).
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