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   KG, 18.11.2011 - 1 Ws 86/11   

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https://dejure.org/2011,49037
KG, 18.11.2011 - 1 Ws 86/11 (https://dejure.org/2011,49037)
KG, Entscheidung vom 18.11.2011 - 1 Ws 86/11 (https://dejure.org/2011,49037)
KG, Entscheidung vom 18. November 2011 - 1 Ws 86/11 (https://dejure.org/2011,49037)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Vernehmungsterminsgebühr, analoge Anwendung, Erörterungsstermin

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Nr 4102 RVG-VV, § 202a StPO
    Verteidigervergütung: Anspruch auf eine Terminsgebühr für die Teilnahme an einem Erörterungstermin vor der Eröffnung des Hauptverfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Verteidigers auf eine gesonderte Gebühr für die Teilnahme an einem nach § 202a StPO durchgeführten Erörterungstermin gem. Nr. 4102 VV RVG analog

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 4102

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • LG Offenburg, 31.05.2006 - 1 KLs 16 Js 10008/05

    Vergütung des Pflichtverteidigers: Terminsgebühr für die Teilnahme an der

    Auszug aus KG, 18.11.2011 - 1 Ws 86/11
    b) Einer entsprechenden Anwendung der Gebührentatbestände der Nr. 4102 VV RVG auf den Erörterungstermin nach § 202a StPO steht auch entgegen, dass es sich hierbei bereits um eine Ausnahmeregelung von dem Grundsatz handelt, demzufolge außerhalb der Hauptverhandlung abgehaltene Termine nicht gesondert vergütet werden (vgl. Senat aaO; OLG Saarbrücken aaO; Burhoff, RVG 3. Aufl., Nr. 4102 VV Rdn. 45 [S. 1006]; ders. RVGreport 2011, 383 und 2010, 401; a. A. LG Offenburg NStZ-RR 2006, 358).
  • OLG Saarbrücken, 08.08.2011 - 1 Ws 89/11

    Rechtsanwaltsvergütung; Besondere Terminsgebühr der Nr. 4102 VV- RVG; Analoge

    Auszug aus KG, 18.11.2011 - 1 Ws 86/11
    Es ist nicht davon auszugehen, dass der Gesetzgeber bei der umfassenden Novellierung des Rechtsanwaltsvergütungsrechts, bei der die außerhalb der Hauptverhandlung geleisteten Verteidigungsbemühungen bedacht und ausdrücklich aufgewertet wurden, versehentlich unterlassen hat, die Erörterungen und Absprachen einem gesonderten Vergütungstatbestand zuzuführen (so auch OLG Saarbrücken, Beschluss vom 8. August 2011 - 1 Ws 89/11 - bei Burhoff online).
  • BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97

    Verständigung im Strafverfahren

    Auszug aus KG, 18.11.2011 - 1 Ws 86/11
    Damit wurde das außerhalb der Hauptverhandlung geführte Verständigungsgespräch aber nur kodifiziert; es war in der Praxis bereits üblich und Gegenstand einer Vielzahl von Entscheidungen (vgl. nur BGH NJW 1997, 2691; 1998, 86; 2004, 3426; 2004, 2536).
  • BGH, 20.06.1997 - 2 StR 275/97

    Verzicht auf die Rechtsmittelbelehrung - Unwirksamkeit einer Verzichtserklärung -

    Auszug aus KG, 18.11.2011 - 1 Ws 86/11
    Damit wurde das außerhalb der Hauptverhandlung geführte Verständigungsgespräch aber nur kodifiziert; es war in der Praxis bereits üblich und Gegenstand einer Vielzahl von Entscheidungen (vgl. nur BGH NJW 1997, 2691; 1998, 86; 2004, 3426; 2004, 2536).
  • BGH, 15.06.2004 - 3 StR 368/02

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; verfahrensbeendende Absprachen

    Auszug aus KG, 18.11.2011 - 1 Ws 86/11
    Damit wurde das außerhalb der Hauptverhandlung geführte Verständigungsgespräch aber nur kodifiziert; es war in der Praxis bereits üblich und Gegenstand einer Vielzahl von Entscheidungen (vgl. nur BGH NJW 1997, 2691; 1998, 86; 2004, 3426; 2004, 2536).
  • BGH, 08.09.2004 - XII ZB 144/04

    Anrechte bei der Bayerischen Versorgungskammer - Zusatzversorgungskasse der

    Auszug aus KG, 18.11.2011 - 1 Ws 86/11
    Damit wurde das außerhalb der Hauptverhandlung geführte Verständigungsgespräch aber nur kodifiziert; es war in der Praxis bereits üblich und Gegenstand einer Vielzahl von Entscheidungen (vgl. nur BGH NJW 1997, 2691; 1998, 86; 2004, 3426; 2004, 2536).
  • BGH, 21.12.2004 - IXa ZB 228/03

    Pfändbarkeit von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus KG, 18.11.2011 - 1 Ws 86/11
    Ausnahmevorschriften sind aber eng auszulegen (vgl. BGH VersorgW 2011, 207; NJW 2005, 681) und einer analogen Anwendung grundsätzlich nicht zugänglich (vgl. BGH MDR 2004, 989).
  • OLG Celle, 02.03.2011 - 1 ARs 84/10

    Bewilligung einer Pauschgebühr aufgrund mangelnder Zumutbarkeit der

    Auszug aus KG, 18.11.2011 - 1 Ws 86/11
    Der Pflichtverteidiger, der erschwerende Umstände nicht über eine Rahmengebühr geltend machen kann, kann gegebenenfalls eine Pauschgebühr beantragen (vgl. Burhoff, RVG 3. Aufl. Nr. 4102 VV RVG [S. 1006]), jedenfalls sofern die Pflichtverteidigergebühren in einer Gesamtschau (vgl. OLG Celle RVGreport 2011, 177) nicht zumutbar erscheinen (§ 51 Abs. 1 Satz 1 RVG).
  • LG Braunschweig, 06.05.2011 - 7 Qs 83/11

    Anspruch eines Verteidigers auf Terminsgebühr für einen von einem gerichtlich

    Auszug aus KG, 18.11.2011 - 1 Ws 86/11
    b) Einer entsprechenden Anwendung der Gebührentatbestände der Nr. 4102 VV RVG auf den Erörterungstermin nach § 202a StPO steht auch entgegen, dass es sich hierbei bereits um eine Ausnahmeregelung von dem Grundsatz handelt, demzufolge außerhalb der Hauptverhandlung abgehaltene Termine nicht gesondert vergütet werden (vgl. Senat aaO; OLG Saarbrücken aaO; Burhoff, RVG 3. Aufl., Nr. 4102 VV Rdn. 45 [S. 1006]; ders. RVGreport 2011, 383 und 2010, 401; a. A. LG Offenburg NStZ-RR 2006, 358).
  • KG, 30.12.2005 - 4 Ws 160/05

    Pflichtverteidigerkosten: Terminsgebühr für Vorbereitungsgespräch mit dem Gericht

    Auszug aus KG, 18.11.2011 - 1 Ws 86/11
    Denn die durch den Verteidiger erbrachten Bemühungen werden durch die Verfahrensgebühr für den ersten Rechtszug nach Nr. 4112 VV RVG abgegolten (vgl. Senat, Beschluss vom 8. August 2011 - (1) 2 StE 6/10-4 (6/10) - KG RVGreport 2006, 151 [für das alte Recht]).
  • OLG Köln, 23.07.2014 - 2 Ws 416/14

    Keine Terminsgebühr für Teilnahme eines Pflichtverteidigers an einem

    Die durch den Verteidiger erbrachten Bemühungen werden nämlich durch die Verfahrensgebühr für den ersten Rechtszug nach Nr. 4112 VV RVG abgegolten (vgl. KG, Beschluss v. 18.11.2011 - 1 Ws 86/11 - KG, Beschluss v. 30.12.2005 - 4 Ws 160/05; OLG Saarbrücken, Beschluss v. 08.08.2011 - 1 Ws 89/11 - OLG Bremen, Beschluss v. 19.11.2012 - Ws 183/12 - alle zit. nach juris).

    Der Pflichtverteidiger, der erschwerende Umstände nicht über eine Rahmengebühr geltend machen kann, kann gegebenenfalls eine Pauschgebühr nach § 51 Abs. 1 Satz 1 RVG beantragen, jedenfalls sofern die Pflichtverteidigergebühren in einer Gesamtschau nicht zumutbar erscheinen (vgl. KG, Beschluss v. 18.11.2011 - 1 Ws 86/11 - OLG Saarbrücken, Beschluss v. 08.08.2011 - 1 Ws 89/11 - alle zit. nach juris).

  • OLG Bamberg, 15.03.2012 - 1 Ws 138/12

    Rechtmäßigkeit von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht: Wohnsitzwechsel nur

    Außerdem ist diese Weisung infolge ihres weiten Rahmens geeignet, die Lebensführung des Verurteilten in unzumutbarer Weise einzuschränken (vgl. Beschlüsse des Senats vom 24.02.2011 - 1 Ws 86/11 und vom 02.03.2011 - 1 Ws 90/11, jeweils unveröffentlicht).
  • OLG Brandenburg, 12.01.2023 - 2 Ws 156/22

    Gesondertes Erfallen der Terminsgebühr für die außerhalb der Hauptverhandlung

    Verneint wird die Möglichkeit einer analogen Anwendung vor allem in der Literatur (vgl. Gerold/Schmidt/Burhoff, RVG VV 4102 Rn.5; BeckOK RVG/Knaudt RVG VV 4102 Rn. 11, Burhoff in Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, Nr. 4102 VV Rn. 45) und der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 8. August 2011, Az.: 1 Ws 89/11; KG, Beschluss vom 18. November 2011, Az.: 1 Ws 86/11; OLG Köln, Beschluss vom 23. Juli 2014, Az.: III-2 Ws 416/14; alle zitiert nach juris).
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