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   OLG München, 24.10.2011 - 1 Ws 868/11, 1 Ws 869/11   

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https://dejure.org/2011,45951
OLG München, 24.10.2011 - 1 Ws 868/11, 1 Ws 869/11 (https://dejure.org/2011,45951)
OLG München, Entscheidung vom 24.10.2011 - 1 Ws 868/11, 1 Ws 869/11 (https://dejure.org/2011,45951)
OLG München, Entscheidung vom 24. Oktober 2011 - 1 Ws 868/11, 1 Ws 869/11 (https://dejure.org/2011,45951)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Auch wenn in einem "Altfall" die Überweisung des Verurteilten aus der im Urteil angeordneten Sicherungsverwahrung gem. § 67 a Abs. 2 Satz 1 StGB i. V. m. § 67 a Abs. 1 StGB in die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus erfolgt ist, befindet sich der Verurteilte ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Nürnberg, 01.04.2011 - 1 Ws 118/11

    Sicherungsverwahrung: Erledigterklärung wegen fehlender Anlasstaten

    Auszug aus OLG München, 24.10.2011 - 1 Ws 868/11
    Der Gesetzgeber wollte bei der Schaffung der Neuregelungen erklärtermaßen (vgl. BT-Drucks. 17/3403, S. 50), dass die neue Rechtslage auch bei denjenigen Verurteilten zum Tragen kommt, bei denen bereits die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung vollzogen wird (vgl. auch OLG Nürnberg, Beschluss vom 01.04.2011, StV 2011, 486).

    Nach Ansicht des OLG Frankfurt kann eine Erledigterklärung nach Art. 316 e Abs. 3 EGStGB nicht erfolgen, wenn zwar nicht die Anlasstat(en), wohl aber eine oder mehrere Vortaten im Katalog des § 66 StGB n. F. enthalten sind (vgl. zu sog. "Mischfällen" auch BT-Drucks. 17/3403 S. 51, OLG Celle, Beschluss vom 20.07.2011, Gz.: 2Ws 161/11 und OLG Nürnberg, Beschluss vom 01.04.2011, Gz.: 1 Ws 118/11, jeweils zitiert nach juris sowie OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.03.2011, NStZ 2011, 581).

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus OLG München, 24.10.2011 - 1 Ws 868/11
    Insbesondere verbleibt es auch hinsichtlich der Höchstdauer bei den in § 67 d StGB für die Sicherungsverwahrung enthaltenen Regelungen (vgl. diesbezüglich den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 04.05.2011, NJW 2011, 1931 zum Umfang der Unvereinbarkeitserklärung von § 67 d Abs. 3 Satz 1 StGB mit dem Grundgesetz), für die Frist zur Überprüfung gilt weiterhin § 67 e Abs. 2 letzter Halbsatz StGB.
  • OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 2 Ws 72/11

    Erledigterklärung der Sicherungsverwahrung nach neuem Recht

    Auszug aus OLG München, 24.10.2011 - 1 Ws 868/11
    Nach Ansicht des OLG Frankfurt kann eine Erledigterklärung nach Art. 316 e Abs. 3 EGStGB nicht erfolgen, wenn zwar nicht die Anlasstat(en), wohl aber eine oder mehrere Vortaten im Katalog des § 66 StGB n. F. enthalten sind (vgl. zu sog. "Mischfällen" auch BT-Drucks. 17/3403 S. 51, OLG Celle, Beschluss vom 20.07.2011, Gz.: 2Ws 161/11 und OLG Nürnberg, Beschluss vom 01.04.2011, Gz.: 1 Ws 118/11, jeweils zitiert nach juris sowie OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.03.2011, NStZ 2011, 581).
  • OLG Nürnberg, 22.06.2011 - 2 Ws 286/11

    Sicherungsverwahrung: Erledigterklärung der Maßregel nach Übergangsrecht

    Auszug aus OLG München, 24.10.2011 - 1 Ws 868/11
    Eine Prüfung, ob die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung vorliegend bereits nach den Kriterien aus Art. 316 e Abs. 3 Satz 1 EGStGB für erledigt zu erklären ist, hat sie ersichtlich nicht vorgenommen (vgl. hierzu auch die Entscheidung des OLG Nürnberg vom 22.06.2011, Gz.: 2 Ws 286/11, zitiert nach juris).
  • OLG Koblenz, 03.08.2011 - 1 Ws 385/11

    Sicherungsverwahrung: Voraussetzungen der Erledigungserklärung einer

    Auszug aus OLG München, 24.10.2011 - 1 Ws 868/11
    Der der Prüfung nach Art. 316 e Abs. 3 Satz 1 EGStGB - allerdings mit der vorgenannten Maßgabe - derzeit daher weiter zugrunde zu legende § 66 Abs. 1 StGB in der seit 01.01.2011 und bis zu einer Neuregelung bzw. bis zum 31.05.2013 geltenden Fassung (vgl. hierzu auch OLG Koblenz, Beschluss vom 03.08.2011, Gz.: 1 Ws 385/11, BeckRS 2011, 20651) sieht aber keine Sicherungsverwahrung mehr vor, wenn es sich bei den abzuurteilenden Anlasstaten um Diebstahl handelt, denn der 19. Abschnitt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs [Diebstahl und Unterschlagung] ist in § 66 Abs. 1 Nr. 1 lit. b nicht aufgeführt.
  • OLG Frankfurt, 04.10.2011 - 3 Ws 590/11

    Erledigung der Sicherungsverwahrung nach Art. 316 II 1 EGStGB - sog. Mischfälle

    Auszug aus OLG München, 24.10.2011 - 1 Ws 868/11
    Eine Vorlage an den Bundesgerichtshof gem. § 121 Abs. 2 GVG wie in dem vom OLG Frankfurt zu beurteilenden Fall (OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.10.2011, Gz.: 3 Ws 590/11, zitiert nach juris) kam vorliegend nicht in Betracht.
  • BGH, 25.04.2012 - 5 StR 451/11

    Erledigterklärung der nach § 66 StGB aF angeordneten Sicherungsverwahrung in

    Demnach hat die Prüfung der Erledigung der Sicherungsverwahrung oder der Aussetzung ihrer Vollstreckung zur Bewährung in "Mischfällen" (vgl. zur Eingrenzung dieses Begriffs OLG Karlsruhe NStZ 2011, 581; OLG München, Beschluss vom 24. Oktober 2011 - 1 Ws 868-869/11; Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 17. November 2011 - 2 Ws 85/11 Rn. 109 ff.), zu denen auch der verfahrensgegenständliche Fall gehört, nach den allgemeinen Regeln der § 67c Abs. 1, § 67e Abs. 1, § 67d Abs. 2 StGB zu erfolgen.
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