Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 08.08.2007 - 1 Ws 89/07 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Wiederholungsgefahr als Haftgrund; Voraussetzungen für das Vorliegen eines dringenden Tatverdachts nach einer Vergewaltigung; Erforderlichkeit der Haft für die Abwendung einer drohenden Gefahr; Voraussetzungen für das Bestehen einer inneren Neigung ...
Verfahrensgang
- AG Groß-Gerau, 21.10.2006 - 32 Gs 209/06
- LG Darmstadt, 29.06.2007 - 326 Js 48577/06
- OLG Frankfurt, 08.08.2007 - 1 Ws 89/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- EGMR, 18.05.2010 - 46/07
CHUDZIO v. POLAND
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - EuGH, 27.09.2007 - C-208/06
Medion - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - …
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Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 27.04.2007 - 1 Ws 89/07 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2007, 589
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 489/07
Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft (erste besondere Haftprüfung; Tatverdacht …
Auszug aus OLG Brandenburg, 27.04.2007 - 1 Ws 89/07
Ein Eingriff in die Freiheit ist nur dann hinzunehmen, wenn und insoweit der legitime Anspruch der staatlichen Gemeinschaft auf vollständige Aufklärung der Tat und rasche Bestrafung des Täters nicht anders gesichert werden kann als durch die vorläufige Inhaftierung des Verdächtigen (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seit dem 15. Dezember 1965 - 1 BvR 513/65 - , zuletzt mit Beschluss vom 29. März 2007 - 2 BvR 489/07 -).8 Eine Verletzung des Beschleunigungsgebotes kann daher auch schon vor Ablauf der Sechsmonatsfrist die Aufhebung des Haftbefehls gebieten, wenn es aufgrund vermeidbarer Fehler der Justizorgane zu einer erheblichen Verfahrensverzögerung kommt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. März 2007 - 2 BvR 489/07 -).
In derartigen Fällen gebietet bereits das Recht des Beschuldigten auf ein faires Verfahren (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG) die Aufhebung des Haftbefehls (Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 29. März 2007 - 2 BvR 489/07).
- BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65
Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität
Auszug aus OLG Brandenburg, 27.04.2007 - 1 Ws 89/07
Ein Eingriff in die Freiheit ist nur dann hinzunehmen, wenn und insoweit der legitime Anspruch der staatlichen Gemeinschaft auf vollständige Aufklärung der Tat und rasche Bestrafung des Täters nicht anders gesichert werden kann als durch die vorläufige Inhaftierung des Verdächtigen (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seit dem 15. Dezember 1965 - 1 BvR 513/65 - , zuletzt mit Beschluss vom 29. März 2007 - 2 BvR 489/07 -).