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   OLG Düsseldorf, 22.10.1996 - 1 Ws 895 - 896/96, 1 Ws 895/96, 1 Ws 896/96   

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https://dejure.org/1996,5324
OLG Düsseldorf, 22.10.1996 - 1 Ws 895 - 896/96, 1 Ws 895/96, 1 Ws 896/96 (https://dejure.org/1996,5324)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.10.1996 - 1 Ws 895 - 896/96, 1 Ws 895/96, 1 Ws 896/96 (https://dejure.org/1996,5324)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Oktober 1996 - 1 Ws 895 - 896/96, 1 Ws 895/96, 1 Ws 896/96 (https://dejure.org/1996,5324)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 56f Abs. 1 S. 1 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1998, 214
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 19.04.1985 - 2 BvR 1269/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf einer Bewährung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.10.1996 - 1 Ws 895/96
    Kommt das Gericht, welches über die innerhalb der Bewährungszeit begangene neue Straftat befindet, zu dem Ergebnis, daß die Sozialprognose eine Strafaussetzung zur Bewährung rechtfertigt, so ist es für das über den Widerruf einer früher gewährten Strafaussetzung zur Bewährung entscheidende Gericht in der Regel naheliegend, sich dieser sach- und zeitnäheren Prognose anzuschließen (vgl. BVerfG NStZ 1985, 357 ).
  • OLG Düsseldorf, 16.02.1995 - 1 Ws 122/95
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.10.1996 - 1 Ws 895/96
    Die Sache ist deshalb abweichend von der Regelung in § 309 Abs. 2 StPO zur erneuten Prüfung und Entscheidung an die Strafvollstreckungskammer zurückzuverweisen (vgl. dazu Senat VRS 89, 119 = StV 1995, 538 ).
  • OLG Düsseldorf, 22.12.1995 - 1 Ws 1011/95
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.10.1996 - 1 Ws 895/96
    Dies gilt nur dann nicht, wenn die Prognoseentscheidung inhaltlich nicht nachvollzogen werden kann (vgl. Senatsbeschlüsse vom 3. Juli 1995 - 1 Ws 527/95 -, und 22. Dezember 1995 - 1 Ws 1011/95 - m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 20.09.1993 - 2 Ws 369/93
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.10.1996 - 1 Ws 895/96
    Taten geringeren Gewichts (vgl. dazu Senat, StV 1983, 338) oder die Beschaffungskriminalität Drogenabhängiger, welche sich im Anschluß an die Tat einer Therapie unterziehen, müssen im Einzelfall einer günstigen Sozialprognose nicht entgegenstehen (vgl. OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, StV 1994, 200 ; OLG Düsseldorf, 2. Strafsenat, StV 1994, 199 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.o. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 05.05.1993 - 3 Ws 222/93
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.10.1996 - 1 Ws 895/96
    Taten geringeren Gewichts (vgl. dazu Senat, StV 1983, 338) oder die Beschaffungskriminalität Drogenabhängiger, welche sich im Anschluß an die Tat einer Therapie unterziehen, müssen im Einzelfall einer günstigen Sozialprognose nicht entgegenstehen (vgl. OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, StV 1994, 200 ; OLG Düsseldorf, 2. Strafsenat, StV 1994, 199 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.o. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 07.01.1983 - 1 Ws 9/83
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.10.1996 - 1 Ws 895/96
    Taten geringeren Gewichts (vgl. dazu Senat, StV 1983, 338) oder die Beschaffungskriminalität Drogenabhängiger, welche sich im Anschluß an die Tat einer Therapie unterziehen, müssen im Einzelfall einer günstigen Sozialprognose nicht entgegenstehen (vgl. OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, StV 1994, 200 ; OLG Düsseldorf, 2. Strafsenat, StV 1994, 199 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.o. m.w.N.).
  • LG Trier, 13.12.2021 - 2a KLs 5 Js 30/15

    Haftstrafen im Cyberbunker-Prozess

    Als neue in der Bewährungszeit begangene Straftat gilt auch eine vor dem Urteil begonnene Dauerstraftat, wenn - wie hier - ein Teilakt dieser Dauerstraftat unter laufender Bewährung begangen wurde (OLG Hamm, StV 1998, 214; Fischer, a.a.O., § 56f Rn. 3; Kinzig in: Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl. 2019, § 56f Rn. 6).
  • VerfGH Thüringen, 03.05.2017 - VerfGH 52/16

    Verfassungsbeschwerde - Bewährungswiderruf

    Das Vollstreckungsgericht ist bei seiner Prognoseentscheidung grundsätzlich gehalten, sich der sach- und zeitnäheren Prognose des Tatgerichts anzuschließen, das die letzte, während der Bewährungszeit begangene Straftat beurteilt hat; dieses Gericht besitzt aufgrund des in der mündlichen Verhandlung gewonnenen unmittelbaren Eindrucks von der Erscheinung, des Verhaltens und der Persönlichkeit des Straftäters die besseren Erkenntnismöglichkeiten (vgl. BVerfG-Vorprüfungsausschuss, Beschluss vom 19. April 1985 - 2 BvR 1269/84 -, NStZ 1985, 357; BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. Dezember 1986 - 2 BvR 796/86 -, NStZ 1987, S. 118; BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Juli 2007 - 2 BvR 1092/07 -, juris Rn. 4; VerfG-Bbg, Beschluss vom 25. Mai 2012 - 20/12, 2/12 EA -, juris Rn. 22; entsprechende fachgerichtliche Entscheidungen: OLG Köln, Beschluss vom 19. März 1993 - 2 Ws 115 - 116/93, StV 1993, S. 429; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.Oktober 1996 - 1 Ws 895 - 896/96, StV 1998, 214; OLG Hamm, Beschluss vom 6. Februar 2014 - III-1 Ws 36/14, 1 Ws 36/14, juris Rn. 8).
  • OLG Hamm, 16.08.2005 - 3 Ws 352/05

    Vollstreckungsverfahren; erstinstanzliches Gericht; öffentliche Zustellung

    Das entscheidende Gericht hat vielmehr eine neue Sozialprognose zu stellen, ob sich der Verurteilte künftig straffrei führen wird (vgl. OLG Düsseldorf, Strafverteidiger 1998, 214; LK, StGB, § 56 f, Rn. 13).
  • OLG Hamm, 11.04.2013 - 1 Vollz (Ws) 106/13

    Ersatzzustellung an Strafgefangene; Niederlegung im Haftraum

    In einem solchen Fall ist es regelmäßig - wenn auch nicht zwingend - naheliegend, dass sich das über den Widerruf der Strafaussetzung entscheidende Vollstreckungsgericht der sach- und zeitnäheren Prognose des letzten Tatrichters anschließt (vgl. BVerfG NStZ 1985, 357 und NStZ-RR 2008, 26 f.; OLG Köln StV 1993, 429; OLG Düsseldorf VRS 89, 33, 34; VRS 91, 173; StV 1998, 214, 216; NZV 1998, 163; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 59, 60; Senatsbeschlüsse vom 16.6.2000 - 1 Ws 107/00 -, vom 31.1.2001 - 1 Ws 13/01 -, vom 21.12.2005 - Ss 47/05 (57/05) - und vom 27.2.2013 - 1 Ws 28/13; Fischer, StGB, 58. Aufl.,, § 56f Rdnr. 8b).
  • OLG Düsseldorf, 07.02.2000 - 1 Ws 74/00

    Strafaussetzung zur Bewährung bei neuer Verurteilung

    Kommt das Gericht, das über die neue Straftat befindet, zu dem Ergebnis, daß die Sozialprognose eine Strafaussetzung zur Bewährung rechtfertigt, so ist es für das über den Widerruf einer früher gewährten Strafaussetzung zur Bewährung entscheidende Gericht in der Regel naheliegend, sich dieser sach- und zeitnäheren Prognose anzuschließen (vgl. Senatsbeschluß vom 22. Oktober 1996, 1 Ws 895-896/96 in StV 1998, S. 214).
  • OLG Düsseldorf, 07.02.2000 - 1 Ws 75/00

    Strafaussetzung zur Bewährung bei neuer Verurteilung

    Kommt das Gericht, das über die neue Straftat befindet, zu dem Ergebnis, daß die Sozialprognose eine Strafaussetzung zur Bewährung rechtfertigt, so ist es für das über den Widerruf einer früher gewährten Strafaussetzung zur Bewährung entscheidende Gericht in der Regel naheliegend, sich dieser sach- und zeitnäheren Prognose anzuschließen (vgl. Senatsbeschluß vom 22. Oktober 1996, 1 Ws 895-896/96 in StV 1998, S. 214).
  • OLG Hamm, 16.08.2005 - 3 Ws 353/05

    Vollstreckungsverfahren; erstinstanzliches Gericht; öffentliche Zustellung

    Das entscheidende Gericht hat vielmehr eine neue Sozialprognose zu stellen, ob sich der Verurteilte künftig straffrei führen wird (vgl. OLG Düsseldorf, Strafverteidiger 1998, 214; LK, StGB, § 56 f, Rn. 13).
  • OLG Hamm, 22.11.2000 - 2 Ws 298/00

    Widerruf von Strafaussetzung, eindringliche Warnung, Verurteilung zu einer

    Das entscheidende Gericht hat vielmehr eine neue Sozialprognose zu stellen, ob sich der Verurteilte künftig straffrei führen wird (vgl. OLG Düsseldorf, Strafverteidiger 1998, 214; LK, StGB, § 56 f, Rdnr. 13).
  • KG, 29.08.2011 - 2 Ws 226/11

    Strafaussetzung zur Bewährung - Kein Widerruf trotz neuer Straftat

    Jedoch ist bei der Entscheidung über den Widerruf der Strafaussetzung nicht nur auf das bloße Legalverhalten eines Verurteilten, sondern auch auf die Möglichkeit seiner Wiedereingliederung in die Gesellschaft abzustellen (vgl. OLG Stuttgart StV 2003, 346, 347; OLG Düsseldorf VRS 94 260, 261; StV 1998, 214; Senat, Beschluss vom 8. November 2007 - 2 Ws 652/07 - mit weit.
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