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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 24.09.2018 - 1 Ws 59/18, 1 Ws 90/18, 1 Ws 91/18, 1 Ws 92/18, 1 Ws 93/18   

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https://dejure.org/2018,57845
OLG Bremen, 24.09.2018 - 1 Ws 59/18, 1 Ws 90/18, 1 Ws 91/18, 1 Ws 92/18, 1 Ws 93/18 (https://dejure.org/2018,57845)
OLG Bremen, Entscheidung vom 24.09.2018 - 1 Ws 59/18, 1 Ws 90/18, 1 Ws 91/18, 1 Ws 92/18, 1 Ws 93/18 (https://dejure.org/2018,57845)
OLG Bremen, Entscheidung vom 24. September 2018 - 1 Ws 59/18, 1 Ws 90/18, 1 Ws 91/18, 1 Ws 92/18, 1 Ws 93/18 (https://dejure.org/2018,57845)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Abberufung des Pflichtverteidigers, Voraussetzungen, Interessenkonflikt, Strafanzeige des Mandanten

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    StPO §§ 143, 145, 146, 146a
    Strafprozessrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 143 ; StPO § 145 ; StPO § 146 ; StPO § 146a
    Zur Abberufung und Neubestellung eines Verteidigers und den möglichen Folgen für die Kostentragung - Strafprozessrecht; Pflichtverteidiger; Abberufung; Interessenskonflikt

  • rechtsportal.de

    StPO § 304 Abs. 1
    Kein wichtiger Grund zur Abberufung des Pflichtverteidigers bei bloßen Meinungsverschiedenheiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2020, 151 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Braunschweig, 08.06.2018 - 1 Ws 92/18

    Kopien, Erforderlichkeit, Kopie der gesamten Akte

    Auszug aus OLG Bremen, 24.09.2018 - 1 Ws 59/18
    Die Beschwerden des Angeklagten [V.] gegen die Verfügungen der Vorsitzenden der Strafkammer 32 vom 31.10.2016 und 07.02.2017, mit denen der Angeklagten [IV.] Rechtsanwältin F (1 Ws 59/18), dem Angeklagten [III.] Rechtsanwalt D (1 Ws 92/18) und dem Angeklagten [II.] Rechtsanwalt [C] (1 Ws 93/18) als Verteidiger bestellt wurden, werden als unbegründet zurückgewiesen.

    Mit Schreiben vom 11.06.2018 legte Rechtsanwalt I namens und in Vollmacht des Angeklagten [V.] Beschwerden gegen die Verfügungen der Vorsitzenden Richterin vom 31.10.2016 und 07.02.2017 ein, der Angeklagten [IV.] Frau Rechtsanwältin F (1 Ws 59/18), dem Angeklagten [II.] Rechtsanwalt C (1 Ws 93/18) und dem Angeklagten [III.] Rechtsanwalt D (1 Ws 92/18) beizuordnen.

    Auch die Beschwerden des Angeklagten [V.] vom 11.06.2018 gegen die Verfügungen der Vorsitzenden Richterin vom 31.10.2016 und 07.02.2017, mit denen der Angeklagten [IV.] Rechtsanwältin F (1 Ws 59/18), dem Angeklagten [III.] Rechtsanwalt D (1 Ws 92/18) und dem Angeklagten [II.] Rechtsanwalt C (1 Ws 93/18) als Verteidiger bestellt wurden, waren als unbegründet zurückzuweisen.

  • OLG Hamm, 22.03.2018 - 1 Ws 91/18

    Zulässigkeit der Verlängerung der Bewährungszeit

    Auszug aus OLG Bremen, 24.09.2018 - 1 Ws 59/18
    Die Beschwerden des Angeklagten [III.] (1 Ws 90/18) vom 29.07.2018 und des Angeklagten [V.] (1 Ws 91/18) vom 30.07.2018 gegen den Beschluss der Vorsitzenden der Strafkammer 32 des Landgerichts Bremen vom 23.07.2018 werden als unbegründet zurückgewiesen.

    Gegen diesen Beschluss wenden sich der Angeklagte [III.] mit seiner Beschwerde vom 29.07.2018 (1 Ws 90/18) sowie der Angeklagte [V.] mit seiner Beschwerde vom 30.07.2018 (1 Ws 91/18) unter Berufung auf das Bestehen eines Interessenkonflikts aufgrund der Verbundenheit von Rechtsanwalt G mit den Verteidigern weiterer Angeklagter in der Kanzlei C & Partner.

  • BGH, 08.02.1995 - 3 StR 586/94

    Vergewaltigung - Strafverschärfung - Strafänderungsgrund - Abberufung des

    Auszug aus OLG Bremen, 24.09.2018 - 1 Ws 59/18
    Nach allgemeinen Grundsätzen setzt die Rücknahme der Bestellung des beigeordneten Verteidigers das Vorliegen eines wichtigen Grundes voraus (vgl. dazu BGH, Urteil vom 08.02.1995 - 3 StR 586/94, juris Rn. 5, NStZ 1995, 296; Meyer-Goßner/Schmitt, 61. Aufl., § 143 StPO Rn. 3; siehe auch die st. Rspr. des Senats, Hans. OLG in Bremen, Beschluss vom 12.07.2013 - 1 Ws 184/12, juris Rn. 7, NStZ 2014, 358).

    In Anbetracht der eigenverantwortlichen Stellung des (Pflicht-) Verteidigers als Organ der Rechtspflege und Beistand, nicht jedoch weisungsgebundener Vertreter des Angeklagten führen Meinungsverschiedenheiten mit dem Angeklagten über das Verteidigungskonzept nicht ohne Weiteres dazu, dass eine beachtliche Störung des Vertrauensverhältnisses anzunehmen wäre (BGH, Urteile vom 26.08.1993 - 4 StR 364/93, juris Rn. 17 f., BGHSt 39, 310, sowie vom 08.02.1995 - 3 StR 586/94, juris Rn. 5, NStZ 1995, 296; KG Berlin, Beschluss vom 24.07.2008 - 2 Ws 362/08, juris Rn. 7, NJW 2008, 3652).

  • OLG Hamburg, 31.08.2018 - 1 Ws 90/18

    Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr

    Auszug aus OLG Bremen, 24.09.2018 - 1 Ws 59/18
    Die Beschwerden des Angeklagten [III.] (1 Ws 90/18) vom 29.07.2018 und des Angeklagten [V.] (1 Ws 91/18) vom 30.07.2018 gegen den Beschluss der Vorsitzenden der Strafkammer 32 des Landgerichts Bremen vom 23.07.2018 werden als unbegründet zurückgewiesen.

    Gegen diesen Beschluss wenden sich der Angeklagte [III.] mit seiner Beschwerde vom 29.07.2018 (1 Ws 90/18) sowie der Angeklagte [V.] mit seiner Beschwerde vom 30.07.2018 (1 Ws 91/18) unter Berufung auf das Bestehen eines Interessenkonflikts aufgrund der Verbundenheit von Rechtsanwalt G mit den Verteidigern weiterer Angeklagter in der Kanzlei C & Partner.

  • OLG Frankfurt, 26.11.1976 - 2 Ws 143/76
    Auszug aus OLG Bremen, 24.09.2018 - 1 Ws 59/18
    Im Hinblick auf die Vertretung weiterer Angeklagte durch Rechtsanwälte der Kanzlei C & Partner im vorliegenden Verfahren weist der Senat auf folgendes hin: Sollte es durch einen sich im Verlauf des Strafverfahrens entsprechend manifestierenden Interessenkonflikt der von Verteidigern der Kanzlei C & Partner vertretenen Angeklagten untereinander zu einer Aussetzung der Hauptverhandlung oder einer erfolgreichen Revisionsrüge kommen, dürfte das Landgericht gehalten sein zu prüfen, ob den Verteidigern die dadurch entstandenen Kosten entsprechend § 145 Abs. 4 StPO auferlegt werden können (zur entsprechenden Anwendung des § 145 Abs. 4 StPO in Fällen schuldhaft verursachter Verfahrensaussetzungen außerhalb der in § 145 Abs. 1 StPO geregelten Konstellationen siehe OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.1.1976 - 2 Ws 143/76, juris Rn. 39, NJW 1977, 913; Hans. OLG Hamburg, Beschluss vom 19.10.1981 - 1 Ws 358/81, 1 Ws 263/81, juris Ls, MDR 1982, 165).
  • KG, 04.05.1979 - 1 StE 2/77
    Auszug aus OLG Bremen, 24.09.2018 - 1 Ws 59/18
    Das Analogieverbot des materiellen Strafrechts gilt bei dieser verfahrensrechtlichen Vorschrift, die im Übrigen im Interesse des Angeklagten der Sicherung der Durchführung des Strafverfahrens dient, nicht (vgl. allgemein zur Analogie im Verfahrensrecht KG Berlin, Beschluss vom 04.05.1979 - (1) 1 StE 2/77, BeckRS 9998, 104791, NJW 1979, 1668; anders offenbar OLG Jena, Beschluss vom 22.01.2003 - 1 Ws 8/03, juris Ls., NStZ-RR 2003, 158 (Ls.); OLG Köln, Beschluss vom 22.08.2000 - 2 Ws 405/00, juris Ls., StV 2001, 389).
  • OLG Jena, 22.01.2003 - 1 Ws 8/03

    Tragung von Verfahrenskosten durch den Pflichtverteidiger wegen pflichtwidrigen

    Auszug aus OLG Bremen, 24.09.2018 - 1 Ws 59/18
    Das Analogieverbot des materiellen Strafrechts gilt bei dieser verfahrensrechtlichen Vorschrift, die im Übrigen im Interesse des Angeklagten der Sicherung der Durchführung des Strafverfahrens dient, nicht (vgl. allgemein zur Analogie im Verfahrensrecht KG Berlin, Beschluss vom 04.05.1979 - (1) 1 StE 2/77, BeckRS 9998, 104791, NJW 1979, 1668; anders offenbar OLG Jena, Beschluss vom 22.01.2003 - 1 Ws 8/03, juris Ls., NStZ-RR 2003, 158 (Ls.); OLG Köln, Beschluss vom 22.08.2000 - 2 Ws 405/00, juris Ls., StV 2001, 389).
  • OLG Hamburg, 19.10.1981 - 1 Ws 358/81

    Auferlegung von Kosten wegen Aussetzung des Verfahrens

    Auszug aus OLG Bremen, 24.09.2018 - 1 Ws 59/18
    Im Hinblick auf die Vertretung weiterer Angeklagte durch Rechtsanwälte der Kanzlei C & Partner im vorliegenden Verfahren weist der Senat auf folgendes hin: Sollte es durch einen sich im Verlauf des Strafverfahrens entsprechend manifestierenden Interessenkonflikt der von Verteidigern der Kanzlei C & Partner vertretenen Angeklagten untereinander zu einer Aussetzung der Hauptverhandlung oder einer erfolgreichen Revisionsrüge kommen, dürfte das Landgericht gehalten sein zu prüfen, ob den Verteidigern die dadurch entstandenen Kosten entsprechend § 145 Abs. 4 StPO auferlegt werden können (zur entsprechenden Anwendung des § 145 Abs. 4 StPO in Fällen schuldhaft verursachter Verfahrensaussetzungen außerhalb der in § 145 Abs. 1 StPO geregelten Konstellationen siehe OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.1.1976 - 2 Ws 143/76, juris Rn. 39, NJW 1977, 913; Hans. OLG Hamburg, Beschluss vom 19.10.1981 - 1 Ws 358/81, 1 Ws 263/81, juris Ls, MDR 1982, 165).
  • OLG Köln, 22.08.2000 - 2 Ws 405/00

    Kostentragung durch Pflichtverteidiger - Voraussetzungen - sonstiges

    Auszug aus OLG Bremen, 24.09.2018 - 1 Ws 59/18
    Das Analogieverbot des materiellen Strafrechts gilt bei dieser verfahrensrechtlichen Vorschrift, die im Übrigen im Interesse des Angeklagten der Sicherung der Durchführung des Strafverfahrens dient, nicht (vgl. allgemein zur Analogie im Verfahrensrecht KG Berlin, Beschluss vom 04.05.1979 - (1) 1 StE 2/77, BeckRS 9998, 104791, NJW 1979, 1668; anders offenbar OLG Jena, Beschluss vom 22.01.2003 - 1 Ws 8/03, juris Ls., NStZ-RR 2003, 158 (Ls.); OLG Köln, Beschluss vom 22.08.2000 - 2 Ws 405/00, juris Ls., StV 2001, 389).
  • OLG Bremen, 02.03.2018 - 1 Ws 12/18

    Anforderungen der Begründung der Ablehnung der Bestellung zum Pflichtverteidiger

    Auszug aus OLG Bremen, 24.09.2018 - 1 Ws 59/18
    Zwar kann, wie der Senat in anderer Sache mit Beschluss vom 02.03.2018 ausführlich dargelegt hat (vgl. Hans. OLG in Bremen, Beschluss vom 02.03.2018 - 1 Ws 12/18, juris, NStZ-RR 2018, 188 (Ls.)), die Abberufung eines beigeordneten Verteidigers im Hinblick auf das Vorliegen konkreter Hinweise auf einen bestehenden Interessenkonflikt wegen der Verteidigung von mehreren Mitbeschuldigten durch Rechtsanwälte derselben Sozietät oder Bürogemeinschaft geboten sein.
  • BGH, 27.02.1976 - StB 8/76

    Unterstützung einer kriminellen Vereinigung - Zulässigkeit einer von dem im

  • BGH, 26.08.1993 - 4 StR 364/93

    Gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Angeklagtem und Pflichtverteidiger

  • KG, 24.07.2008 - 2 Ws 362/08

    Entpflichtung des Verteidigers: Besorgnis mangelnder Verteidigungsbereitschaft

  • BGH, 24.02.2016 - 2 StR 319/15

    Recht auf einen konkreten und wirksamen Verteidigerbeistand (Recht auf ein faires

  • OLG Köln, 11.02.2008 - 2 Ws 54/08

    Rechtmäßigkeit einer Ablehnung der Rücknahme einer Pflichtverteidigerbestellung

  • OLG Bremen, 12.07.2013 - Ws 184/12

    Voraussetzungen für einen Pflichtverteidigerwechsel zwischen den Instanzen

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 31.08.2018 - 1 Ws 90/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,27340
OLG Hamburg, 31.08.2018 - 1 Ws 90/18 (https://dejure.org/2018,27340)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 31.08.2018 - 1 Ws 90/18 (https://dejure.org/2018,27340)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 31. August 2018 - 1 Ws 90/18 (https://dejure.org/2018,27340)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 112 Abs. 2
    Bedeutungslosigkeit einer dem Verteidiger unwiderruflich erteilten Ladungs- und Zustellungsvollmacht für den Haftgrund der Fluchtgefahr

  • rechtsportal.de

    StPO § 112 Abs. 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftgrund der Fluchtgefahr bei dringendem Verdacht einer Betäubungsmittelstraftat

  • sokolowski.org (Kurzinformation und Auszüge)

    Fluchtgefahr trotz Anwaltsvollmacht

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamburg, 11.12.2015 - 1 Ws 168/15

    Anordnung von Untersuchungshaft bei untergetauchtem "Klein-Dealer" von Marihuana

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.08.2018 - 1 Ws 90/18
    Denn hier drohen ihm nicht nur besondere freiheitsentziehende Sanktionen, sondern im Falle einer Verurteilung zu einer unbedingten - d.h. nicht mehr zur Bewährung ausgesetzten - Freiheitsstrafe sogar die zwingende Ausweisung aus dem Bundesgebiet (§ 53 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG) und zugleich die Rechtsfolgen des § 11 AufenthG sowie Sperrwirkungen mit Blick auf sozialrechtliche Ansprüche (vgl. bereits Senatsbeschl. v. 11. Dezember 2015 - 1 Ws 168/15, NStZ 2016, 433, 434).

    Der Gesetzgeber anerkennt hier ersichtlich mit Blick auf die Mobilität der solcher Taten Verdächtigen besondere Gefahren, die es rechtfertigen, bereits vor einem rechtskräftigen Urteil ordnungsbehördlich einzuschreiten (vgl. im Einzelnen Senatsbeschl. v. 11. Dezember 2015 - 1 Ws 168/15, NStZ 2016, 433, 434).

  • OLG Dresden, 05.04.2007 - 2 Ws 96/07
    Auszug aus OLG Hamburg, 31.08.2018 - 1 Ws 90/18
    (1) Zwar ist der obergerichtlichen Rechtsprechung der Hinweis auf ein solches Beweiszeichen, das gegen die Annahme der Fluchtgefahr sprechen könnte, zu entnehmen (OLG Dresden, Beschl. v. 5. April 2007 - 2 Ws 96/07, BeckRS 2011, 16585).
  • OLG Bremen, 01.03.2013 - Ws 5/13

    Die Anordnung der Untersuchungshaft bei einem Jugendlichen

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.08.2018 - 1 Ws 90/18
    Dem Vollzug des Haftbefehls steht auch nicht etwa ein schutzwürdiges Vertrauen - rechtlich abgesichert durch § 116 Abs. 4 StPO (vgl. OLG Rostock, Beschl. v. 17. September 2009 - 1 Ws 269/09, juris Rn. 19; HansOLG in Bremen, Beschl. v. 1. März 2013 - Ws 5/13, juris Rn. 33) - des Angeklagten entgegen.
  • OLG Bremen, 24.09.2018 - 1 Ws 59/18

    Kein wichtiger Grund zur Abberufung des Pflichtverteidigers bei bloßen

    Die Beschwerden des Angeklagten [III.] (1 Ws 90/18) vom 29.07.2018 und des Angeklagten [V.] (1 Ws 91/18) vom 30.07.2018 gegen den Beschluss der Vorsitzenden der Strafkammer 32 des Landgerichts Bremen vom 23.07.2018 werden als unbegründet zurückgewiesen.

    Gegen diesen Beschluss wenden sich der Angeklagte [III.] mit seiner Beschwerde vom 29.07.2018 (1 Ws 90/18) sowie der Angeklagte [V.] mit seiner Beschwerde vom 30.07.2018 (1 Ws 91/18) unter Berufung auf das Bestehen eines Interessenkonflikts aufgrund der Verbundenheit von Rechtsanwalt G mit den Verteidigern weiterer Angeklagter in der Kanzlei C & Partner.

  • BGH, 09.05.2019 - AK 21/19

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus; Verdacht

    Allein durch die Mitteilung der Verteidigerin an die Generalstaatsanwaltschaft, die Beschuldigte sei über sie erreichbar, und die Erteilung einer Zustellungsvollmacht konnte vor dem Hintergrund des sonstigen Verhaltens der Beschuldigten gegenüber staatlichen Einrichtungen und des Umstandes, dass die Verteidigung auch auf Nachfrage nicht bereit war, den aktuellen Aufenthaltsort der Beschuldigten mitzuteilen, die weitere Durchführung des Strafverfahrens nicht sichergestellt werden (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 31. August 2018 - 1 Ws 90/18, StraFo 2018, 473).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 05.12.2018 - 1 Ws 59/18, 1 Ws 90/18, 1 Ws 91/18, 1 Ws 92/18, 1 Ws 93/18 (3 Ws 58/18 und 78/18)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,57837
OLG Bremen, 05.12.2018 - 1 Ws 59/18, 1 Ws 90/18, 1 Ws 91/18, 1 Ws 92/18, 1 Ws 93/18 (3 Ws 58/18 und 78/18) (https://dejure.org/2018,57837)
OLG Bremen, Entscheidung vom 05.12.2018 - 1 Ws 59/18, 1 Ws 90/18, 1 Ws 91/18, 1 Ws 92/18, 1 Ws 93/18 (3 Ws 58/18 und 78/18) (https://dejure.org/2018,57837)
OLG Bremen, Entscheidung vom 05. Dezember 2018 - 1 Ws 59/18, 1 Ws 90/18, 1 Ws 91/18, 1 Ws 92/18, 1 Ws 93/18 (3 Ws 58/18 und 78/18) (https://dejure.org/2018,57837)
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