Weitere Entscheidungen unten: OLG Hamm, 22.03.2018 | OLG Bremen, 05.12.2018

Rechtsprechung
   OLG Bremen, 24.09.2018 - 1 Ws 59/18, 1 Ws 90/18, 1 Ws 91/18, 1 Ws 92/18, 1 Ws 93/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,57845
OLG Bremen, 24.09.2018 - 1 Ws 59/18, 1 Ws 90/18, 1 Ws 91/18, 1 Ws 92/18, 1 Ws 93/18 (https://dejure.org/2018,57845)
OLG Bremen, Entscheidung vom 24.09.2018 - 1 Ws 59/18, 1 Ws 90/18, 1 Ws 91/18, 1 Ws 92/18, 1 Ws 93/18 (https://dejure.org/2018,57845)
OLG Bremen, Entscheidung vom 24. September 2018 - 1 Ws 59/18, 1 Ws 90/18, 1 Ws 91/18, 1 Ws 92/18, 1 Ws 93/18 (https://dejure.org/2018,57845)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,57845) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Abberufung des Pflichtverteidigers, Voraussetzungen, Interessenkonflikt, Strafanzeige des Mandanten

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    StPO §§ 143, 145, 146, 146a
    Strafprozessrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 143 ; StPO § 145 ; StPO § 146 ; StPO § 146a
    Zur Abberufung und Neubestellung eines Verteidigers und den möglichen Folgen für die Kostentragung - Strafprozessrecht; Pflichtverteidiger; Abberufung; Interessenskonflikt

  • rechtsportal.de

    StPO § 304 Abs. 1
    Kein wichtiger Grund zur Abberufung des Pflichtverteidigers bei bloßen Meinungsverschiedenheiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2020, 151 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Braunschweig, 08.06.2018 - 1 Ws 92/18

    Kopien, Erforderlichkeit, Kopie der gesamten Akte

    Auszug aus OLG Bremen, 24.09.2018 - 1 Ws 59/18
    Die Beschwerden des Angeklagten [V.] gegen die Verfügungen der Vorsitzenden der Strafkammer 32 vom 31.10.2016 und 07.02.2017, mit denen der Angeklagten [IV.] Rechtsanwältin F (1 Ws 59/18), dem Angeklagten [III.] Rechtsanwalt D (1 Ws 92/18) und dem Angeklagten [II.] Rechtsanwalt [C] (1 Ws 93/18) als Verteidiger bestellt wurden, werden als unbegründet zurückgewiesen.

    Mit Schreiben vom 11.06.2018 legte Rechtsanwalt I namens und in Vollmacht des Angeklagten [V.] Beschwerden gegen die Verfügungen der Vorsitzenden Richterin vom 31.10.2016 und 07.02.2017 ein, der Angeklagten [IV.] Frau Rechtsanwältin F (1 Ws 59/18), dem Angeklagten [II.] Rechtsanwalt C (1 Ws 93/18) und dem Angeklagten [III.] Rechtsanwalt D (1 Ws 92/18) beizuordnen.

    Auch die Beschwerden des Angeklagten [V.] vom 11.06.2018 gegen die Verfügungen der Vorsitzenden Richterin vom 31.10.2016 und 07.02.2017, mit denen der Angeklagten [IV.] Rechtsanwältin F (1 Ws 59/18), dem Angeklagten [III.] Rechtsanwalt D (1 Ws 92/18) und dem Angeklagten [II.] Rechtsanwalt C (1 Ws 93/18) als Verteidiger bestellt wurden, waren als unbegründet zurückzuweisen.

  • OLG Hamm, 22.03.2018 - 1 Ws 91/18

    Zulässigkeit der Verlängerung der Bewährungszeit

    Auszug aus OLG Bremen, 24.09.2018 - 1 Ws 59/18
    Die Beschwerden des Angeklagten [III.] (1 Ws 90/18) vom 29.07.2018 und des Angeklagten [V.] (1 Ws 91/18) vom 30.07.2018 gegen den Beschluss der Vorsitzenden der Strafkammer 32 des Landgerichts Bremen vom 23.07.2018 werden als unbegründet zurückgewiesen.

    Gegen diesen Beschluss wenden sich der Angeklagte [III.] mit seiner Beschwerde vom 29.07.2018 (1 Ws 90/18) sowie der Angeklagte [V.] mit seiner Beschwerde vom 30.07.2018 (1 Ws 91/18) unter Berufung auf das Bestehen eines Interessenkonflikts aufgrund der Verbundenheit von Rechtsanwalt G mit den Verteidigern weiterer Angeklagter in der Kanzlei C & Partner.

  • BGH, 08.02.1995 - 3 StR 586/94

    Vergewaltigung - Strafverschärfung - Strafänderungsgrund - Abberufung des

    Auszug aus OLG Bremen, 24.09.2018 - 1 Ws 59/18
    Nach allgemeinen Grundsätzen setzt die Rücknahme der Bestellung des beigeordneten Verteidigers das Vorliegen eines wichtigen Grundes voraus (vgl. dazu BGH, Urteil vom 08.02.1995 - 3 StR 586/94, juris Rn. 5, NStZ 1995, 296; Meyer-Goßner/Schmitt, 61. Aufl., § 143 StPO Rn. 3; siehe auch die st. Rspr. des Senats, Hans. OLG in Bremen, Beschluss vom 12.07.2013 - 1 Ws 184/12, juris Rn. 7, NStZ 2014, 358).

    In Anbetracht der eigenverantwortlichen Stellung des (Pflicht-) Verteidigers als Organ der Rechtspflege und Beistand, nicht jedoch weisungsgebundener Vertreter des Angeklagten führen Meinungsverschiedenheiten mit dem Angeklagten über das Verteidigungskonzept nicht ohne Weiteres dazu, dass eine beachtliche Störung des Vertrauensverhältnisses anzunehmen wäre (BGH, Urteile vom 26.08.1993 - 4 StR 364/93, juris Rn. 17 f., BGHSt 39, 310, sowie vom 08.02.1995 - 3 StR 586/94, juris Rn. 5, NStZ 1995, 296; KG Berlin, Beschluss vom 24.07.2008 - 2 Ws 362/08, juris Rn. 7, NJW 2008, 3652).

  • OLG Hamburg, 31.08.2018 - 1 Ws 90/18

    Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr

    Auszug aus OLG Bremen, 24.09.2018 - 1 Ws 59/18
    Die Beschwerden des Angeklagten [III.] (1 Ws 90/18) vom 29.07.2018 und des Angeklagten [V.] (1 Ws 91/18) vom 30.07.2018 gegen den Beschluss der Vorsitzenden der Strafkammer 32 des Landgerichts Bremen vom 23.07.2018 werden als unbegründet zurückgewiesen.

    Gegen diesen Beschluss wenden sich der Angeklagte [III.] mit seiner Beschwerde vom 29.07.2018 (1 Ws 90/18) sowie der Angeklagte [V.] mit seiner Beschwerde vom 30.07.2018 (1 Ws 91/18) unter Berufung auf das Bestehen eines Interessenkonflikts aufgrund der Verbundenheit von Rechtsanwalt G mit den Verteidigern weiterer Angeklagter in der Kanzlei C & Partner.

  • OLG Frankfurt, 26.11.1976 - 2 Ws 143/76
    Auszug aus OLG Bremen, 24.09.2018 - 1 Ws 59/18
    Im Hinblick auf die Vertretung weiterer Angeklagte durch Rechtsanwälte der Kanzlei C & Partner im vorliegenden Verfahren weist der Senat auf folgendes hin: Sollte es durch einen sich im Verlauf des Strafverfahrens entsprechend manifestierenden Interessenkonflikt der von Verteidigern der Kanzlei C & Partner vertretenen Angeklagten untereinander zu einer Aussetzung der Hauptverhandlung oder einer erfolgreichen Revisionsrüge kommen, dürfte das Landgericht gehalten sein zu prüfen, ob den Verteidigern die dadurch entstandenen Kosten entsprechend § 145 Abs. 4 StPO auferlegt werden können (zur entsprechenden Anwendung des § 145 Abs. 4 StPO in Fällen schuldhaft verursachter Verfahrensaussetzungen außerhalb der in § 145 Abs. 1 StPO geregelten Konstellationen siehe OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.1.1976 - 2 Ws 143/76, juris Rn. 39, NJW 1977, 913; Hans. OLG Hamburg, Beschluss vom 19.10.1981 - 1 Ws 358/81, 1 Ws 263/81, juris Ls, MDR 1982, 165).
  • KG, 04.05.1979 - 1 StE 2/77
    Auszug aus OLG Bremen, 24.09.2018 - 1 Ws 59/18
    Das Analogieverbot des materiellen Strafrechts gilt bei dieser verfahrensrechtlichen Vorschrift, die im Übrigen im Interesse des Angeklagten der Sicherung der Durchführung des Strafverfahrens dient, nicht (vgl. allgemein zur Analogie im Verfahrensrecht KG Berlin, Beschluss vom 04.05.1979 - (1) 1 StE 2/77, BeckRS 9998, 104791, NJW 1979, 1668; anders offenbar OLG Jena, Beschluss vom 22.01.2003 - 1 Ws 8/03, juris Ls., NStZ-RR 2003, 158 (Ls.); OLG Köln, Beschluss vom 22.08.2000 - 2 Ws 405/00, juris Ls., StV 2001, 389).
  • OLG Jena, 22.01.2003 - 1 Ws 8/03

    Tragung von Verfahrenskosten durch den Pflichtverteidiger wegen pflichtwidrigen

    Auszug aus OLG Bremen, 24.09.2018 - 1 Ws 59/18
    Das Analogieverbot des materiellen Strafrechts gilt bei dieser verfahrensrechtlichen Vorschrift, die im Übrigen im Interesse des Angeklagten der Sicherung der Durchführung des Strafverfahrens dient, nicht (vgl. allgemein zur Analogie im Verfahrensrecht KG Berlin, Beschluss vom 04.05.1979 - (1) 1 StE 2/77, BeckRS 9998, 104791, NJW 1979, 1668; anders offenbar OLG Jena, Beschluss vom 22.01.2003 - 1 Ws 8/03, juris Ls., NStZ-RR 2003, 158 (Ls.); OLG Köln, Beschluss vom 22.08.2000 - 2 Ws 405/00, juris Ls., StV 2001, 389).
  • OLG Hamburg, 19.10.1981 - 1 Ws 358/81

    Auferlegung von Kosten wegen Aussetzung des Verfahrens

    Auszug aus OLG Bremen, 24.09.2018 - 1 Ws 59/18
    Im Hinblick auf die Vertretung weiterer Angeklagte durch Rechtsanwälte der Kanzlei C & Partner im vorliegenden Verfahren weist der Senat auf folgendes hin: Sollte es durch einen sich im Verlauf des Strafverfahrens entsprechend manifestierenden Interessenkonflikt der von Verteidigern der Kanzlei C & Partner vertretenen Angeklagten untereinander zu einer Aussetzung der Hauptverhandlung oder einer erfolgreichen Revisionsrüge kommen, dürfte das Landgericht gehalten sein zu prüfen, ob den Verteidigern die dadurch entstandenen Kosten entsprechend § 145 Abs. 4 StPO auferlegt werden können (zur entsprechenden Anwendung des § 145 Abs. 4 StPO in Fällen schuldhaft verursachter Verfahrensaussetzungen außerhalb der in § 145 Abs. 1 StPO geregelten Konstellationen siehe OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.1.1976 - 2 Ws 143/76, juris Rn. 39, NJW 1977, 913; Hans. OLG Hamburg, Beschluss vom 19.10.1981 - 1 Ws 358/81, 1 Ws 263/81, juris Ls, MDR 1982, 165).
  • OLG Köln, 22.08.2000 - 2 Ws 405/00

    Kostentragung durch Pflichtverteidiger - Voraussetzungen - sonstiges

    Auszug aus OLG Bremen, 24.09.2018 - 1 Ws 59/18
    Das Analogieverbot des materiellen Strafrechts gilt bei dieser verfahrensrechtlichen Vorschrift, die im Übrigen im Interesse des Angeklagten der Sicherung der Durchführung des Strafverfahrens dient, nicht (vgl. allgemein zur Analogie im Verfahrensrecht KG Berlin, Beschluss vom 04.05.1979 - (1) 1 StE 2/77, BeckRS 9998, 104791, NJW 1979, 1668; anders offenbar OLG Jena, Beschluss vom 22.01.2003 - 1 Ws 8/03, juris Ls., NStZ-RR 2003, 158 (Ls.); OLG Köln, Beschluss vom 22.08.2000 - 2 Ws 405/00, juris Ls., StV 2001, 389).
  • OLG Bremen, 02.03.2018 - 1 Ws 12/18

    Anforderungen der Begründung der Ablehnung der Bestellung zum Pflichtverteidiger

    Auszug aus OLG Bremen, 24.09.2018 - 1 Ws 59/18
    Zwar kann, wie der Senat in anderer Sache mit Beschluss vom 02.03.2018 ausführlich dargelegt hat (vgl. Hans. OLG in Bremen, Beschluss vom 02.03.2018 - 1 Ws 12/18, juris, NStZ-RR 2018, 188 (Ls.)), die Abberufung eines beigeordneten Verteidigers im Hinblick auf das Vorliegen konkreter Hinweise auf einen bestehenden Interessenkonflikt wegen der Verteidigung von mehreren Mitbeschuldigten durch Rechtsanwälte derselben Sozietät oder Bürogemeinschaft geboten sein.
  • BGH, 27.02.1976 - StB 8/76

    Unterstützung einer kriminellen Vereinigung - Zulässigkeit einer von dem im

  • BGH, 26.08.1993 - 4 StR 364/93

    Gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Angeklagtem und Pflichtverteidiger

  • KG, 24.07.2008 - 2 Ws 362/08

    Entpflichtung des Verteidigers: Besorgnis mangelnder Verteidigungsbereitschaft

  • BGH, 24.02.2016 - 2 StR 319/15

    Recht auf einen konkreten und wirksamen Verteidigerbeistand (Recht auf ein faires

  • OLG Köln, 11.02.2008 - 2 Ws 54/08

    Rechtmäßigkeit einer Ablehnung der Rücknahme einer Pflichtverteidigerbestellung

  • OLG Bremen, 12.07.2013 - Ws 184/12

    Voraussetzungen für einen Pflichtverteidigerwechsel zwischen den Instanzen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 22.03.2018 - III-1 Ws 91/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,25950
OLG Hamm, 22.03.2018 - III-1 Ws 91/18 (https://dejure.org/2018,25950)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.03.2018 - III-1 Ws 91/18 (https://dejure.org/2018,25950)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. März 2018 - III-1 Ws 91/18 (https://dejure.org/2018,25950)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,25950) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Vollstreckung: Verlängerung der Bewährungszeit

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 15.03.2011 - 2 Ws 29/11

    Verlängerung der Bewährungszeit; Beschwerderecht der Staatsanwaltschaft; Umfang

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2018 - 1 Ws 91/18
    Im Hinblick auf die mit der Zuschrift der Generalstaatsanwaltschaft erfolgten Ausführungen zum Höchstmaß der eventuellen Verlängerung einer Bewährungszeit bis auf eine Dauer von fünf Jahren weist der Senat darauf hin, dass nach herrschender Meinung, der sich der Senat anschließt, eine - auch mehrfache - Verlängerung der Bewährungszeit bis zu der in § 56a Abs. 1 StGB vorgesehenen Höchstgrenze von 5 Jahren - unabhängig von der Dauer der zunächst bestimmten Bewährungszeit und ungeachtet der Regelung des § 56 f Abs. 2 S. 2 StGB - immer möglich ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 15.03.2011 - 2 Ws 29/11 -, BeckRS 2011, 10192 m.w.N - OLG Hamm, Beschluss vom 24.09.2014 - III - 2 Ws 222/14 - OLG Köln, Beschluss vom 15.10.2013 - 2 Ws 512/13 - , BeckRS 2014, 00234).

    Insoweit schließt sich der Senat der ständigen Rechtsprechung des 2. und 5. Strafsenats des Oberlandesgerichts Hamm an (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 15.03.2011 - 2 Ws 29/11 -, BeckRS 2011, 10192 m.w.N - OLG Hamm, Beschluss vom 24.09.2014 - III - 2 Ws 222/14 - OLG Hamm, Beschlüsse vom 09.04.2015 - III - 5 Ws 35/15 - und vom 23.01.2014 - III - 5 Ws 475/13; ebenso OLG Köln, Beschluss vom 15.10.2013.

  • OLG Köln, 15.10.2013 - 2 Ws 512/13

    Verlängerung der Bewährungszeit über die Höchstgrenze von fünf Jahren hinaus

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2018 - 1 Ws 91/18
    Im Hinblick auf die mit der Zuschrift der Generalstaatsanwaltschaft erfolgten Ausführungen zum Höchstmaß der eventuellen Verlängerung einer Bewährungszeit bis auf eine Dauer von fünf Jahren weist der Senat darauf hin, dass nach herrschender Meinung, der sich der Senat anschließt, eine - auch mehrfache - Verlängerung der Bewährungszeit bis zu der in § 56a Abs. 1 StGB vorgesehenen Höchstgrenze von 5 Jahren - unabhängig von der Dauer der zunächst bestimmten Bewährungszeit und ungeachtet der Regelung des § 56 f Abs. 2 S. 2 StGB - immer möglich ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 15.03.2011 - 2 Ws 29/11 -, BeckRS 2011, 10192 m.w.N - OLG Hamm, Beschluss vom 24.09.2014 - III - 2 Ws 222/14 - OLG Köln, Beschluss vom 15.10.2013 - 2 Ws 512/13 - , BeckRS 2014, 00234).

    - 2 Ws 512/13 -, BeckRS 2014, 00234).

  • AG Dortmund, 23.12.2019 - 723 AR 4/17

    Bewährungszeit; Bewährungszeitverlängerung; absolutes Höchstmaß

    Entgegen OLG Hamm, Beschl. v. 15.03.2011, Az. 2 Ws 29/11 und Beschl. v. 22.03.2018, Az. 1 Ws 91/18 sowie OLG Köln, Beschl. v. 15.10.2013, Az. 2 Ws 512/13 ist die absolute Höchstgrenze der Bewährungszeit insoweit unter Anknüpfung an die im ursprünglichen Bewährungsbeschluss bestimmte Bewährungszeit und nicht an das Regelhöchstmaß des § 56a Abs. 1 S. 2 StGB zu ermitteln.

    Nachdem das dem Gericht übergeordnete OLG Hamm zunächst der erstgenannten Auffassung gefolgt ist (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 14.06.2000, Az. 2 Ws 147-149/00 Rn. 13, 15 - zit. nach juris), vertritt es nunmehr die Gegenansicht (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 15.03.2011, Az. 2 Ws 29/11, Rn. 27 ff.; Beschl. v. 22.03.2018 Az. 1 Ws 91/18 Rn. 8 - jew. zit. nach juris), wonach die Bewährungszeit vorliegend noch bis sechseinhalb Jahre verlängert werden könnte.

  • OLG Bremen, 24.09.2018 - 1 Ws 59/18

    Kein wichtiger Grund zur Abberufung des Pflichtverteidigers bei bloßen

    Die Beschwerden des Angeklagten [III.] (1 Ws 90/18) vom 29.07.2018 und des Angeklagten [V.] (1 Ws 91/18) vom 30.07.2018 gegen den Beschluss der Vorsitzenden der Strafkammer 32 des Landgerichts Bremen vom 23.07.2018 werden als unbegründet zurückgewiesen.

    Gegen diesen Beschluss wenden sich der Angeklagte [III.] mit seiner Beschwerde vom 29.07.2018 (1 Ws 90/18) sowie der Angeklagte [V.] mit seiner Beschwerde vom 30.07.2018 (1 Ws 91/18) unter Berufung auf das Bestehen eines Interessenkonflikts aufgrund der Verbundenheit von Rechtsanwalt G mit den Verteidigern weiterer Angeklagter in der Kanzlei C & Partner.

  • OLG Zweibrücken, 31.08.2021 - 1 Ws 215/21

    Zulässigkeit der Verlängerung der Bewährungszeit

    7 Nach herrschender Meinung, der auch der Senat folgt, ist eine - auch mehrfache - Verlängerung der Bewährungszeit bis zu der in § 56a Abs. 1 StGB vorgesehenen Höchstgrenze von 5 Jahren - unabhängig von der Dauer der zunächst bestimmten Bewährungszeit und ungeachtet der Regelung des § 56f Abs. 2 S. 2 StGB - immer möglich (vgl. Senat, Beschluss vom 17.10.2012 - 1 Ws 205/12 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 22.03.2018 - III-1 Ws 91/18 -, juris, Rn. 8 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Bremen, 05.12.2018 - 1 Ws 59/18, 1 Ws 90/18, 1 Ws 91/18, 1 Ws 92/18, 1 Ws 93/18 (3 Ws 58/18 und 78/18)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,57837
OLG Bremen, 05.12.2018 - 1 Ws 59/18, 1 Ws 90/18, 1 Ws 91/18, 1 Ws 92/18, 1 Ws 93/18 (3 Ws 58/18 und 78/18) (https://dejure.org/2018,57837)
OLG Bremen, Entscheidung vom 05.12.2018 - 1 Ws 59/18, 1 Ws 90/18, 1 Ws 91/18, 1 Ws 92/18, 1 Ws 93/18 (3 Ws 58/18 und 78/18) (https://dejure.org/2018,57837)
OLG Bremen, Entscheidung vom 05. Dezember 2018 - 1 Ws 59/18, 1 Ws 90/18, 1 Ws 91/18, 1 Ws 92/18, 1 Ws 93/18 (3 Ws 58/18 und 78/18) (https://dejure.org/2018,57837)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,57837) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht