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   OLG Zweibrücken, 07.03.1996 - 1 Ws 92/96   

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https://dejure.org/1996,3044
OLG Zweibrücken, 07.03.1996 - 1 Ws 92/96 (https://dejure.org/1996,3044)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 07.03.1996 - 1 Ws 92/96 (https://dejure.org/1996,3044)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 07. März 1996 - 1 Ws 92/96 (https://dejure.org/1996,3044)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 51 Abs. 4 S. 2; StPO § 450a Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 241
  • StV 1997, 84
  • Rpfleger 1996, 302
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.01.1986 - 1 StR 652/85

    Bestimmung des Maßstabs für die Anrechnung einer in den Niederlanden erlittenen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.03.1996 - 1 Ws 92/96
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kommt es für die Anrechnung darauf an, wie schwer das Übel wiegt, das dem Betroffenen durch die ausländische Haft widerfahren ist, und wieviel dieses Übel von demjenigen vorweggenommen hat, mit dem ihn das inländische Urteil belasten will (BGHSt 30, 282 ; BGH NStZ 1986, 312 ).
  • BGH, 08.12.1981 - 1 StR 648/81

    Anrechnung einer im Ausland verhängten und bezahlten Geldstrafe auf eine in

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.03.1996 - 1 Ws 92/96
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kommt es für die Anrechnung darauf an, wie schwer das Übel wiegt, das dem Betroffenen durch die ausländische Haft widerfahren ist, und wieviel dieses Übel von demjenigen vorweggenommen hat, mit dem ihn das inländische Urteil belasten will (BGHSt 30, 282 ; BGH NStZ 1986, 312 ).
  • OLG Düsseldorf, 30.05.1995 - 4 Ws 94/95

    Auslieferungshaft in Spanien; Anrechnung auf verhängte Strafe; Katastrophale

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.03.1996 - 1 Ws 92/96
    Die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 30. Mai 1995 (Strafverteidiger 1995, 426 ), auf die sich der Verurteilte beruft, führt nicht zu einer anderen Bewertung.
  • BGH, 11.07.1985 - 4 StR 293/85

    Anrechnung einer vom Angeklagten im Ausland erlittenen Auslieferungshaft auf die

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.03.1996 - 1 Ws 92/96
    Allgemein wurde früher eine Anrechnung zumindest im Verhältnis 1 zu 2 gewährt (vgl. etwa BGHR § 51 Abs. 4 StGB , Anrechnung 1; BGH NStZ 1985, 497 ; OLG Stuttgart OLGSt § 51 StGB Nr. 2: Maßstab 1 zu 2).
  • OLG Hamm, 27.01.2014 - 1 Ws 600/13

    Anrechnung der Auslieferungshaft auf die Mindestverbüßungsdauer bei Feststellung

    Die von ihm geschilderten hygienischen Umstände sowie die Umstände der Ernährung und der Unterbringung finden sich bestätigt in einigen obergerichtlichen Entscheidungen (z.B. KG Berlin NStZ-RR 1997, 350; OLG Zweibrücken NStZ-RR 1996, 241 mit Hinweisen zu den 1980er Jahren).

    NStZ-RR 1996, 241), wobei allerdings in der letztgenannten Entscheidung Verbesserungen der Haftbedingungen in den 1990er- Jahren berücksichtigt wurden, was hier nicht der Fall sein kann.

  • LG München I, 07.06.2017 - 19 KLs 30 Js 18/15

    Konkurrenzverhältnis von Betrugstaten bei in einem Fake-Shop getätigten

    Da hinsichtlich der seitens des Angeklagten E. im Königreich Spanien verbüßten Auslieferungshaft für eine abweichende Beurteilung wegen erschwerender dortiger Haftbedingungen keinerlei Anhaltspunkte erkennbar sind, hat das Gericht den Umrechnungsmaßstab auf 1:1 bestimmt (ebenso BGH, Beschluss vom 04.06.2003 - 5 StR 124/03, BeckRS 2003, 05068; BGH, Beschluss vom 24.01.2008 - 5 StR 626/07, BeckRS 2008, 02201; OLG Hamm, Beschluss vom 16.09.2002 - 3 Ws 431/02, NStZ-RR 2003, 152; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 07.03.1996 - 1 Ws 92/96, NStZ-RR 1996, 241).
  • OLG Stuttgart, 11.02.2003 - 2 Ws 14/03

    Strafvollstreckung: Anrechnung von in der Slowakei erlittener Auslieferungshaft

    Es ist anerkannt, dass die bloße Flucht des Verurteilten ins Ausland etwa unter Ausnutzung des Hafturlaubs die Versagung nicht zu begründen vermag (vgl. OLG Bremen a.a.O.; OLG Zweibrücken NStZ-RR 1996, 241; OLG Karlsruhe MDR 1984, 165; OLG Zweibrücken GA 1983, 280; KK-Fischer a.a.O.).
  • BGH, 12.09.2000 - 4 StR 299/00

    Anrechnung von in Spanien erlittener Auslieferungshaft im Verhältnis eins zu drei

    Zwar kommt, wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift zutreffend ausgeführt hat, für die Anrechnung einer in Spanien erlittenen Freiheitsentziehung je nach Haftort und Haftbedingungen ein Maßstab von 1:1 (vgl. OLG Zweibrücken NStZ-RR 1996, 241), 1:2 (vgl. BGH NStZ 1985, 497; Landgericht Zweibrücken NStZ 1988, 71) oder 1:3 (vgl. Landgericht Bremen StV 1992, 326; OLG Düsseldorf StV 1995, 426; Landgericht Kleve NStZ 1995, 192) in Betracht, so daß es dazu näherer Feststellungen bedurft hätte.
  • OLG Hamm, 16.12.2002 - 3 Ws 431/02

    Auslieferungshaft, Anrechnungsmaßstab, Madrid, Valdemoro

    Der vorliegende Fall ist - wenn überhaupt besondere Erschwernisse gegenüber deutschen Haftbedingungen anzunehmen sind - jedenfalls dem vom OLG Zweibrücken entschiedenen Fall (Beschluss vom 7. März 1996 in NStZ-RR 1996, 241 = StV 1997, 84 mit einem Anrechnungsmaßstab von 1:1) vergleichbar und als wesentlich weniger schwerwiegend anzusehen als die Fälle, in denen ein Anrechnungsmaßstab von 1:2 angenommen worden ist (LG Augsburg, Urteil vom 27. Juni 1995 in StV 1997, 81; OLG München Beschluss vom 3. September 1993 in NStE Nr. 22 zu § 51 StGB; LG Stuttgart, Urteil vom 17. Juli 1985 in NStZ 1986, 362).
  • OLG Hamm, 19.08.1999 - 2 Ss 812/99

    Revision: Beschränkung auf den Anrechnungsmaßstab ausländischer

    Denn abgesehen davon, daß in der Rechtsprechung auch für den jeweiligen Angeklagten nachteiligere bzw. vergleichbare Anrechnungsmaßstäbe festgesetzt worden sind (für einen Anrechnungsmaßstab von nur 1 : 1 siehe OLG Zweibrücken StV 1997, 84 : für einen vergleichbaren Maßstab von 1 : 2 siehe BGH NStE Nr. 2 zu § 51 StGB und KG NStZ-RR 1997, 350 ), wird durch diese anderen Entscheidungen die hier vorliegende des Tatrichters nicht ermessensfehlerhaft und schon gar nicht ,unvertretbar'.
  • OLG Bremen, 02.04.1997 - Ws 30/97
    Eine Versagung der Anrechnung gemäß § 450 a Abs. 3 StPO stellt somit die Ausnahme dar und kann nicht schon darauf gestützt werden, daß der Verurteilte sich durch die Flucht der Strafvollstreckung entzieht (vgl. OLG Zweibrücken, GA 1983, 281 und NStZ-RR 1996, 241 = StV 1997, 84 ; OLG Koblenz, GA 1986, 181; OLG Karlsruhe, MDR 1984, 165 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. Rdn. 6; Fischer a.a.O. Rdn.10; Wendisch a.a.O. Rdn.15; Gribbohm in LK StGB ,11. Aufl., § 51 Rdn.28; Stree in Schönke/Schröder, StGB ,25. Aufl., § 51 Rdn. 35).
  • OLG Hamm, 25.11.1999 - 2 Ws 338/99

    Auslieferungshaft, Spanien, Anrechnungsmaßstab, Anrechnung

    Der vorliegende Fall ist - wenn überhaupt besondere Erschwernisse gegenüber deutschen Haftbedingungen anzunehmen sind - jedenfalls dem vom OLG Zweibrücken entschiedenen Fall (Beschluss vom 07.03.1996 in NStZ-RR 1996, 241 = StV 1997, 84 mit einem Anrechnungsmaßstab von 1:1) vergleichbar und als wesentlich weniger schwerwiegend anzusehen als die zum Teil auch vom Beschwerdeführer angeführten Fälle (u. a. KG, Beschluss vom 20.02.1997 in NStZ-RR 1997, 350; LG Augsburg, Urteil vom 27.06.1995 in StV 1997, 81; OLG München Beschluss vom 03.09.1993 in NStE Nr. 22 zu § 51 StGB; LG Stuttgart, Urteil vom 17.07.1985 in NStZ 1986, 362 - Anrechnungsmaßstab jeweils 1:2 - sowie OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.05.1995 in StV 1995, 426, LG Kleve, Urteil vom 21.09.1994 in NStZ 1995, 192 = StV 1995, 140; LG Bremen, Urteil vom 13.12.1991 in StV 1992, 326 - Anrechnungsmaßstab jeweils 1:3).
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