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   OLG Koblenz, 17.02.2003 - 1 Ws 921/02   

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https://dejure.org/2003,11590
OLG Koblenz, 17.02.2003 - 1 Ws 921/02 (https://dejure.org/2003,11590)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17.02.2003 - 1 Ws 921/02 (https://dejure.org/2003,11590)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17. Februar 2003 - 1 Ws 921/02 (https://dejure.org/2003,11590)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Nebenklage; Verfahren gegen Jugendlichen ; Behandlung des Angeklagten als Jugendlichen; Alter zur Tatzeit ; Tatbegehung vor und nach 18. Geburtstag; Gleichartige Straftaten zum Nachteil ein und desselben Kindes

  • Judicialis

    JGG § 80 III

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 80 Abs. 3
    Nebenklage, Zulässigkeit, Jugendlicher, Heranwachsender

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2003, 455 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.10.2002 - 5 StR 42/02

    Urteil im "Guben-Prozeß" im wesentlichen rechtskräftig

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.02.2003 - 1 Ws 921/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof (BGHSt 41, 288; Beschl. v. 9.10.02 ­ 5 StR 42/02 [www.hrr­strafrecht.de/hrr/5/02/5­42­02.php3) ist in verbundenen Verfahren vor den Jugendgerichten gegen mehrere Angeklagten unterschiedlicher Altersstufen die Nebenklage zulässig, soweit sie sich nicht gegen den Jugendlichen richtet.

    Dabei ist allerdings darauf zu achten, dass "in Fällen gegenläufiger Interessen zwischen Nebenklage und Jugendlichen ­ etwa bei Ausübung des Frage­ und Beweisantragsrechts zur Aufklärung des Vorwurfs gemeinsamer Tatbegehung von Jugendlichen und Heranwachsenden/Erwachsenen ­ im Zweifel der Position des Jugendlichen Vorrang einzuräumen ist" (Beschl. v. 9.10.02, a.a.O.).

  • OLG Koblenz, 02.05.2000 - 2 Ws 198/00

    Jugendstrafverfahren, Verletzter, Beiordnung, Beistand, Rechtsanwalt,

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.02.2003 - 1 Ws 921/02
    Nicht in Betracht kommt eine Beistandschaft nach § 406 g StPO, denn der Gesetzgeber hat auch mit der Einführung der §§ 406d ff. StPO durch das Opferschutzgesetz vom 18. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2496) den sich aus § 2 JGG ergebenden Vorrang der Bestimmungen und Grundsätze des Jugendgerichtsgesetzes vor den allgemeinen Regelungen der Strafprozessordnung nicht aufgegeben (so zutreffend BGH, Beschl. v. 20.11.02 ­ 1 StR 353/02 [www.hrr­strafrecht.de/hrr/1/02/1­353­02.php3; OLG Stuttgart NJW 2001, 1588; a. A. OLG Koblenz [2. Strafsenat NJW 2000, 2436).
  • BGH, 20.11.2002 - 1 StR 353/02

    Keine Beiordnung eines Rechtsanwalts als Beistand des nebenklageberechtigten

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.02.2003 - 1 Ws 921/02
    Nicht in Betracht kommt eine Beistandschaft nach § 406 g StPO, denn der Gesetzgeber hat auch mit der Einführung der §§ 406d ff. StPO durch das Opferschutzgesetz vom 18. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2496) den sich aus § 2 JGG ergebenden Vorrang der Bestimmungen und Grundsätze des Jugendgerichtsgesetzes vor den allgemeinen Regelungen der Strafprozessordnung nicht aufgegeben (so zutreffend BGH, Beschl. v. 20.11.02 ­ 1 StR 353/02 [www.hrr­strafrecht.de/hrr/1/02/1­353­02.php3; OLG Stuttgart NJW 2001, 1588; a. A. OLG Koblenz [2. Strafsenat NJW 2000, 2436).
  • OLG Stuttgart, 17.01.2001 - 5 Ws 1/01

    Nebenklage im Verfahren gegen Jugendliche

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.02.2003 - 1 Ws 921/02
    Nicht in Betracht kommt eine Beistandschaft nach § 406 g StPO, denn der Gesetzgeber hat auch mit der Einführung der §§ 406d ff. StPO durch das Opferschutzgesetz vom 18. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2496) den sich aus § 2 JGG ergebenden Vorrang der Bestimmungen und Grundsätze des Jugendgerichtsgesetzes vor den allgemeinen Regelungen der Strafprozessordnung nicht aufgegeben (so zutreffend BGH, Beschl. v. 20.11.02 ­ 1 StR 353/02 [www.hrr­strafrecht.de/hrr/1/02/1­353­02.php3; OLG Stuttgart NJW 2001, 1588; a. A. OLG Koblenz [2. Strafsenat NJW 2000, 2436).
  • BGH, 18.10.1995 - 2 StR 470/95

    Zulässigkeit der Nebenklage gegen den Erwachsenen im verbundenen Verfahren gegen

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.02.2003 - 1 Ws 921/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof (BGHSt 41, 288; Beschl. v. 9.10.02 ­ 5 StR 42/02 [www.hrr­strafrecht.de/hrr/5/02/5­42­02.php3) ist in verbundenen Verfahren vor den Jugendgerichten gegen mehrere Angeklagten unterschiedlicher Altersstufen die Nebenklage zulässig, soweit sie sich nicht gegen den Jugendlichen richtet.
  • OLG Oldenburg, 12.07.2005 - 1 Ws 351/05

    Zulässigkeit einer Nebenklage im Fall der Anklage teils als Jugendlicher und

    Verfahrensweisen, die auch nur hinsichtlich einer der angeklagten Taten nicht zulässig wären, sind wegen der Einheitlichkeit des Verfahrens strafprozessual insgesamt nicht statthaft, so auch OLG Koblenz StV 2003, 455; OLG Schleswig Beschluss vom 20.07.2001, 2 Ws 205/01, bei juris; Eisenberg, JGG, 10. Aufl. 2004, § 80 Rdn 13b m.w.Nachw.
  • OLG Hamm, 12.05.2005 - 4 Ws 205/05

    Nebenklage, Nebenkläger, Heranwachsender, Jugendlicher, mehrere Taten,

    Nach anderer Ansicht ist die Nebenklage auch bezüglich der im heranwachsenden Alter begangenen Taten grundsätzlich unzulässig, da sich eine Aufspaltung in der Praxis nicht durchhalten lasse und sich eine Einwirkung auch auf die Verhandlung hinsichtlich der im jugendlichen Alter begangenen Taten nicht ausschließen lasse (zu vgl. OLG Koblenz in StV 2003, 455; OLG Düsseldorf StV 2003, 455; Eisenberg, JGG, 10. Aufl., § 80, Rdnr. 13 b).
  • OLG Hamburg, 12.12.2005 - 1 Ws 220/05

    Jugendstrafverfahren: Unzulässigkeit der Nebenklage betreffend als

    Dies gilt auch bei der Verfolgung von Taten, die der Angeklagte in verschiedenen Altersstufen gegen denselben Geschädigten begangen hat (OLG Düsseldorf, StV 2003, 455; OLG Koblenz, StV 2003, 455; LG Hamburg bei Böhm, NStZ 1989, 523; Schleswig-Holsteinisches OLG, SchlHA 2002, 175; Brunner/Dölling, JGG, 11. Aufl., § 80 Rn. 4; Eisenberg, JGG, 10. Aufl. § 80, Rn. 13b; Ostendorf, JGG, 6. Aufl., § 80 Rn. 2, 3).
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