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   OLG Koblenz, 12.02.2003 - 1 Ws 986/02   

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https://dejure.org/2003,15390
OLG Koblenz, 12.02.2003 - 1 Ws 986/02 (https://dejure.org/2003,15390)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12.02.2003 - 1 Ws 986/02 (https://dejure.org/2003,15390)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12. Februar 2003 - 1 Ws 986/02 (https://dejure.org/2003,15390)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inverkehrbringen von Flaschenwein; Verstoß gegen das Bezeichnungsrecht; Irreführende Etikettierung nach§§ 49 Abs. 6 WeinG, 3 Abs. 1 Nr. 1 EG-Recht DurchsetzungsVO ; Verschieben des Außerkrafttretens der Weinbezeichnungsverordnung ; Rückwirkendes Ausfüllen einer ...

  • Judicialis

    StGB § 2 III; ; WeinG § 49 VI; ; EGRecht DurchsetzungsVO § 3 I; ; VO (EG) Nr. 1493/1999; ; VO (EG) Nr. 1099/2001; ; VO (EG) Nr. 731/2001; ; VO (EG) Nr. 2631/2000; ; VO (EWG) Nr. 2392/89

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Weinrecht, Blankettstrafnorm, Blankettvorschrift, Blankettnorm, Straflosigkeit, milderes Gesetz, Bezeichnungsrecht, Bezeichnung, Weinbezeichnungsverordnung, Außerkrafttreten, Jahrgangswein

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.12.1964 - 3 StR 35/64
    Auszug aus OLG Koblenz, 12.02.2003 - 1 Ws 986/02
    Dieser zwischen Tatbegehung (lt. Anklage bis Januar 1999) und Entscheidung im Eröffnungsverfahren eingetretene Zustand der wenn auch nur vorübergehenden Straflosigkeit ist das "mildeste Gesetz" im Sinne des § 2 Abs. 3 StGB (BGHSt 20, 116, 119; BGHR StGB § 2 Abs. 3 Gesetzesänderung 8 m. w. N.; Senatsbeschluss v. 5.6.97 ­ 1 Ss 98/97), das hier auf die Angeklagten anzuwenden ist.
  • BVerfG, 29.11.1989 - 2 BvR 1491/87

    Verfassungsrechtliche Unbeachtlichkeit einer zwischen Tatbegehung und Aburteilung

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.02.2003 - 1 Ws 986/02
    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 29. November 1989 (NStZ 90, 238), auf die sich Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach und Generalstaatsanwaltschaft für ihre gegenteilige Auffassung berufen, steht dem nicht entgegen.
  • BGH, 24.04.1996 - 3 StE 4/96

    Voraussetzungen der Verbindung zweier anklagereifer Strafsachen unterschiedlicher

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.02.2003 - 1 Ws 986/02
    Ihr Ziel war vielmehr, wie sich auch aus dem Antrag auf S. 52 der Anklageschrift ergibt, die Verbindung mit dem gegen die Angeklagten beim Landgericht Bad Kreuznach bereits anhängigen Verfahren 1008 Js 30304/95 W ­ KLs (zur grundsätzlichen Zulässigkeit einer solchen, im Gesetz nicht vorgesehenen Verfahrensweise s. BGH NStZ 96, 447).
  • BGH, 23.07.1992 - 4 StR 194/92

    Strafbarkeit bei Blankettstrafgesetzen - Illegaler Einsatz von Hormonen bei der

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.02.2003 - 1 Ws 986/02
    Dieser zwischen Tatbegehung (lt. Anklage bis Januar 1999) und Entscheidung im Eröffnungsverfahren eingetretene Zustand der wenn auch nur vorübergehenden Straflosigkeit ist das "mildeste Gesetz" im Sinne des § 2 Abs. 3 StGB (BGHSt 20, 116, 119; BGHR StGB § 2 Abs. 3 Gesetzesänderung 8 m. w. N.; Senatsbeschluss v. 5.6.97 ­ 1 Ss 98/97), das hier auf die Angeklagten anzuwenden ist.
  • OLG Koblenz, 27.03.2003 - 1 Ws 133/03

    Eröffnung des Hauptverfahrens, hinreichender Tatverdacht, Aussage gegen Aussage,

    Dem Senat bleibt daher nur die Möglichkeit, das Hauptverfahren vor dem nach dem Gesetz zuständigen Gericht zu eröffnen (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Februar 2003 - 1 Ws 986/02 -).
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