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   OLG Jena, 17.04.2012 - 1 Ws Reha 18/12   

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https://dejure.org/2012,23508
OLG Jena, 17.04.2012 - 1 Ws Reha 18/12 (https://dejure.org/2012,23508)
OLG Jena, Entscheidung vom 17.04.2012 - 1 Ws Reha 18/12 (https://dejure.org/2012,23508)
OLG Jena, Entscheidung vom 17. April 2012 - 1 Ws Reha 18/12 (https://dejure.org/2012,23508)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Strafrechtliches Rehabilitierungsverfahren

  • Justiz Thüringen

    § 15 StrRehaG, § 28 Abs 2 S 2 StPO
    Richterablehnung in strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren: Selbstständige Anfechtung der Verwerfung des Befangenheitsantrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StrRehaG § 15; StPO § 28 Abs. 2 S. 2
    Strafrechtliche Rehabilitierung; Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; Keine entsprechende Anwendung von § 28 Abs. 2 S. 2 StPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 08.11.2007 - 2 Ws 331/07

    erkennender Richter; Begriff; Strafvollstreckungssache; Strafvollzug

    Auszug aus OLG Jena, 17.04.2012 - 1 Ws Reha 18/12
    Ob die Vorschrift überhaupt in Beschlussverfahren ohne vorhergehende mündliche Verhandlung, wie etwa dem Strafvollstreckungsverfahren, entsprechend anwendbar ist (vgl. Senatsbeschluss vom 16.01.2006, 1 Ws 17/06, bei juris; a.A.: OLG Hamm, Beschluss vom 08.11.2007, 2 Ws 331/07; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 26.11.2007, bei juris), muss hier nicht entschieden werden.
  • OLG Jena, 16.01.2006 - 1 Ws 17/06

    Sonstiges

    Auszug aus OLG Jena, 17.04.2012 - 1 Ws Reha 18/12
    Ob die Vorschrift überhaupt in Beschlussverfahren ohne vorhergehende mündliche Verhandlung, wie etwa dem Strafvollstreckungsverfahren, entsprechend anwendbar ist (vgl. Senatsbeschluss vom 16.01.2006, 1 Ws 17/06, bei juris; a.A.: OLG Hamm, Beschluss vom 08.11.2007, 2 Ws 331/07; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 26.11.2007, bei juris), muss hier nicht entschieden werden.
  • OLG Bremen, 07.01.2019 - 1 Ws 116/18

    Zur analogen Anwendbarkeit des § 28 Abs. 2 S. 2 StPO im Straf- und

    Die vorstehend zitierte Auffassung ist allerdings nicht unwidersprochen geblieben und es haben sich mehrere Oberlandesgerichte auch gegen die Anwendbarkeit der Regelung des § 28 Abs. 2 S. 2 StPO außerhalb des strafrechtlichen Erkenntnisverfahrens ausgesprochen, namentlich in Bezug auf das Straf- und Maßregelvollstreckungsverfahren (siehe OLG Hamm, Beschluss vom 08.11.2007 - 2 Ws 331/07, juris Rn. 8, NStZ 2009, 53; Beschluss vom 25.06.2009 - 2 Ws 172/09, juris Rn. 9, NStZ 2010, 715; OLG München, Beschluss vom 18.03.1988 - 2 Ws 87/88, juris Rn. 7; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 02.02.2006 - 1 Ws 20/06, juris Rn. 6; Beschluss vom 06.02.2007 - 1 Ws 18/07, juris Rn. 6, NStZ-RR 2007, 222; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 26.11.2007 - 1 Ws 479/07, juris Rn. 6) und ebenso in Bezug auf die weiteren Verfahrensarten wie Rehabilitationsverfahren (siehe OLG Jena, Beschluss vom 17.04.2012 - 1 Ws Reha 18/12, juris Rn. 4, ZOV 2012, 199) und Wiederaufnahmeverfahren (siehe OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.11.1994 - 3 Ws 671/94, juris (Ls.), NStE Nr. 5 zu § 28 StPO; OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.09.2008 - 1 Ws 27/08, juris Rn. 16, NStZ-RR 2008, 378; OLG Hamm, Beschluss vom 06.03.2014 - 1 Ws 110/14, juris Rn. 8, NStZ-RR 2014, 215).

    Demgegenüber überzeugt es nicht, mit dem Argument eine Vergleichbarkeit der Interessenlagen abzulehnen, dass eine Hauptverhandlung im strafrechtlichen Erkenntnisverfahren in der Regel gegen den Willen des Angeklagten stattfinde, während der Verurteilte oder Betroffene im Straf- und Maßregelvollstreckungsverfahren an einer raschen Entscheidung interessiert sei, so dass nicht die Gefahr drohe, dass er dieses Verfahren durch die Stellung von Ablehnungsgesuchen und sofortige Beschwerden im Fall ihrer Verwerfung oder Zurückweisung zu sabotieren suche (so aber OLG Zweibrücken, Beschluss vom 26.11.2007 - 1 Ws 479/07, juris Rn. 6 f.; ebenso Chlosta, NStZ 1987, 291 f.; für die Konstellation des Rehabilitationsverfahrens auch OLG Jena, Beschluss vom 17.04.2012 - 1 Ws Reha 18/12, juris Rn. 4, ZOV 2012, 199).

  • OLG Rostock, 23.06.2016 - 22 Ws_Reha 16/16

    Richterablehnung im strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren: Selbständige

    Für das strafrechtliche Rehabilitierungsverfahren hat, soweit ersichtlich, bisher lediglich das Thüringische Oberlandesgericht Stellung genommen und die Anwendbarkeit mit Hinblick darauf verneint, dass in diesen Verfahren der Sinn und Zweck der Vorschrift - Ausschluss einer selbständigen Anfechtbarkeit der ein Befangenheitsgesuch verwerfenden oder zurückweisenden Entscheidung aus Gründen der Prozesswirtschaftlichkeit und Verfahrensbeschleunigung - nicht zum Tragen käme, da hier Beschleunigung im Interesse des die Rehabilitierung Begehrenden liege (Thüringer Oberlandesgericht, Beschl. v. 17.04.2012 - 1 Ws Reha 18/12, zit. nach juris unter Hinweis auf Wende in: Herzler/Ladner/Peifer/Schwarze/Wende, Rehabilitierung, 2. Aufl., § 15 StrRehaG Rn. 7 zur dort verneinten Anwendbarkeit von § 25 StPO).
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