Rechtsprechung
BayObLG, 11.05.1979 - BReg. 1 Z 21/79 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zweigniederlassung; Hauptniederlassung; Geschäftstätigkeit; Mittelpunkt; Abgesondert Teil; Gesamtunternehmen; Veräußerung; Buchführung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
HGB § 13
Verfahrensgang
- AG München - 11 AR 3906/77
- LG München I, 20.12.1978 - 11 HKT 15 572/78
- BayObLG, 11.05.1979 - BReg. 1 Z 21/79
Papierfundstellen
- MDR 1979, 849
- DB 1979, 1936
- Rpfleger 1979, 312
- BayObLGZ 1979, 159
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- RG, 20.09.1911 - I 1/11
Firmenrecht. Haupt- und Zweigniederlassung.
Auszug aus BayObLG, 11.05.1979 - BReg. 1 Z 21/79
Denn die Zweigniederlassung bildet einen eigenen, von der Hauptniederlassung zu unterscheidenden Mittelpunkt für die Geschäfte der GmbH; sie ist ein abgesonderter Teil des Gesamtunternehmens (RGZ 77, 60/63;… Ulmer in Hachenburg a.a.O. RdNr. 7), der selbständig veräußert werden kann (BGH BB 1972, 1068/1069;… RGZ a.a.O.), dessen Geschäfte somit auch gesondert erfaßt werden müssen.
- BAG, 25.01.2005 - 9 AZR 44/04
Urlaubskassenverfahren des Baugewerbes - betrieblicher Geltungsbereich
Eine Zweigniederlassung bildet einen eigenen von der Hauptniederlassung zu unterscheidenden selbständigen Mittelpunkt der Geschäfte und ist ein abgesonderter Teil des Gesamtunternehmens (BayObLG 11. Mai 1979 - BReg. 1 Z 21/79 - …Damit kann sich jeder Dritte darauf berufen, dass tatsächlich eine Zweigstelle mit der gesetzlich vorausgesetzten Selbständigkeit besteht (BayObLG 11. Mai 1979 - BReg. 1 Z 21/79 - …
- FG Köln, 18.10.2006 - 10 K 616/03
Pflicht eines im Ausland ansässigen Unternehmens ohne Zweigniederlassung im …
Denn die Eintragung einer Zweigniederlassung im Handelsregister habe lediglich deklaratorische Bedeutung (Bezugnahme auf BayObLG, Beschluss vom 11. Mai 1979 - Breg. 1 Z 21/79, DB 1979, 1936).Er erfordert einen räumlich ausgegliederten und mit einer gewissen organisatorischen Selbstständigkeit ausgestatteten Bereich des Unternehmens, für den eine gesonderte Buchführung geführt wird (BayObLG, Beschluss vom 11. Mai 1979 - Breg. 1 Z 21/79, DB 1979, 1936; Baumbach/Hopt, HGB, § 13 Rz 8; Münchener Kommentar/Bokelmann, HGB, § 13 Rz 9, 13; FG Düsseldorf, Urteil vom 15. Mai 2002 5 K 1734/97 H (U), DStRE 2003, 631).
Danach entsteht die Zweigniederlassung - bei hinreichender sachlicher und organisatorische Selbständigkeit - unabhängig von der Eintragung mit der tatsächlichen Aufnahme der Geschäfte (BayObLG, Beschluss vom 11. Mai 1979 - Breg. 1 Z 21/79, DB 1979, 1936; Baumbach/Hopt, HGB, § 13 Rz 10; Münchener Kommentar/Bokelmann, HGB, § 13 Rz 16; ebenso Rau/Dürrwächter/Stadie, UStG, § 18 Rz 442).
- FG Köln, 18.10.2006 - 10 K 614/03
Abzugsverfahren; Haftung; Begriff der Ortsansässigkeit
Denn die Eintragung einer Zweigniederlassung im Handelsregister habe lediglich deklaratorische Bedeutung (Bezugnahme auf BayObLG, Beschluss vom 11. Mai 1979 - Breg. 1 Z 21/79, DB 1979, 1936).Er erfordert einen räumlich ausgegliederten und mit einer gewissen organisatorischen Selbstständigkeit ausgestatteten Bereich des Unternehmens, für den eine gesonderte Buchführung geführt wird (BayObLG, Beschluss vom 11. Mai 1979 - Breg. 1 Z 21/79, DB 1979, 1936; Baumbach/Hopt, HGB, § 13 Rz 8; Münchener Kommentar/Bokelmann, HGB, § 13 Rz 9, 13; FG Düsseldorf, Urteil vom 15. Mai 2002 5 K 1734/97 H (U), DStRE 2003, 631).
Danach entsteht die Zweigniederlassung - bei hinreichender sachlicher und organisatorische Selbständigkeit - unabhängig von der Eintragung mit der tatsächlichen Aufnahme der Geschäfte (BayObLG, Beschluss vom 11. Mai 1979 - Breg. 1 Z 21/79, DB 1979, 1936; Baumbach/Hopt, HGB, § 13 Rz 10; Münchener Kommentar/Bokelmann, HGB, § 13 Rz 16; ebenso Rau/Dürrwächter/Stadie, UStG, § 18 Rz 442).
- LAG Hessen, 10.12.2007 - 16 Sa 970/07
Arbeitnehmerentsendung - Unternehmenssitz im Ausland - Einschränkung der …
Denn eine Zweigniederlassung bildet einen eigenen von der Hauptniederlassung zu unterscheidenden selbständigen Mittelpunkt der Geschäfte (BayObLG 11. Mai 1979 DB 1979, 1936). - FG Saarland, 26.06.1997 - 1 K 99/96
Vorsteuer-Vergütungsverfahren für ausländische Unternehmer
Die Zweigniederlassung muß danach eine im wesentlichen selbständige wirtschaftliche Einheit darstellen, und zwar nicht nur im Hinblick auf den Kernbereich der Tätigkeit -;hier also den Fahrzeughandel-;, sondern auch hinsichtlich der kaufmännischen Organisation und Verwaltung (so auch BayObLG, Beschluß vom 11. Mai 1979 Breg 1 Z 21/79, BB 1980, 335).