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   BayObLG, 11.05.1979 - BReg. 1 Z 21/79   

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https://dejure.org/1979,1580
BayObLG, 11.05.1979 - BReg. 1 Z 21/79 (https://dejure.org/1979,1580)
BayObLG, Entscheidung vom 11.05.1979 - BReg. 1 Z 21/79 (https://dejure.org/1979,1580)
BayObLG, Entscheidung vom 11. Mai 1979 - BReg. 1 Z 21/79 (https://dejure.org/1979,1580)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zweigniederlassung; Hauptniederlassung; Geschäftstätigkeit; Mittelpunkt; Abgesondert Teil; Gesamtunternehmen; Veräußerung; Buchführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1979, 849
  • DB 1979, 1936
  • Rpfleger 1979, 312
  • BayObLGZ 1979, 159
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 20.09.1911 - I 1/11

    Firmenrecht. Haupt- und Zweigniederlassung.

    Auszug aus BayObLG, 11.05.1979 - BReg. 1 Z 21/79
    Denn die Zweigniederlassung bildet einen eigenen, von der Hauptniederlassung zu unterscheidenden Mittelpunkt für die Geschäfte der GmbH; sie ist ein abgesonderter Teil des Gesamtunternehmens (RGZ 77, 60/63; Ulmer in Hachenburg a.a.O. RdNr. 7), der selbständig veräußert werden kann (BGH BB 1972, 1068/1069; RGZ a.a.O.), dessen Geschäfte somit auch gesondert erfaßt werden müssen.
  • BAG, 25.01.2005 - 9 AZR 44/04

    Urlaubskassenverfahren des Baugewerbes - betrieblicher Geltungsbereich

    Eine Zweigniederlassung bildet einen eigenen von der Hauptniederlassung zu unterscheidenden selbständigen Mittelpunkt der Geschäfte und ist ein abgesonderter Teil des Gesamtunternehmens (BayObLG 11. Mai 1979 - BReg. 1 Z 21/79 - …

    Damit kann sich jeder Dritte darauf berufen, dass tatsächlich eine Zweigstelle mit der gesetzlich vorausgesetzten Selbständigkeit besteht (BayObLG 11. Mai 1979 - BReg. 1 Z 21/79 - …

  • FG Köln, 18.10.2006 - 10 K 616/03

    Pflicht eines im Ausland ansässigen Unternehmens ohne Zweigniederlassung im

    Denn die Eintragung einer Zweigniederlassung im Handelsregister habe lediglich deklaratorische Bedeutung (Bezugnahme auf BayObLG, Beschluss vom 11. Mai 1979 - Breg. 1 Z 21/79, DB 1979, 1936).

    Er erfordert einen räumlich ausgegliederten und mit einer gewissen organisatorischen Selbstständigkeit ausgestatteten Bereich des Unternehmens, für den eine gesonderte Buchführung geführt wird (BayObLG, Beschluss vom 11. Mai 1979 - Breg. 1 Z 21/79, DB 1979, 1936; Baumbach/Hopt, HGB, § 13 Rz 8; Münchener Kommentar/Bokelmann, HGB, § 13 Rz 9, 13; FG Düsseldorf, Urteil vom 15. Mai 2002 5 K 1734/97 H (U), DStRE 2003, 631).

    Danach entsteht die Zweigniederlassung - bei hinreichender sachlicher und organisatorische Selbständigkeit - unabhängig von der Eintragung mit der tatsächlichen Aufnahme der Geschäfte (BayObLG, Beschluss vom 11. Mai 1979 - Breg. 1 Z 21/79, DB 1979, 1936; Baumbach/Hopt, HGB, § 13 Rz 10; Münchener Kommentar/Bokelmann, HGB, § 13 Rz 16; ebenso Rau/Dürrwächter/Stadie, UStG, § 18 Rz 442).

  • FG Köln, 18.10.2006 - 10 K 614/03

    Abzugsverfahren; Haftung; Begriff der Ortsansässigkeit

    Denn die Eintragung einer Zweigniederlassung im Handelsregister habe lediglich deklaratorische Bedeutung (Bezugnahme auf BayObLG, Beschluss vom 11. Mai 1979 - Breg. 1 Z 21/79, DB 1979, 1936).

    Er erfordert einen räumlich ausgegliederten und mit einer gewissen organisatorischen Selbstständigkeit ausgestatteten Bereich des Unternehmens, für den eine gesonderte Buchführung geführt wird (BayObLG, Beschluss vom 11. Mai 1979 - Breg. 1 Z 21/79, DB 1979, 1936; Baumbach/Hopt, HGB, § 13 Rz 8; Münchener Kommentar/Bokelmann, HGB, § 13 Rz 9, 13; FG Düsseldorf, Urteil vom 15. Mai 2002 5 K 1734/97 H (U), DStRE 2003, 631).

    Danach entsteht die Zweigniederlassung - bei hinreichender sachlicher und organisatorische Selbständigkeit - unabhängig von der Eintragung mit der tatsächlichen Aufnahme der Geschäfte (BayObLG, Beschluss vom 11. Mai 1979 - Breg. 1 Z 21/79, DB 1979, 1936; Baumbach/Hopt, HGB, § 13 Rz 10; Münchener Kommentar/Bokelmann, HGB, § 13 Rz 16; ebenso Rau/Dürrwächter/Stadie, UStG, § 18 Rz 442).

  • LAG Hessen, 10.12.2007 - 16 Sa 970/07

    Arbeitnehmerentsendung - Unternehmenssitz im Ausland - Einschränkung der

    Denn eine Zweigniederlassung bildet einen eigenen von der Hauptniederlassung zu unterscheidenden selbständigen Mittelpunkt der Geschäfte (BayObLG 11. Mai 1979 DB 1979, 1936).
  • FG Saarland, 26.06.1997 - 1 K 99/96

    Vorsteuer-Vergütungsverfahren für ausländische Unternehmer

    Die Zweigniederlassung muß danach eine im wesentlichen selbständige wirtschaftliche Einheit darstellen, und zwar nicht nur im Hinblick auf den Kernbereich der Tätigkeit -;hier also den Fahrzeughandel-;, sondern auch hinsichtlich der kaufmännischen Organisation und Verwaltung (so auch BayObLG, Beschluß vom 11. Mai 1979 Breg 1 Z 21/79, BB 1980, 335).
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