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BayObLG, 17.05.1976 - BReg. 1 Z 37/76 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer weiteren Beschwerde; Voraussetzungen für die Rückauflassung eines Grundstücks; Anforderungen an eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG München - VIII 732/73
- LG München I, 06.05.1975 - 13 T 2928/75
- BayObLG, 17.05.1976 - BReg. 1 Z 37/76
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- RG, 02.11.1923 - II 529/22
Eigentumsübergang beim Kauf
Auszug aus BayObLG, 17.05.1976 - BReg. 1 Z 37/76
Hinzu kommt, daß der Rücktritt nur obligatorisch wirkt (RGZ 108, 25/27) und das ursprüngliche Vertragsverhältnis in ein Abwicklungsverhältnis umwandelt, für das die besonderen Vorschriften der §§ 346 ff. BGB gelten. - BGH, 16.04.1975 - V ZB 15/74
Vertretungsverbot für Geschäfte, die dem Mündel lediglich einen rechtlichen …
Auszug aus BayObLG, 17.05.1976 - BReg. 1 Z 37/76
Nach §§ 1629, 1795 Abs. 1 Nr. 1 BGB waren beide Elternteile (vgl. BayObLG FamRZ 1960, 33) von der Vertretung der Kinder bei dem Rechtsgeschäft zwischen diesen und ihrer Großmutter väterlicherseits ausgeschlossen, da das Geschäft den Kindern nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil brachte (vgl. dazu BGH JZ 1976, 66/67). - RG, 07.07.1917 - V 66/17
Gewährung von Schutz gegenüber persönlichen Ansprüchen eines nicht eingetragenen …
Auszug aus BayObLG, 17.05.1976 - BReg. 1 Z 37/76
Die Erteilung einer solchen Vollmacht ist eine Verfügung im Sinn der §§ 1643 Abs. 1, 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB und bedarf daher der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung (RGZ 90, 395/400; 137, 356/357; Staudinger §§ 1821, 1822 BGB RdNr. 34 und Einl. vor § 104 BGB RdNr. 68).
- BGH, 23.10.1959 - IV ZB 105/59
Behörde als Beteiligter i. S. des § 13a FGG
Auszug aus BayObLG, 17.05.1976 - BReg. 1 Z 37/76
Die Berechtigung der Beschwerdeführerin zur Einlegung der weiteren Beschwerde folgt dabei gemäß § 20 FGG bereits aus der Zurückweisung ihrer Erstbeschwerde (BGHZ 31, 92/95; BayObLGZ 1973, 188/189 und ständige Rechtsprechung;… Keidel/Winkler FGG 10. Aufl. § 27 Rdnr. 10 und Fn. 6 S. 629). - BayObLG, 13.02.1975 - BReg. 1 Z 82/74
Auszug aus BayObLG, 17.05.1976 - BReg. 1 Z 37/76
Die Zulässigkeit der Erstbeschwerde hat das Landgericht - was das Rechtsbeschwerdegericht selbständig nachzuprüfen hat (BayObLGZ 1974, 61/65 mit weit.Nachw.; 1975, 62/63) - zutreffend bejaht. - BayObLG, 11.07.1973 - BReg. 1 Z 2/73
Vormundschaftsgericht; Genehmigung; Ausschluß; Abänderungsbefugnis; Aufschiebende …
Auszug aus BayObLG, 17.05.1976 - BReg. 1 Z 37/76
Die Berechtigung der Beschwerdeführerin zur Einlegung der weiteren Beschwerde folgt dabei gemäß § 20 FGG bereits aus der Zurückweisung ihrer Erstbeschwerde (BGHZ 31, 92/95; BayObLGZ 1973, 188/189 und ständige Rechtsprechung;… Keidel/Winkler FGG 10. Aufl. § 27 Rdnr. 10 und Fn. 6 S. 629). - BayObLG, 12.02.1974 - BReg. 1 Z 104/73
Vormund; Versagung; Genehmigung; Vertragspartner; Stellungnahme; …
Auszug aus BayObLG, 17.05.1976 - BReg. 1 Z 37/76
Die Zulässigkeit der Erstbeschwerde hat das Landgericht - was das Rechtsbeschwerdegericht selbständig nachzuprüfen hat (BayObLGZ 1974, 61/65 mit weit.Nachw.; 1975, 62/63) - zutreffend bejaht. - RG, 10.10.1932 - IV 232/32
Kann in der Zustimmung zur Verfügung eines Anderen eine eigene Verfügung gefunden …
Auszug aus BayObLG, 17.05.1976 - BReg. 1 Z 37/76
Die Erteilung einer solchen Vollmacht ist eine Verfügung im Sinn der §§ 1643 Abs. 1, 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB und bedarf daher der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung (RGZ 90, 395/400; 137, 356/357; Staudinger §§ 1821, 1822 BGB RdNr. 34 und Einl. vor § 104 BGB RdNr. 68).
- OLG Nürnberg, 30.07.2020 - 15 W 2126/20
Grundbucherklärungen durch Vorsorgebevollmächtigten
Durch den Umstand, dass gegebenenfalls eine rechtlich erzwingbare Verpflichtung zur Vornahme eines genehmigungsbedürftigen Rechtsgeschäfts besteht, wird das Erfordernis der Genehmigung des Betreuungsgerichts nicht hinfällig (BayObLG, Beschluss vom 17.05.1976 - BReg. 1 Z 37/76 -, juris Rn. 43;… ebenso: Veit in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2020, Vorb. §§ 1821, 1822 Rn. 31).