Rechtsprechung
   BayObLG, 22.01.2004 - 1Z AR 4/04   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuständigkeitsbestimmung bei Arrestverfahren nach unerlaubter Handlung - Rechtliches Gehör für den Antragsgegner

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Pirna - 1 C 1347/03
  • AG Wunsiedel - 1 C 617/03
  • BayObLG, 22.01.2004 - 1Z AR 4/04

Zeitschriftenfundstellen

  • Rpfleger 2004, 365



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BGH, 12.06.2007 - XI ZR 290/06  

    Verfahrensrecht - Gerichtsstand der Niederlassung

    Insoweit liegen Handlungs- und Erfüllungsort auch nicht in Deutschland, weil die Beklagte die Abrechnungen und Buchungen unstreitig in New York vorgenommen und dort auch das belastete Konto geführt hat (vgl. BayObLG ZIP 2003, 1863, 1864 und RPfleger 2004, 365, 366).
  • OLG Karlsruhe, 09.08.2006 - 19 U 8/05  

    Internationale Zuständigkeit für Ansprüche auf Rückgewähr des Kaufpreises für ein

    Die Rechtsgutsverletzung, nämlich die Beschädigung des Vermögens der Klägerin, hat sich damit - folgt man dem Vortrag der Klägerin - vollständig erst im Bezirk des Landgerichts Konstanz verwirklicht, wo die Bank der Klägerin deren Anweisung zum Geldtransfer erhalten und zu Lasten ihres dort geführten Kontos ausgeführt hat (vgl. BayObLG, 22.1.04, 1 Z AR 4/04; BayObLG MDR 2003, 893; BayObLG NJW-RR 02, 1502).
  • OLG Köln, 25.10.2007 - 18 U 164/06  
    Daneben ist im Falle einer unerlaubten Handlung in Form des Betrugstatbestandes Schadensort für die Zuständigkeit nach § 32 ZPO maßgeblich, weil für die Vollendung des Betrugstatbestandes der Eintritt eines Vermögensschadens bei dem Getäuschten erforderlich ist, der Ort des Schadenseintritts deshalb den Verletzungs- und den Begehungsort dieses Delikts festlegt (vgl. BGH NJW 1994, 1414f.; OLG Nürnberg OLG-Report 2006, 487, 488; BayObLG Rpfleger 2004, 365, 366; BayObLG ZIP 2003, 1864, 1864 = MDR 2003, 893 - Ort der Bank des Geschädigten bei Anweisung zum Geldtransfer; Zöller/Vollkommer, aaO., § 32 Rd.16; Kiethe NJW 1994, 223, 226f. - auch zu § 826 BGB und jeweils m.w.N.).
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