Rechtsprechung
| BayObLG, 31.01.1996 - 1Z AR 62/95 |
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 281
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 1996, 956
Wird zitiert von ... (18)
- OLG Dresden, 23.03.2001 - 8 U 2844/00
Verbraucherkreditvertrag - Gerichtsstand des Erfüllungsortes bei Klage auf …
Demgegenüber wäre die Hauptpflicht der Kläger, die Rückerstattung und Verzinsung des Darlehens, an deren Wohnsitz in bei Leipzig zu erfüllen (vgl. OLG Stuttgart, WM 1993, 17; BayObLG, NJW-RR 1996, 956). - BayObLG, 27.06.2003 - 1Z AR 64/03
Voraussetzungen für die Bestimmung des zuständigen Gerichts bei Vorliegen eines …
Für die gegen den Beklagten zu 2 gerichtete Darlehensforderung ist der im Amtsgerichtsbezirk Gelnhausen gelegene Wohnsitz des Schuldners bei Kreditgewährung Erfüllungsort (§§ 269, 270 Abs. 1, Abs. 4 BGB; BayObLG NJW-RR 1996, 956;… Zöller/Vollkommer § 29 Rn. 25 "Darlehensvertrag").Der Wohnsitzwechsel, den die Beklagte zu 1 nach der Entstehung der Bürgschaftsverpflichtung vorgenommen hat, ändert den Erfüllungsort nicht (BayObLG NJW-RR 1996, 956;… Zöller/Vollkommer § 29 Rn. 24).
- BGH, 26.11.1997 - XII ARZ 34/97
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses
a) Der Verweisungsbeschluß ist nicht nur hinsichtlich derjenigen Zuständigkeitsfrage bindend, derentwegen verwiesen worden ist (soweit also verweisendes und angewiesenes Gericht in der Zuständigkeitsfrage konkurrieren), sondern auch hinsichtlich sonstiger Zuständigkeitsfragen, soweit das verweisende Gericht die Zuständigkeit auch in dieser Hinsicht geprüft und bejaht hat (vgl. BGHZ 63, 214, 216 f.; BayObLG NJW-RR 1996, 956).
- BayObLG, 05.02.2003 - 1Z AR 9/03
Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses
Zwar geht die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses nicht über den Verweisungsgrund hinaus (BayObLG NJW-RR 1996, 956 ;… Zöller/Greger § 281 Rn. 16 f.).Im Falle einer Verweisung gemäß § 281 ZPO bindet der Beschluss aber nicht nur hinsichtlich derjenigen Zuständigkeitsfrage, derentwegen nach seinem Wortlaut verwiesen worden ist, sondern auch hinsichtlich sonstiger Zuständigkeitsfragen, soweit das verweisende Gericht die Zuständigkeit auch in dieser Hinsicht erkennbar geprüft und bejaht hat (vgl. BGHZ 63, 214/217; NJW-RR 1998, 1219 ; BayObLG NJW-RR 1996, 956 ; OLG Düsseldorf Report 2000, 203).
- OLG Karlsruhe, 24.02.2004 - 23 W 1/04
Verweisung eines Rechtsstreits von den Schifffahrtsgerichten zum Arbeitsgericht; …
Es entspricht zwar der überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung und in der Literatur, dass ein Verweisungsbeschluss nicht nur hinsichtlich derjenigen Zuständigkeitsfrage bindend ist, derentwegen verwiesen worden ist (soweit also verweisendes und angewiesenes Gericht in der Zuständigkeitsfrage konkurrieren), sondern auch hinsichtlich sonstiger Zuständigkeitsfragen, soweit das verweisende Gericht die Zuständigkeit auch in dieser Hinsicht geprüft und bejaht hat (BGH NJW-RR 1998, 1219; BGHZ 63, 214; BayObLG NJW-RR 1996, 956;… Zöller/Greger, ZPO, aaO., § 281 Rn. 16 a;… Münchn. Komm./Prütting, ZPO, § 281 Rn. 44 m.w.N. zur Rspr. Fn. 95). - OLG München, 23.11.2006 - 31 AR 138/06
Bezeichnung des streitigen Gerichts bei Wohnsitzverlegung des Beklagten während …
Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses hatte der Beklagte seinen Wohnsitz in Ebersberg; ein späterer Wohnsitzwechsel ist bedeutungslos (BayObLG NJW-RR 1996, 956;… Zöller/Vollkommer ZPO 25. Aufl. § 29 Rn. 24). - OLG Düsseldorf, 16.03.2000 - 6 U 90/99
Erfüllungsort und Gerichtsstand bei Ansprüchen eines mit einem ausländischen …
Nach § 269 Abs. 1 und 2 BGB ist der Anspruch auf Rückzahlung des Darlehens indes am Sitz des Schuldners zu erfüllen (vgl. BayObLG NJW-RR 1996, 956; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 1145, 1146;… Plandt/Hein-richs, § 269 BGB Rdnr. 11), so daß auch Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ keinen deutschen Gerichtsstand eröffnet. - BayObLG, 01.10.2001 - 2Z AR 1/01
Wohnungseigentum
Denn die Reichweite der Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses erschöpft sich nicht in der Zuständigkeitsfrage, derentwegen verwiesen wurde; sie erstreckt sich vielmehr auch auf weitere Zuständigkeitsfragen, soweit das verweisende Gericht diese geprüft und bejaht hatte (BGH NJW-RR 1998, 1219; siehe auch BGHZ 63, 214/216 f.; BayObLG - 1. Zivilsenat - NJW-RR 1996, 956;… Thomas/Putzo § 281 Rn. 13;… unklar Zöller/Greger § 281 Rn. 16a; a.A. noch BayObLG NJW 1970, 1550 f.). - OLG München, 09.07.2007 - 31 AR 146/07 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG München, 09.07.2007 - 31 AR 146/06
Keine Bindung der Verweisung an Wohnsitzgericht bei fehlendem Hinweis des …
Ein späterer Wohnsitzwechsel ist für den Gerichtsstand des Erfüllungsorts bedeutungslos (vgl. BayObLG NJW-RR 1996, 956;… Zöller/Vollkommer ZPO 26. Aufl. § 29 Rn. 24). - OLG Zweibrücken, 31.05.2001 - 4 U 103/00
Erfüllungsort für Darlehensschuld - Wohnsitz des Darlehensnehmers - Begründung …
- LAG München, 03.04.2003 - 2 Sa 579/02
Erfüllungsort für die Zahlung der Betriebsrente
- BayObLG, 20.11.2002 - 1Z AR 161/02
Verweisung von Zivilkammer an Kammer für Handelssachen desselben Gerichts
- BayObLG, 10.12.2002 - 1Z AR 167/02
Keine Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses bei Zuständigkeit des …
- BayObLG, 12.06.2002 - 1Z AR 69/02
Verweisungsbeschluss entgegen ausdrücklichen Klägervorgaben
- OLG Karlsruhe, 24.02.2004 - 23 W 1/4 BSch
Rechtsweg; Verweisung; Bindungswirkung; sic-non-Fälle
- OLG Düsseldorf, 24.11.2011 - 5 Sa 89/11
- BayObLG, 17.02.2000 - 4Z AR 71/99
Örtliche Zuständigkeit für eine Rückzahlungsklage gegen den Darlehensnehmer und …
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