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   BayObLG, 18.02.2003 - 1Z BR 136/02   

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BayObLG, 18.02.2003 - 1Z BR 136/02 (https://dejure.org/2003,60154)
BayObLG, Entscheidung vom 18.02.2003 - 1Z BR 136/02 (https://dejure.org/2003,60154)
BayObLG, Entscheidung vom 18. Februar 2003 - 1Z BR 136/02 (https://dejure.org/2003,60154)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Bamberg, 22.05.2015 - 4 W 16/14

    Testierunfähigkeit bei vaskulärer Demenz; Testamentsanfechtung; wechselbezügliche

    Eine Aufklärungspflicht besteht nämlich nur insoweit, als das Vorbringen der Beteiligten und der festgestellte Sachverhalt zu weiteren Ermittlungen Anlass geben (BayObLG Beschluss vom 18.2.2003, 1 Z BR 136/02 Rz. 24).
  • OLG Brandenburg, 13.01.2014 - 3 W 49/13

    Erbscheinsverfahren: Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers infolge

    Maßgebend ist die Fähigkeit des Testierenden, die Bedeutung seiner letztwilligen Verfügung zu erkennen und sich bei seiner Willensentschließung von eigenständigen Erwägungen leiten zu lassen (BayOLG Beschluss vom 18.02.2003, 1 Z BR 136/02; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.06.2012, I-3 Wx 273/11,3, FamRZ 2013, 159).

    Ergeben sich aus objektivierbaren Tatsachen oder Hilfstatsachen herzuleitende Zweifel an der Testierfähigkeit bei Testamentserrichtung sind diese regelmäßig durch Gutachten eines psychiatrischen oder nervenärztlichen Sachverständigen zu klären (BayOLG, FamRZ 2005, 555; BayOLG, Beschluss vom 18.02.2003, 1 Z BR 136/02; Palandt/Weidlich, BGB, 73. Aufl., § 2229 Rn 11, 12).

  • OLG Brandenburg, 20.03.2014 - 3 W 62/13

    Erbscheinsverfahren: Urheberschaft des Erblassers an einem Testament;

    Maßgebend ist die Fähigkeit des Testierenden, die Bedeutung seiner letztwilligen Verfügung zu erkennen und sich bei seiner Willensentschließung von eigenständigen Erwägungen leiten zu lassen (BayOLG Beschluss vom 18.2.2003, 1 Z BR 136/02; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1.6.2012, I-3 Wx 273/11,3, FamRZ 2013, 159; Senatsbeschluss vom 6.1.2014 - 3 W 9/13-).

    Ergeben sich aus objektivierbaren Tatsachen oder Hilfstatsachen herzuleitende Zweifel an der Testierfähigkeit bei Testamentserrichtung, sind diese regelmäßig durch Gutachten eines psychiatrischen oder nervenärztlichen Sachverständigen zu klären (BayOLG, FamRZ 2005, 555; BayOLG, Beschluss vom 18.02.2003, 1 Z BR 136/02; Senatsbeschluss aaO; Palandt/Weidlich, BGB, 73. Aufl., § 2229 Rn 11, 12).

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