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VGH Bayern, 25.05.2004 - 1 ZB 01.266 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Bayern, 29.04.2009 - 1 CS 08.2352
Vorläufiger Rechtsschutz; Nachbarstreitigkeit; Interessenabwägung bei offenen …
Denn bei einer Änderung eines genehmigungspflichtigen, aber nicht genehmigten oder abweichend von der erteilten Genehmigung errichteten oder genutzten Gebäudes darf nicht die Änderung "isoliert" zur Überprüfung gestellt werden; vielmehr muss sich der Bauantrag - und dementsprechend auch die materielle Prüfung - auf das gesamte Gebäude mit der geplanten Änderung erstrecken (BayVGH vom 7.3.1979 - Nr. 64 XIV 75; so auch: Koch/ Molodovsky/Famers, BayBO, Stand Dezember 2007, Art. 55 RdNr. 13; Gassner in Simon/Busse, BayBO, Stand Januar 2009, Art. 64 RdNr. 54; vgl. ferner BayVGH vom 29.1.2003 BayVBl 2003, 663; vom 25.5.2004 - 1 ZB 01.266 - juris). - VG München, 02.12.2010 - M 11 K 08.2225
Nachbarklage; Rücksichtnahmegebot; Lärmimmissionen; Bestandsschutz; legale …
Ob der Bauantrag des Beigeladenen auch die Nutzungsänderung für das Kapellenhaus, so eine Genehmigung erforderlich wäre, hätte mit umfassen müssen, kann offen bleiben, weil die Klägerin dadurch nicht in ihren Rechten verletzt ist (vgl. BayVGH v. 25.05.2004 Az. 1 ZB 01.266 - Juris).