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   VGH Bayern, 24.02.2005 - 1 ZB 04.276   

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VGH Bayern, 24.02.2005 - 1 ZB 04.276 (https://dejure.org/2005,72829)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.02.2005 - 1 ZB 04.276 (https://dejure.org/2005,72829)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. Februar 2005 - 1 ZB 04.276 (https://dejure.org/2005,72829)
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Wird zitiert von ... (25)

  • VGH Bayern, 14.05.2021 - 1 B 19.2111

    Anordnung der Beseitigung eines neu errichteten Gebäudes

    Nur in Ausnahmefällen können weitergehende Erwägungen erforderlich sein (vgl. BVerwG, U.v. 18.4.1996 - 4 C 22.94 - juris Rn. 19; BayVGH B.v. 24.2.2005 - 1 ZB 04.276 - juris).
  • VGH Bayern, 20.09.2011 - 1 B 11.1011

    Beseitigungsanordnung; Baudenkmal; Verlust der Denkmaleigenschaft; Außenbereich;

    Dieser würde seine Eigenschaft bzw. Funktion als Keller verlieren, wenn er isoliert stehenbleiben würde (vgl. BayVGH vom 24.2.2005 Az. 1 ZB 04.276 ).
  • VG Würzburg, 07.12.2020 - W 10 K 19.1528

    Erfolglose Klage eines Grundstückseigentümers gegen die Anordnung der Beseitigung

    Der Erlass einer Duldungsanordnung gegenüber der Grundstücksmiteigentümerin ist für die Rechtmäßigkeit der gegen den Kläger ergangenen Zwangsgeldandrohungen zwar nicht erforderlich (vgl. BayVGH, B.v. 24.2.2005 - 1 ZB 04.276 - juris Rn. 42), vorliegend jedoch in Ziffer 3 sogar erfolgt.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.2006 - 1 C 10901/06

    Werbemast in der Nähe eines technischen Denkmals unzulässig

    Außerdem enthält sie jedenfalls nicht mit einer weitere Differenzen ausschließenden Eindeutigkeit eine Aussage über die Zulässigkeit einer 55 m hohen Werbeanlage an der Stätte der Leistung in dem dargestellten Gewerbegebiet (vgl. § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO und dazu z.B. BayVGH, Beschluss vom 24. Februar 2005 - 1 ZB 04.276 - OVG Schleswig, Beschluss vom 12. Mai 1997 - 1 M 13/97 - beide veröffentlicht in juris -).
  • VGH Bayern, 05.12.2005 - 1 B 03.2567

    Präventive Nutzungsuntersagung gegenüber Vermieter von Wohnraum

    Wie das "Beseitigungsermessen" gemäß Art. 82 Satz 1 BayBO (BayVGH vom 24.2.2005 - 1 ZB 04.276) so wird auch die Ausübung des durch Art. 82 Satz 2 BayBO beim Erlass einer Nutzungsuntersagung eingeräumten Eingriffsermessens vor allem durch Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte bestimmt.
  • VGH Bayern, 23.06.2005 - 1 ZB 04.2215

    Zulassung der Berufung (abgelehnt); Einreichung der Begründung beim zuständigen

    Vielmehr genügt es, wenn sie zum Ausdruck bringt, dass sie zur Schaffung rechtmäßiger Zustände von ihrem Eingriffsrecht Gebrauch machen will (vgl. BVerwG vom 18.4.1996 E 101, 58/64 = NVwZ 1996, 892; BayVGH vom 24.2.2005 - 1 ZB 04.276).
  • VG München, 08.03.2017 - M 9 K 16.2327

    Zwangsvollstreckung einer Verpflichtung zur Gestattung des Zutritts zu einem

    Die in der Klagebegründung geäußerte und nicht weiter erläuterte Einwendung, das Objekt sei vermietet (gewesen), versteht das Gericht dahingehend, dass sich darauf berufen werden soll, dass das Zwangsgeld nicht fällig geworden sei, weil während des Laufs bzw. bis zum Ablauf der Erfüllungsfrist (a) ein Vollstreckungshindernis bestand bzw. eine Vollstreckungsvoraussetzung fehlte (b); der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat diesbezüglich Folgendes ausgeführt: Eine erforderliche Duldungsanordnung ist keine Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für den Erlass einer Zwangsgeldandrohung, sondern eine Bedingung für das Entstehen und Fälligwerden der Geldforderung (BayVGH, B.v. 11.7.2001 - 1 ZB 01.1255 - juris; B.v. 24.2.2005 - 1 ZB 04.276 - juris).

    Schließlich ist - mit Blick auf die vorgetragene angebliche Vermietung - darauf hinzuweisen, dass eine Duldungsanordnung von vorn herein keine Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für den Erlass einer Zwangsgeldandrohung ist (s.o., BayVGH, B.v. 24.2.2005 - 1 ZB 04.276 - juris).

  • VG München, 22.09.2020 - M 1 K 18.3768

    Fälligstellung und Beitreibung eines Zwangsgeldes

    Fällig im Sinne von Art. 23 Abs. 1 Nr. 2 VwZVG wird ein angedrohtes Zwangsgeld, wenn während der Erfüllungsfrist alle Vollstreckungsvoraussetzungen vorliegen und bei Ablauf der Erfüllungsfrist die durch die Grundverfügung auferlegte Pflicht nicht oder nicht vollständig erfüllt worden ist, Art. 31 Abs. 3 Satz 3 i.V.m. Abs. 1 VwZVG (vgl. BayVGH, B.v. 24.2.2005 - 1 ZB 04.276 - juris Rn. 42).

    Diese ist zwar keine Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für den Erlass der Zwangsgeldandrohung, aber eine Bedingung für das Entstehen und das Fälligwerden der Geldforderung (vgl. BayVGH, B.v. 24.2.2005 - 1 ZB 04.276 - juris Rn. 42).

  • VGH Bayern, 08.08.2019 - 2 B 19.457

    Beseitigungsanordnung und Nutzungsuntersagung eines Abenteuerspielplatzes mit

    Nur in Ausnahmefällen können weitergehende Erwägungen erforderlich sein (vgl. BVerwG, U.v. 18.4.1996 - 4 C 22.94 - juris; BayVGH B.v. 24.2.2005 - 1 ZB 04.276 - juris).
  • VGH Bayern, 01.12.2021 - 15 ZB 21.1596

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung im Verfahren gegen eine

    Inwieweit ein auf Ermessensausübung beruhender Verwaltungsakt selbst seine Begründung erkennen lassen muss bzw. ob eine tiefere Begründung einer Ermessensentscheidung mit einer ausführlichen Abwägung des Für und Wider zu fordern ist, richtet sich nach dem jeweils einschlägigen materiellen Recht und nach den Umständen des Einzelfalls (BVerwG, U.v. 15.6.1971 - II C 17.70 - BVerwGE 38, 191 = juris Rn. 32; B.v. 28.8.1980 - 4 B 67.80 - BRS 36 Nr. 93 = juris Rn. 6; vgl. auch BayVGH, B.v. 24.2.2005 - 1 ZB 04.276 - juris Rn. 35; U.v. 14.5.2021 - 1 B 19.2111 - juris Rn. 33).
  • VG Würzburg, 16.10.2020 - W 10 K 19.451

    Erfolglose Klage gegen Anordnungen zur Betriebseinstellung einer

  • VGH Bayern, 20.06.2005 - 25 N 04.1299

    Normenkontrolle, Bebauungsplan, Bekanntmachung, Ausfertigung, Originalurkunde,

  • VGH Bayern, 17.08.2022 - 15 ZB 22.1402

    Baubeseitigungsanordnung - Halle im Außenbereich

  • VG München, 03.04.2019 - M 9 K 19.1398

    Klage gegen eine Betretungsanordnung wegen Verdachts der Zweckentfremdung einer

  • VG München, 25.11.2021 - M 1 E 21.2100

    Einstweiliger Rechtsschutz, Vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung,

  • VG Würzburg, 10.09.2020 - W 5 K 19.490

    Anordnung auf Durchführung einer Baukontrolle gegen Grundstückseigentümer

  • VG München, 16.12.2021 - M 8 S 21.4615

    Einstweiliger Rechtsschutz, Erneute Zwangsgeldandrohung

  • VG München, 13.03.2019 - M 9 K 17.6073

    Erfolglose Klage gegen eine Anordnung zum Betreten eines Einfamilienhauses

  • VG München, 19.09.2022 - M 8 K 21.2670

    Fälligkeit eines angedrohten Zwangsgeldes und erneute Zwangsgeldandrohung

  • VGH Bayern, 04.07.2006 - 9 ZB 06.1024

    Berufungszulassung (abgelehnt); Biotop; naturschutzrechtliche

  • VG Würzburg, 03.11.2020 - W 4 K 19.462

    Erfolglose Klage des Zustandstörers gegen eine erlassene Nutzungsuntersagung

  • VG München, 18.11.2022 - M 1 E 22.1369

    Einstweiliger Rechtsschutz, Vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung,

  • VG Augsburg, 03.03.2008 - Au 7 S 08.168

    Bodenschutzrechtliche Sanierungsanordnung; Duldungsanordnung

  • VG Augsburg, 03.03.2008 - Au 7 S 08.152

    Bodenschutzrechtliche Sanierungsanordnung; Duldungsanordnung

  • VG Augsburg, 25.02.2008 - Au 7 S 08.54

    Bodenschutzrechtliche Sanierungsanordnung; Durchführung der Sanierung im Weg der

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