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   VGH Bayern, 17.08.2005 - 1 ZB 05.30344   

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https://dejure.org/2005,37078
VGH Bayern, 17.08.2005 - 1 ZB 05.30344 (https://dejure.org/2005,37078)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.08.2005 - 1 ZB 05.30344 (https://dejure.org/2005,37078)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. August 2005 - 1 ZB 05.30344 (https://dejure.org/2005,37078)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 05.06.1998 - 9 B 412.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Unvollständige oder lückenhafte Entscheidungsgründe als

    Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2005 - 1 ZB 05.30344
    Das ist nicht nur der Fall, wenn die Entscheidung gar keine Begründung enthält, sondern auch, wenn die Begründung so unvollständig, unverständlich oder verworren ist, dass sie nicht erkennen lässt, welche Erwägungen für die Entscheidung maßgebend gewesen sind (BVerwG vom 5.6.1998 NJW 1998, 3290).
  • BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89

    Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag -

    Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2005 - 1 ZB 05.30344
    Unabhängig davon ist nicht berücksichtigt, dass der Gerichtsbescheid auf dieser Begründung nicht allein beruht (vgl. BVerwG vom 26.10.1989 NVwZ-RR 1990, 379/381; vom 28.7.2005 ­ 9 B 14.05).
  • BVerwG, 28.07.2005 - 9 B 14.05

    Voraussetzungen einer Restitutionsklage; Anforderungen an die Darlegung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2005 - 1 ZB 05.30344
    Unabhängig davon ist nicht berücksichtigt, dass der Gerichtsbescheid auf dieser Begründung nicht allein beruht (vgl. BVerwG vom 26.10.1989 NVwZ-RR 1990, 379/381; vom 28.7.2005 ­ 9 B 14.05).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.03.2016 - 3 L 47/16

    Überstellung nach Bulgarien im Rahmen der Dublinvorschriften - hier: begleitete

    Unerheblich ist, ob die Begründung inhaltlich unzureichend ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 17. August 2005 - 1 ZB 05.30344 -, juris [m. w. N.]) .
  • VGH Bayern, 02.04.2019 - 8 ZB 18.32033

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung gegen asylrechtliches Urteil

    Die insofern maßgeblichen Entscheidungsgründe in Verbindung mit den in Bezug genommenen Erwägungen im Ausgangsbescheid, auf die es in einem solchen Fall zusammen ankommt (vgl. OVG LSA, B.v. 29.3.2016 - 3 L 47/16 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 17.8.2005 - 1 ZB 05.30344 - juris Rn. 5), gehen eindeutig von einer Unglaubwürdigkeit aus.

    Im Übrigen sind die Entscheidungsgründe vor dem Hintergrund des Bundesamtsbescheids zu sehen (vgl. OVG LSA, B.v. 29.3.2016 - 3 L 47/16 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 17.8.2005 - 1 ZB 05.30344 - juris Rn. 5).

  • VGH Hessen, 26.06.2007 - 8 UZ 1463/06

    Konversion zum christlichen Glauben und Annahme einer Verfolgungsgefährdung im

    Ein solcher Verfahrensmangel ist nur dann anzunehmen, wenn in einem Urteil wesentliche Entscheidungsgründe entweder gänzlich fehlen oder so formelhaft, unverständlich oder in sich widersprüchlich abgefasst sind, dass nicht erkennbar ist, welche tatsächlichen Feststellungen oder rechtlichen Erwägungen für die gerichtliche Entscheidung insgesamt - also auch für einzelne Ansprüche oder Teilfragen - maßgeblich waren (vgl. u.a. Bayer. VGH, Beschluss vom 17. August 2005 - 1 ZB 05.30344 - und Hess. VGH, Beschluss vom 15. Januar 1990 - 12 TE 3516/88 - jeweils juris m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2019 - 9 A 1619/19

    Anforderungen an die Berufungsbegründung in einem Asylverfahren

    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 17. August 2005 - 1 ZB 05.30344 -, juris Rn. 5.
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